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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 2120/03 EFG 2006 S. 261 Nr. 4

Gesetze: EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a

Zur Frage der Kürzung des Vorwegabzuges bei Übergangsgebührnissen der Bundeswehr

Leitsatz

Die mit Ablauf der Dienstzeit an einen ehemaligen Berufssoldaten gezahlten Übergangsgebührnisse nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) stellen Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit i.S.d. § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 a EStG dar, die zu einer Kürzung des Vorwegabzuges führen. Denn bei ihnen handelt es sich nicht um Versorgungsbezüge i.S.d. § 19 Abs. 2 EStG, weil sie in erster Linie dem ehemaligen Soldaten den Berufswechsel erleichtern sollen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 261 Nr. 4
KAAAB-74954

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 15.11.2004 - 5 K 2120/03

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