Außenprüfungsbeginn trotz Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Geschäftsführer der Kapitalgesellschaft
Leitsatz
Ob und wann eine Außenprüfung durchgeführt wird, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Finanzamt.
Die Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft stellt
keinen wichtigen Grund für die Verlegung des Beginns der Außenprüfung dar.
Dass der Steuerpflichtige im Steuerstrafverfahren keine Mitwirkungspflicht zu erfüllen hat ist unbeachtlich, da die Außenprüfung
im Rahmen des Besteuerungsverfahrens durchgeführt wird.
Das Fortbestehen der Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren während eines Steuerstrafverfahrens ist verfassungsrechtlich
unbedenklich.
Fundstelle(n): KAAAB-11585
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 04.06.2002 - 6 K 840/01
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