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FG Münster Urteil v. - 12 K 4155/03 E, G EFG 2006 S. 1654 Nr. 21

Gesetze: AO § 164 Abs. 2, EStG § 4 Abs. 2 Satz 1, 2

Bilanzen

Bilanzänderung

Leitsatz

1. Eine Bilanzänderung ist nur zulässig, wenn sie in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG steht und soweit die Auswirkung der Bilanzberichtigung auf den Gewinn reicht.

2. Bei einer Bp ermittelten Mehrgewinne, die auf die Nichtberücksichtigung von nicht abziehbaren BA und auf die Hinzuschätzung eines Sicherheitszuschlages wg. verschiedener Mängel in der Buchführung zurückzuführen sind, berühren keinen Bilanzansatz.

Fundstelle(n):
DB 2006 S. 2661 Nr. 49
EFG 2006 S. 1654 Nr. 21
ZAAAB-90922

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FG Münster, Urteil v. 27.01.2005 - 12 K 4155/03 E, G

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