FinMin Saarland - B/5-2 - 171/2006 - S 3810

Erbschaft- und Schenkungsteuer;
Anwendung des § 10 Abs. 2 ErbStG bei beschränkter Steuerpflicht

Nach Abstimmung mit den für Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das FinMin zu der Frage, ob in den Fällen beschränkter Steuerpflicht § 10 Abs. 2 ErbStG anwendbar ist, wenn der Schenker zusätzlich die Steuer des Erwerbers übernimmt oder einem Anderen auferlegt oder im Erbfall die Steuer des Erwerbers einem Anderen auferlegt, wie folgt Stellung:

§ 10 Abs. 2 ErbStG kommt in einem solchen Fall nicht zur Anwendung, weil die zu übernehmende Steuerforderung nicht zum Inlandsvermögen im Sinne des § 121 BewG gehört.

FinMin Saarland v. - B/5-2 - 171/2006 - S 3810

Fundstelle(n):
RAAAB-93132