OFD Chemnitz - S 2742 - 44/15 - St 21

Körperschaftssteuer; Einkommen: Allgemeine Vorschriften; Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Kurzinformation

Bezug: BStBl 2002 I S. 972

Das BMF hat den obersten Finanzbehörden der Länder folgendes mitgeteilt:

"Aus Sicht des BMF-Schreibens stellen die Ausführungen in Tz. 16 des o.g. BMF-Schreibens eine Nichtaufgriffsgrenze dar, nach der im Regelfall von der Angemessenheit der Gesamtausstattung der Geschäftsführerbezüge ausgegangen werden kann, wenn der Gesellschaft nach Abzug der Geschäftsführervergütungen noch ein Jahresüberschuß vor Ertragssteuern in mindestens gleicher Höhe wie die Geschäftsführervergütung verbleibt. Daraus läßt sich - entgegen z.B. der Interpretation von Gosch, StBp 2003, S. 279-283, Tz. 2 - nicht der Umkehrschluß ableiten, daß regelmäßig dem Grunde nach eine verdeckte Gewinnausschüttung abzunehmen ist, wenn die Gesamtbezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers den hälftigen Gewinn vor Steuern übersteigen. Vielmehr kann die einzelfallgerechte Prüfung besonderer Umstände gem. Tz. 17 und 18 des o.g. BMF-Schreibens eine von Tz. 16 abweichende Beurteilung des konkreten Tatbestands rechtfertigen."

OFD Chemnitz v. - S 2742 - 44/15 - St 21

Fundstelle(n):
NAAAB-90900