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BFH Urteil v. - VIII B 129/91 BStBl 1992 II S. 616

Gesetze: AO 1977 § 30 Abs. 4 Nr. 1AO 1977 § 30aErbStG 1974 § 33

§ 30a AO 1977 hindert die Finanzämter nicht, bei der Veranlagung zur Einkommensteuer Mitteilungen der Erbschaftsteuerstellen auf Grund von Anzeigen nach § 33 ErbStG auszuwerten

Leitsatz

Auch nach Inkrafttreten des § 30a AO 1977 dürfen die FÄ bei der Veranlagung zur Einkommensteuer Mitteilungen der Erbschaftsteuerstellen aufgrund von Anzeigen nach § 33 ErbStG auswerten.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 616
BFH/NV 1992 S. 49 Nr. 8
WAAAA-94153

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BFH, Urteil v. 02.04.1992 - VIII B 129/91

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