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BFH Urteil v. - II R 80/94 BStBl 1995 II S. 784

Gesetze: ErbStG 1974 § 10 Abs. 5 Nr. 1ErbStG 1974 § 13 Abs. 1 Nr. 9

Kein Freibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG, wenn Vergütung für Pflege des Erblassers durch Erbeinsetzung bei entsprechender Dienstleistungsvereinbarung als Erblasserschuld abzugsfähig ist

Leitsatz

Der Freibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG 1974 kann nicht gewährt werden, wenn dem Erben vom Erblasser versprochen worden ist, ihn zum Erben dafür einzusetzen, daß er ihn pflegt und der Erbe deshalb einen Anspruch auf angemessene Vergütung gegen den Erblasser hat, der als Nachlaßverbindlichkeit i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG (, BFHE 176, 48, BStBl II 1995, 62) berücksichtigt werden kann.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 784
BFH/NV 1995 S. 91 Nr. 12
CAAAA-95389

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BFH, Urteil v. 28.06.1995 - II R 80/94

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