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BFH Urteil v. - III R 31/87 BStBl 1990 II S. 383

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2GewStG § 2 Abs. 1GewStG § 7

Vermietung einer Ferienwohnung als gewerbliche Tätigkeit

Leitsatz

1. Die Vermietung auch nur einer Ferienwohnung begründet einen Gewerbebetrieb, wenn die Wohnung in einem Feriengebiet im Verband mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen einer einheitlichen Wohnanlage liegt sowie die Werbung für kurzfristige Vermietung an laufend wechselnde Mieter und die Verwaltung einer Feriendienstorganisation übertragen sind (Bestätigung des Urteils vom III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728).

2. Eine dem Vermietungszweck untergeordnete private Nutzung der Wohnung ändert nichts an der Gewerblichkeit der Vermietung.

3. Die Vermietung der Wohnung während einer Betriebsunterbrechung (vorübergehende andere Vermietung als über die Feriendienstorganisation) führt einkommensteuerrechtlich weiterhin zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Eine gewerbesteuerrechtlich abweichende Beurteilung der Einkunftsart kann nicht im Verfahren über die gesonderte Gewinnfeststellung geltend gemacht werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 383
BFH/NV 1990 S. 27 Nr. 4
TAAAA-93195

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BFH, Urteil v. 19.01.1990 - III R 31/87

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