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BFH Urteil v. - VII R 18/90 BStBl 1991 II S. 442

Gesetze: AO 1977 §§ 37 Abs. 2, 47, 218 Abs. 2EStG § 36 Abs. 4 Satz 3BGB § 270 Abs. 1 und 3

Das FA wird von seiner Leistungspflicht gegenüber dem erstattungsberechtigten Ehegatten nicht frei, wenn der Erstattungsbetrag nach Scheidung der Ehe aufgrund unrichtiger Bezeichnung des Erstattungsempfängers auf dem Überweisungsträger dem Konto des nicht erstattungsberechtigten Ehegatten gutgeschrieben wird

Leitsatz

Das FA wird von seiner Leistungspflicht gegenüber dem erstattungsberechtigten Ehegatten nicht frei, wenn es den Steuererstattungsbetrag nach Scheidung der Ehe auf das ihm in der Einkommensteuererklärung benannte Konto überweist, die Bank aber wegen zwischenzeitlicher Auflösung dieses Kontos den Überweisungsbetrag einem (anderen) Konto des nicht erstattungsberechtigten früheren Ehegatten gutschreibt, der ihr auf dem Überweisungsträger als Empfänger benannt war.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 442
BFH/NV 1991 S. 61 Nr. 10
IAAAA-93647

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 08.01.1991 - VII R 18/90

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