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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 341/02 EFG 2004 S. 1797

Gesetze: UStG § 3 Abs. 9 S. 4, UStG § 3 Abs. 9 S. 5, UStG § 12 Abs. 1, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1

Umsatzsteuerermäßigung für die Lieferung von verzehrfertigen Mahlzeiten durch Mahlzeitendienst

Umsatzsteuer 2000

Leitsatz

1. Die Lieferung eines Mahlzeitendienstes von verzehrbereiten Speisen in Warmhaltebehältnissen ohne weitere Dienstleistungen an eine Sozialstation ist als ermäßigt zu besteuernde Lieferung im Sinne von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG zu behandeln.

2. Dahingegen unterliegt die Lieferung portionierter Mahlzeiten auf Geschirr in die Wohnung der Abnehmer unter Mitnahme des Geschirrs vom Vortag und dessen Reinigung dem Regelsteuersatz, da die erbrachten Dienstleistungen einen restaurationsartigen Charakter aufweisen und damit als sonstige Leistung zu beurteilen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 727 Nr. 12
EFG 2004 S. 1797
EFG 2004 S. 1797 Nr. 23
INF 2004 S. 810 Nr. 21
YAAAB-27767

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 14.09.2004 - 1 K 341/02

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