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FG Münster Urteil v. - 8 K 2598/04 EFG 2007 S. 971 Nr. 13

Gesetze: AO § 69, AO § 191 Abs 1, EStG § 38 Abs 3, EStG § 41a Abs 1, InsO §§ 129 ff, AO § 34

Lohnsteuerhaftung

Haftung des GmbH-Geschäftsführers; Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden bei möglicher Insolvenzanfechtung

Leitsatz

1.) Die steuerlichen Pflichten einer GmbH hat der Geschäftsführer nicht erst mit der Eintragung im Handelsregister, sondern bereits mit Bestellung durch Gesellschafterbeschluß zu erfüllen.

2.) Die Verantwortlichkeit des Geschäftsführers für die Erfüllung der Pflichten der GmbH ergibt sich allein aus der nominellen Bestellung zum Geschäftsführer, ohne Rücksicht darauf, ob sie auch tatsächlich ausgeübt werden kann.

3.) Der durch die Pflichtverletzung des Geschäftsführers verursachte Schaden entfällt nicht deshalb, weil der Insolvenzverwalter möglicherweise bei Erfüllung der Pflicht die Zahlung nach den §§ 129 ff. InsO hätte anfechten können.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 971 Nr. 13
NWB-Eilnachricht Nr. 14/2007 S. 1111
WAAAC-40278

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FG Münster, Urteil v. 16.11.2006 - 8 K 2598/04

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