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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 5 K 5300/02

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1

Aufwendungen für Kinderbetreuung nicht als Werbungskosten abziehbar

Leitsatz

Aufwendungen für Kinderbetreuung stellen auch dann Kosten der Lebensführung dar, wenn die Betreuungskosten unerlässliche Voraussetzung für die Berufstätigkeit des Elternteils sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAB-52498

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 25.03.2003 - 5 K 5300/02

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