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FG Münster Urteil v. - 10 K 5352/02 E EFG 2005 S. 179

Gesetze: EStG 2001 § 4 Abs 4a Satz 2

Einkünfteermittlung:

Ermittlung der Höhe einer Überentnahme i.S.d. § 4 Abs. 4a EStG 2001

Leitsatz

Eine privat veranlasste Erhöhung des Schuldsaldos auf einem gemischten Kontorkorrentkonto ist bei der Ermittlung der Entnahmen i.S.v. § 4 Abs. 4a EStG zu berücksichtigen und führt zu einer Erhöhung der Überentnahmen.

Die hiervon abweichende Berechnung von privaten Schuldzinsanteilen nach der Zinsstaffelmethode ist gegenüber der Vorschrift des § 4 Abs. 4a EStG nachrangig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 989 Nr. 17
EFG 2005 S. 179
EFG 2005 S. 179 Nr. 3
KÖSDI 2005 S. 14545 Nr. 3
BAAAB-40061

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FG Münster, Urteil v. 20.10.2004 - 10 K 5352/02 E

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