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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 623/00 EFG 2004 S. 1595

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9EG-Vertrag Art. 52 EG-Vertrag Art. 43

Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen ein sog. Europaschulen

Leitsatz

1. Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung von Schulgeldzahlungen ist die tatsächliche Erteilung der staatlichen Genehmigung als Ersatzschule; die Genehmigungsfähigkeit reicht insoweit nicht aus.

2. Die sog. Europaschulen, die auf völkerrechtlicher, innerstaatlich ratifizierter Vereinbarung der EG-Mitgliedstaaten beruhen, sind nicht als begünstigte öffentlich-rechtliche Ersatzschulen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG anzuerkennen.

3. Die Versagung des Schulgeldabzuges für eine sog. Europaschule im Ausland beeinträchtigt den Steuerpflichtigen nicht in seinem Recht auf Niederlassungsfreiheit nach Art. 52 (Art. 43) EG-Vertrag.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1595
EFG 2004 S. 1595 Nr. 21
OAAAB-41380

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 08.10.2003 - 11 K 623/00

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