Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - 34 - S 2448 - 073 - 44758/04

Bekanntmachung der Kirchensteuerbeschlüsse im Freistaat Bayern für die Steuerjahre (Kalenderjahre) ab 2005

Bezug:

Die bayerischen kirchenumlageerhebenden Kirchen und Religionsgemeinschaften haben für das Steuerjahr 2005 keine von den mit Erlass vom (Az.: 34 – S 2448 – 073 – 48895/03, BStBl 2004 I S. 206) für das Steuerjahr 2004 bekannt gegebenen Beschlüsse abweichende Beschlüsse gefasst. Die Bekanntmachung über die Kirchensteuerbeschlüsse für das Steuerjahr 2004 ist somit für 2005 und die folgenden Jahre bis auf weiteres anzuwenden.

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen v. - 34 - S 2448 - 073 - 44758/04

Fundstelle(n):
WAAAB-41347