BFH Beschluss v. - IX R 57/03

Aussetzung des Klageverfahrens wegen Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Verlängerung durch das BVerfG

Gesetze: FGO §§ 74, 121; EStG § 23

Instanzenzug: (Verfahrensverlauf)

Gründe

Die Entscheidung ist nach § 121 Satz 1 i.V.m. § 74 der Finanzgerichtsordnung geboten, weil es in dem beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren 2 BvL 2/04 um die Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist (jetzt: Veräußerungsfrist) von zwei auf zehn Jahre durch § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 52 Abs. 39 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/ 2000/2002 geht. Das mit der Revision angegriffene Urteil hat die Verfassungsmäßigkeit dieser auch im Streitfall entscheidungserheblichen Vorschriften bejaht.

Fundstelle(n):
XAAAB-23518