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FG Baden-Württemberg  v. - 1 K 312/03 EFG 2004 S. 1694

Gesetze: EG Art. 43 EStG 1997§ 2a Abs. 3 S. 1 EStG 1997 § 32b StEntlG 1999/2000/2002

Abschaffung der Möglichkeit des Abzugs ausländischer Betriebsstättenverluste vom Gesamtbetrag der Einkünfte verstößt nicht gegen die Niederlassungsfreiheit des EG-Vertrags

gesonderter und einheitlicher Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1999

Leitsatz

1. Ein Verstoß gegen die Grundsätze der Niederlassungsfreiheit liegt vor, wenn das nationale Steuerrecht den Ausgleich von Verlusten insgesamt ausschließt und sich Verluste in keinem Mitgliedstaat der EU steuerlich auswirken können.

2. Die Niederlassungsfreiheit regelt nicht, in welcher Höhe die Berücksichtigung zu erfolgen hat. Der deutsche Gesetzgeber war danach nicht nach den Grundsätzen der Niederlassungsfreiheit gehindert, die Möglichkeit, Verluste aus ausländischen Betriebsstätten gemäß § 2 a Abs. 3 Satz 1 EStG auf Antrag bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte abzuziehen, durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 abzuschaffen und die Berücksichtigung von nach Doppelbesteuerungsabkommen im Inland steuerfrei gestellten ausländischen Betriebsstättenverlusten nur noch über den negativen Progressionsvorbehalt zuzulassen.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 958 Nr. 16
EFG 2004 S. 1694
EFG 2004 S. 1694 Nr. 22
LAAAB-26085

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FG Baden-Württemberg v. 30.06.2004 - 1 K 312/03

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