Oberfinanzdirektion Koblenz - S 7279 A - St 44 4

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers;
Anwendbarkeit von § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG auf wiederkehrend zu zahlende Erbbauzinsen

Kurzinformation Umsatzsteuer Nr. 2/2006

Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Erbauzinsen und der Frage der Anwendbarkeit der Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger nach § 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG nimmt die OFD wie folgt Stellung:

Die Bestellung des Erbbaurechts wird als grundstücksgleiches Recht grunderwerbsteuerlich wie ein(e) Grundstückserwerb (-lieferung) behandelt. Für die Berechnung der Grunderwerbsteuer wird der zu zahlende Erbbauzins kapitalisiert.

Umsatzsteuerrechtlich liegt jedoch eine sonstige Leistung in Form einer Duldungsleistung (Nutzungsüberlassung) vor, die nach § 4 Nr. 9 Buchstabe a UStG umsatzsteuerfrei ist. Durch die Rechtsänderung zum unterliegen – im Falle einer Option nach § 9 UStG – auch Erbbauzinsen aus Altverträgen dem Anwendungsbereich des § 13b Abs. 1 Nr. 3 UStG, da es sich bei dem Erbbauzins (Ausübung des Erbbaurechts) um eine Dauerleistung in Form von Teilleistungen i. S. des § 13b Abs. 1 S. 2 i. V. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 2 und 3 UStG (vgl. Abschnitt 24 Abs. 3 UStR 2005) handelt.

Oberfinanzdirektion Koblenz v. - S 7279 A - St 44 4

Fundstelle(n):
DStR 2006 S. 472 Nr. 11
UR 2006 S. 367 Nr. 6
LAAAB-77430