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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2250/02

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 9, FGO § 68

Maßgeblicher Umsatzsteuersatz für die Abgabe von Mahlzeiten auf Stationen einer Seniorenresidenz

Leitsatz

Essenslieferungen an die Bewohner einer Seniorenresidenz auf die einzelnen Stationen unterliegen als Lieferungen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, auch wenn der Unternehmer dabei weitere Dienstleistungen erbringt, die er dem vollen Steuersatz unterworfen hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
KÖSDI 2006 S. 15122 Nr. 6
HAAAB-80002

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 14.09.2004 - 1 K 2250/02

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