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BFH Urteil v. - I R 209/85 BStBl 1989 II S. 670

Gesetze: AO 1977 § 55 Abs. 1 Satz 1

Zur Frage der Förderung eigenwirtschaftlicher Zwecke durch gemeinnützige Körperschaften

Leitsatz

1. Ist die Tätigkeit einer Körperschaft in erster Linie auf Mehrung ihres eigenen Vermögens gerichtet, so handelt sie nicht selbstlos i.S. des § 55 Abs. 1 Satz 1 AO 1977.

2. Eine Körperschaft verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, wenn sie ausschließlich durch Darlehen ihrer Gründungsmitglieder finanziert ist und dieses Fremdkapital satzungsgemäß tilgen und verzinsen muß.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 670
BFH/NV 1989 S. 31 Nr. 8
NAAAA-92925

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BFH, Urteil v. 26.04.1989 - I R 209/85

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