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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 9 K 4059/99 EFG 2005 S. 1765 Nr. 22

Gesetze: EStG § 16

Abgrenzung zwischen Betriebsfortführung und -aufgabe

Leitsatz

Erlauben es die bei Einstellung eines Bauunternehmens noch vorhandenen Wirtschaftsgüter, den Betrieb jederzeit in der Weise wieder in Gang zu setzen, wie er bis Einstellung der werbenden Tätigkeit betrieben worden ist, liegt eine bloße Unterbrechung des Gewerbebetriebes vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 333 Nr. 6
EFG 2005 S. 1765 Nr. 22
StuB-Bilanzreport Nr. 9/2006 S. 360
EAAAB-72237

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 11.07.2005 - 9 K 4059/99

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