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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 227/04 EFG 2006 S. 1848 Nr. 23

Gesetze: EStG § 24 Nr. 1EStG § 34 Abs. 1EStG § 3 Nr. 9EStG § 3 Nr. 62EStG § 14EStG § 14aEStG § 16EStG § 18EStG § 34 Abs. 3GG Art. 3 GG Art. 20

Verfassungsmäßigkeit der Fünftel-Regelung nach § 34 Abs. 1 EStG

Leitsatz

1. In der Nichteinbeziehung von Entschädigungen im Sinne des § 24 Nr. 1 EStG in die durch das StEntlG 1999/2000/2002 erfolgte Wiedereinführung des ermäßigten Steuersatzes auf Veräußerungsgewinne nach §§ 14, 14 a, 16 und 18 EStG durch § 34 Abs. 3 EStG ist kein Verstoß gegen Art. 3 i.V.m. Art. 20 GG zu sehen.

2. Zwischen Veräußerungsgewinnen und Entschädigungen im Sinne von § 24 Abs. 1 Nr. 1 EStG bestehen erhebliche sachliche Unterschiede, die die unterschiedliche Behandlung beider Sachverhalte durch den Gesetzgeber in Anbetracht seines weiten Gestaltungsspielraums rechtfertigen.

3. Ein Verstoß gegen Art. 3 GG i.V.m. Art. 20 GG lässt sich nicht allein damit begründen, dass das Gesetz bis 1998 die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes sowohl für Veräußerungsgewinne als auch für Entschädigungen im Sinne von § 24 Nr. 1 EStG vorsah.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1848 Nr. 23
ZAAAB-92503

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 05.07.2006 - 2 K 227/04

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