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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 14 K 190/02 EFG 2004 S. 907 Nr. 12

Gesetze: EStG 1998 § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b, EStG 1998 § 23 Abs. 3 S. 1, EStG 1998 § 23 Abs. 3 S. 4, EStG 1998 § 22 Nr. 2, AO § 41 Abs. 2, AO § 42

Kein Spekulationsverlust nach der vor 1999 gültigen Rechtslage bei Verkauf wertloser Optionsscheine einen Tag vor Verfalldatum

Einkommensteuer 1998

Leitsatz

Bei einem Verfall von Optionsscheinen innerhalb der Spekulationsfrist lag nach der vor 1999 gültigen Rechtslage mangels Veräußerungsgeschäft kein Spekulationsgeschäft vor. Eine formale Veräußerung der wertlosen Optionsscheine einen Tag vor dem Verfalltag gegen einen bei 0 DM liegenden Preis war steuerlich nicht anzuerkennen, sei es als Scheingeschäft, sei es als Gestaltungsmissbrauch.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 907 Nr. 12
LAAAB-19910

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 05.06.2003 - 14 K 190/02

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