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    <title>Mietrecht kompakt</title>
    <description>Vermieter und Mieter zielgerichtet beraten</description>
    <pubDate>Thu, 24 Sep 2026 07:00:00 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Thu, 24 Sep 2026 07:33:52 +0200</lastBuildDate>
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      <title>KI-Compliance | Aus Theorie wird Praxis: So setzen Sie die Vorgaben der KI-VO im Kanzleialltag um</title>
      <description><![CDATA[Wer KI-Systeme in der Kanzlei einsetzt, muss nach Art. 4 KI-VO Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz treffen. Die Pflicht gilt seit 2.2.25. Doch was müssen Anwälte über Funktionsweise, Risiken und rechtliche Grenzen von KI wissen? Und wie lassen sich die Vorgaben im Kanzleialltag umsetzen? Der  IWW-Online-Workshop „KI-Compliance“  am 13.10.26 von 9:00 bis 14:30 Uhr verbindet dafür technisches Grundwissen, Rechtsrahmen und konkrete Handlungsmöglichkeiten.]]></description>
      <pubDate>Thu, 24 Sep 2026 07:00:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ak/digitalisierung/ki-compliance-aus-theorie-wird-praxis-so-setzen-sie-die-vorgaben-der-ki-vo-im-kanzleialltag-um-f176319</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wer KI-Systeme in der Kanzlei einsetzt, muss nach Art. 4 KI-VO Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz treffen. Die Pflicht gilt seit 2.2.25. Doch was müssen Anwälte über Funktionsweise, Risiken und rechtliche Grenzen von KI wissen? Und wie lassen sich die Vorgaben im Kanzleialltag umsetzen? Der  IWW-Online-Workshop ?KI-Compliance?  am 13.10.26 von 9:00 bis 14:30 Uhr verbindet dafür technisches Grundwissen, Rechtsrahmen und konkrete Handlungsmöglichkeiten.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>KI-Webinar für Rechtsanwälte und Steuerberater | KI-Praxis-Workshop zu ChatGPT &amp; Co., Live-Prompting und Recht aktuell</title>
      <description><![CDATA[Schluss mit Zeitfressern im Kanzleialltag! Künstliche Intelligenz (KI) übernimmt heute schon Routineaufgaben – von der Vertragsprüfung bis zum ersten Schriftsatzentwurf. Mehr Zeit für Ihre Mandanten, weniger für Routine: Die IWW-Webinar-Reihe zeigt Ihnen live, wie das gelingt (Details unter  https://www.iww.de/webinar/ki-fuer-rechtsanwaelte-und-steuerberater-w124 ).]]></description>
      <pubDate>Tue, 22 Sep 2026 08:44:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ak/digitalisierung/ki-webinar-fuer-rechtsanwaelte-und-steuerberater-ki-praxis-workshop-zu-chatgpt-co-live-prompting-und-recht-aktuell-f172369</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Schluss mit Zeitfressern im Kanzleialltag! Künstliche Intelligenz (KI) übernimmt heute schon Routineaufgaben ? von der Vertragsprüfung bis zum ersten Schriftsatzentwurf. Mehr Zeit für Ihre Mandanten, weniger für Routine: Die IWW-Webinar-Reihe zeigt Ihnen live, wie das gelingt (Details unter  https://www.iww.de/webinar/ki-fuer-rechtsanwaelte-und-steuerberater-w124 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Ausgleichsansprüche | Investitionen in eine Immobilie bei beendeter nichtehelicher Lebensgemeinschaft</title>
      <description><![CDATA[Der BGH hatte in der regelmäßig kniffligen Situation der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft darüber zu entscheiden, ob und ggf. welche Ausgleichsansprüche wegen Investitionen in die im Eigentum nur eines Lebenspartners stehende Wohnimmobilie zustehen können.]]></description>
      <pubDate>Sun, 20 Sep 2026 14:29:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mk/wohnraummiete/ausgleichsansprueche-investitionen-in-eine-immobilie-bei-beendeter-nichtehelicher-lebensgemeinschaft-f175880</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der BGH hatte in der regelmäßig kniffligen Situation der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft darüber zu entscheiden, ob und ggf. welche Ausgleichsansprüche wegen Investitionen in die im Eigentum nur eines Lebenspartners stehende Wohnimmobilie zustehen können.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Wohnraummiete | Einzugsprotokoll: Anerkenntnis kann Einwand anfänglicher Schäden ausschließen</title>
      <description><![CDATA[Ein detailliertes, beiderseits unterzeichnetes Einzugsprotokoll kann den Einwand ausschließen, bei Übernahme der Wohnung hätten bereits erkennbare Schäden bestanden. Ist bei Rückgabe eine vertragswidrige Verschlechterung festzustellen, haften die Mieter, sofern sie sich nicht nach § 280 Abs. 1 S. 2 BGB entlasten (AG Singen 29.8.25, 8 C 58/25, Abruf-Nr.  255610 ).]]></description>
      <pubDate>Sat, 19 Sep 2026 14:06:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mk/wohnraummiete/wohnraummiete-einzugsprotokoll-anerkenntnis-kann-einwand-anfaenglicher-schaeden-ausschliessen-f175879</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein detailliertes, beiderseits unterzeichnetes Einzugsprotokoll kann den Einwand ausschließen, bei Übernahme der Wohnung hätten bereits erkennbare Schäden bestanden. Ist bei Rückgabe eine vertragswidrige Verschlechterung festzustellen, haften die Mieter, sofern sie sich nicht nach § 280 Abs. 1 S. 2 BGB entlasten (AG Singen 29.8.25, 8 C 58/25, Abruf-Nr.  255610 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Wohnraummiete | Balkonkraftwerk: Vermieter muss unzumutbare Montage nicht gestatten</title>
      <description><![CDATA[Der Anspruch auf Gestattung eines Steckersolargeräts nach § 554 Abs. 1 BGB erfasst nicht jede vom Mieter gewünschte Ausführung. Sicherheitsrisiken, die sich aus Größe, Montage und örtlicher Lage ergeben, können die konkrete Maßnahme für den Vermieter unzumutbar machen (AG Dresden 18.5.26, 143 C 1125/25, Abruf-Nr.  255609 ).]]></description>
      <pubDate>Fri, 18 Sep 2026 14:06:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mk/wohnraummiete/wohnraummiete-balkonkraftwerk-vermieter-muss-unzumutbare-montage-nicht-gestatten-f175878</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Anspruch auf Gestattung eines Steckersolargeräts nach § 554 Abs. 1 BGB erfasst nicht jede vom Mieter gewünschte Ausführung. Sicherheitsrisiken, die sich aus Größe, Montage und örtlicher Lage ergeben, können die konkrete Maßnahme für den Vermieter unzumutbar machen (AG Dresden 18.5.26, 143 C 1125/25, Abruf-Nr.  255609 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Pflicht mit Mehrwert – Ihr Berufseinstieg leicht gemacht! | Anwaltliches Berufsrecht online – der Kenntnisnachweis nach § 43f BRAO ab dem 29.9.26</title>
      <description><![CDATA[Berufsrecht ist Pflicht – aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang „Anwaltliches Berufsrecht“ erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen: kompakt, verständlich und praxisnah. Sie absolvieren den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in vier Terminen von je 2,5 Stunden am eigenen PC.]]></description>
      <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 15:07:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ak/berufsrecht/pflicht-mit-mehrwert-ihr-berufseinstieg-leicht-gemacht-anwaltliches-berufsrecht-online-der-kenntnisnachweis-nach-43f-brao-ab-dem-29926-f171711</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Berufsrecht ist Pflicht ? aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang ?Anwaltliches Berufsrecht? erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen: kompakt, verständlich und praxisnah. Sie absolvieren den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in vier Terminen von je 2,5 Stunden am eigenen PC.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Mietpreisbremse | Ausnahme von der Mietpreisbremse bei Wiederherstellung eines Gebäudes zu Wohnzwecken</title>
      <description><![CDATA[Nach § 556f S. 1 BGB gilt die Begrenzung der Miethöhe bei Mietbeginn in angespannten Wohnungsmärkten nicht für Neubauten. Der BGH musste entscheiden, ob die Ausnahme gelten kann, wenn ein bereits vorhandenes, nicht mehr bewohnbares Gebäude durch die Beseitigung von Schäden dauerhaft wieder zu Wohnzwecken nutzbar gemacht wird.]]></description>
      <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 09:50:04 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mk/wohnraummiete/mietpreisbremse-ausnahme-von-der-mietpreisbremse-bei-wiederherstellung-eines-gebaeudes-zu-wohnzwecken-f175857</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Nach § 556f S. 1 BGB gilt die Begrenzung der Miethöhe bei Mietbeginn in angespannten Wohnungsmärkten nicht für Neubauten. Der BGH musste entscheiden, ob die Ausnahme gelten kann, wenn ein bereits vorhandenes, nicht mehr bewohnbares Gebäude durch die Beseitigung von Schäden dauerhaft wieder zu Wohnzwecken nutzbar gemacht wird.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Betriebskosten | Umstellung von Mieter-Einzelöfen  auf gewerbliches Wärme-Contracting</title>
      <description><![CDATA[§ 556c Abs. 1 BGB regelt die Voraussetzungen, unter denen ein Vermieter von Wohnraum die Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten auf den Mieter umlegen kann, wenn er von der Eigenversorgung mit Heizwärme zum Fremdbezug übergeht. Der BGH musste nun entscheiden, was gilt, wenn der Vermieter die Selbstversorgung des Mieters mit Wärme auf gewerbliches Wärme-Contracting umstellt.]]></description>
      <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 09:49:57 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mk/wohnraummiete/betriebskosten-umstellung-von-mieter-einzeloefen-auf-gewerbliches-waerme-contracting-f175856</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[§ 556c Abs. 1 BGB regelt die Voraussetzungen, unter denen ein Vermieter von Wohnraum die Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten auf den Mieter umlegen kann, wenn er von der Eigenversorgung mit Heizwärme zum Fremdbezug übergeht. Der BGH musste nun entscheiden, was gilt, wenn der Vermieter die Selbstversorgung des Mieters mit Wärme auf gewerbliches Wärme-Contracting umstellt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung | Entscheidungen des BGH aus 2025 (Teil 3)</title>
      <description><![CDATA[Im dritten und letzten Teil unserer Beitragsreihe geht es um ein Zurückbehaltungsrecht von Hausgeldzahlungen wegen fehlender Jahresabrechnungen.]]></description>
      <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 09:49:50 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mk/wohnungseigentum/wirtschaftsplan-und-jahresabrechnung-entscheidungen-des-bgh-aus-2025-teil-3-f175855</link>
      <guid>https://www.iww.de/mk/wohnungseigentum/wirtschaftsplan-und-jahresabrechnung-entscheidungen-des-bgh-aus-2025-teil-3-f175855</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Im dritten und letzten Teil unserer Beitragsreihe geht es um ein Zurückbehaltungsrecht von Hausgeldzahlungen wegen fehlender Jahresabrechnungen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Anwaltskosten | Belege anfordern ist kein Verzug: Vorgerichtliche Anwaltskosten gehen zulasten des Vermieters</title>
      <description><![CDATA[Beauftragt der Vermieter einen Rechtsanwalt, ohne die Mieter zuvor zur Nachzahlung aus einer Nebenkostenabrechnung aufgefordert zu haben, und fehlt es an Anhaltspunkten für eine ernsthafte und endgültige Zahlungsverweigerung, befanden sich die Mieter im Zeitpunkt der Beauftragung nicht in Verzug. Die vorgerichtlichen Anwaltskosten sind dann nicht zu erstatten. Dies gilt selbst, wenn der Vermieter die Nebenkostennachzahlung im Ergebnis erfolgreich gerichtlich durchsetzt (AG Brakel 9.1.25, 7 C 223/23, Abruf-Nr.  255314 ).]]></description>
      <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 09:49:39 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mk/praxistest/anwaltskosten-belege-anfordern-ist-kein-verzug-vorgerichtliche-anwaltskosten-gehen-zulasten-des-vermieters-f175854</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Beauftragt der Vermieter einen Rechtsanwalt, ohne die Mieter zuvor zur Nachzahlung aus einer Nebenkostenabrechnung aufgefordert zu haben, und fehlt es an Anhaltspunkten für eine ernsthafte und endgültige Zahlungsverweigerung, befanden sich die Mieter im Zeitpunkt der Beauftragung nicht in Verzug. Die vorgerichtlichen Anwaltskosten sind dann nicht zu erstatten. Dies gilt selbst, wenn der Vermieter die Nebenkostennachzahlung im Ergebnis erfolgreich gerichtlich durchsetzt (AG Brakel 9.1.25, 7 C 223/23, Abruf-Nr.  255314 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Hausfriedensstörung | Vermieter muss Störer vor Kündigung ermitteln</title>
      <description><![CDATA[Kündigt der Vermieter wegen wechselseitiger Hausfriedensstörungen mehrerer Mieter, ohne niedrigschwellige Bemühungen zur Ermittlung des Initiators anzustellen, ist die Kündigung unwirksam (LG Flensburg 17.4.26, 1 S 64/25, Abruf-Nr.  255316 ).]]></description>
      <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 09:49:33 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mk/wohnraummiete/hausfriedensstoerung-vermieter-muss-stoerer-vor-kuendigung-ermitteln-f175853</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Kündigt der Vermieter wegen wechselseitiger Hausfriedensstörungen mehrerer Mieter, ohne niedrigschwellige Bemühungen zur Ermittlung des Initiators anzustellen, ist die Kündigung unwirksam (LG Flensburg 17.4.26, 1 S 64/25, Abruf-Nr.  255316 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Mietmangel | Keine Mängelbeseitigung ohne spürbare Einwirkung auf die Mietsache</title>
      <description><![CDATA[Der Instandsetzungsanspruch des Mieters aus § 535 Abs. 1 S. 2 BGB setzt voraus, dass sich ein Mangel außerhalb der Mieträume – etwa an der Dachlattung – spürbar auf die gemietete Wohnung auswirkt. Der bloße Vortrag eines besorgniserregenden Bauzustands und eines allgemeinen Reparaturstaus am Gebäude reicht nicht aus (AG Zeitz 8.4.26, 4 C 106/25, Abruf-Nr.  255315 ).]]></description>
      <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 09:49:28 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mk/wohnungseigentum/mietmangel-keine-maengelbeseitigung-ohne-spuerbare-einwirkung-auf-die-mietsache-f175852</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Instandsetzungsanspruch des Mieters aus § 535 Abs. 1 S. 2 BGB setzt voraus, dass sich ein Mangel außerhalb der Mieträume ? etwa an der Dachlattung ? spürbar auf die gemietete Wohnung auswirkt. Der bloße Vortrag eines besorgniserregenden Bauzustands und eines allgemeinen Reparaturstaus am Gebäude reicht nicht aus (AG Zeitz 8.4.26, 4 C 106/25, Abruf-Nr.  255315 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gewerberaummiete | Kenntnis des Erwerbers von mündlichen Nebenabreden</title>
      <description><![CDATA[Der Erwerber einer vermieteten Immobilie kann sich nicht auf einen Schriftformverstoß berufen, wenn er vor Erwerb die über den schriftlichen Vertrag hinausgehende Nutzung des Mieters besichtigt und mit diesem ausdrücklich besprochen hat (OLG Nürnberg 24.3.26, 14 W 456/26, Abruf-Nr.  254481 ).]]></description>
      <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 09:49:10 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mk/gewerberaummiete/gewerberaummiete-kenntnis-des-erwerbers-von-muendlichen-nebenabreden-f175850</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Erwerber einer vermieteten Immobilie kann sich nicht auf einen Schriftformverstoß berufen, wenn er vor Erwerb die über den schriftlichen Vertrag hinausgehende Nutzung des Mieters besichtigt und mit diesem ausdrücklich besprochen hat (OLG Nürnberg 24.3.26, 14 W 456/26, Abruf-Nr.  254481 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Wohnungseigentum | Einbau von Klimageräten</title>
      <description><![CDATA[Der BGH festigt in einem aktuellen Urteil (17.7.26, V ZR 162/25, Abruf-Nr.  255187 ) seine Rechtsprechung aus 2025 zum Anspruch eines Wohnungseigentümers auf den Einbau eines Klima-Splitgeräts.]]></description>
      <pubDate>Fri, 21 Aug 2026 16:38:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mk/wohnungseigentum/wohnungseigentum-einbau-von-klimageraeten-f175391</link>
      <guid>https://www.iww.de/mk/wohnungseigentum/wohnungseigentum-einbau-von-klimageraeten-f175391</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der BGH festigt in einem aktuellen Urteil (17.7.26, V ZR 162/25, Abruf-Nr.  255187 ) seine Rechtsprechung aus 2025 zum Anspruch eines Wohnungseigentümers auf den Einbau eines Klima-Splitgeräts.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Zwangsvollstreckung | Mieterschutz bei Vollstreckung gegen den vermietenden Wohnungseigentümer</title>
      <description><![CDATA[Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) einen Beseitigungsanspruch gegen einen vermietenden Wohnungseigentümer erwirkt, scheidet eine Ersatzvornahme nach § 887 ZPO aus, soweit dadurch in den besitzrechtlich geschützten Bereich des Mieters eingegriffen würde. Die Vollstreckung hat über § 888 ZPO durch Zwangsgeld oder Zwangshaft gegen den Eigentümer als Schuldner zu erfolgen (LG Frankfurt a. M. 26.2.26, 2-13 T 7/26, Abruf-Nr.  255318 ).]]></description>
      <pubDate>Fri, 21 Aug 2026 14:46:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mk/wohnungseigentum/zwangsvollstreckung-mieterschutz-bei-vollstreckung-gegen-den-vermietenden-wohnungseigentuemer-f174952</link>
      <guid>https://www.iww.de/mk/wohnungseigentum/zwangsvollstreckung-mieterschutz-bei-vollstreckung-gegen-den-vermietenden-wohnungseigentuemer-f174952</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) einen Beseitigungsanspruch gegen einen vermietenden Wohnungseigentümer erwirkt, scheidet eine Ersatzvornahme nach § 887 ZPO aus, soweit dadurch in den besitzrechtlich geschützten Bereich des Mieters eingegriffen würde. Die Vollstreckung hat über § 888 ZPO durch Zwangsgeld oder Zwangshaft gegen den Eigentümer als Schuldner zu erfolgen (LG Frankfurt a.?M. 26.2.26, 2-13 T 7/26, Abruf-Nr.  255318 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Wohnungseigentum | GdWE muss übernommene Mängelrechte gegen Bauträger durchsetzen</title>
      <description><![CDATA[Solange der Bauträger als primär Haftender in Anspruch genommen werden kann und einer Klage Erfolgsaussichten nicht vollständig abgesprochen werden können, entspricht die gerichtliche Durchsetzung von Mängelrechten ordnungsmäßiger Verwaltung. Verweigert die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) die Prozessführung, ist die Beschlussersetzungsklage eröffnet (LG Dortmund 4.2.25, 1 S 97/24, Abruf-Nr.  255317 ).]]></description>
      <pubDate>Thu, 20 Aug 2026 12:08:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mk/wohnungseigentum/wohnungseigentum-gdwe-muss-uebernommene-maengelrechte-gegen-bautraeger-durchsetzen-f174951</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Solange der Bauträger als primär Haftender in Anspruch genommen werden kann und einer Klage Erfolgsaussichten nicht vollständig abgesprochen werden können, entspricht die gerichtliche Durchsetzung von Mängelrechten ordnungsmäßiger Verwaltung. Verweigert die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) die Prozessführung, ist die Beschlussersetzungsklage eröffnet (LG Dortmund 4.2.25, 1 S 97/24, Abruf-Nr.  255317 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Nachbarschaftsverhältnis | Helles Licht in der Nacht kann  Unterlassungsanspruch nach sich ziehen</title>
      <description><![CDATA[Der Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB i. V. m. § 906 BGB ist ein „Klassiker“ unter Nachbarn und bei Gericht. Dem AG München lag nun ein besonders markanter Fall zur Enstcheidung vor.]]></description>
      <pubDate>Sun, 16 Aug 2026 11:51:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mk/praxistest/nachbarschaftsverhaeltnis-helles-licht-in-der-nacht-kann-unterlassungsanspruch-nach-sich-ziehen-f175392</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB i. V. m. § 906 BGB ist ein ?Klassiker? unter Nachbarn und bei Gericht. Dem AG München lag nun ein besonders markanter Fall zur Enstcheidung vor.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Mieterhöhung | Sittenwidrig überhöhte Gewerbemiete: So ist die marktübliche Miete zu ermitteln</title>
      <description><![CDATA[Nach § 138 Abs. 1 BGB kann ein Vertrag als wucherähnliches Geschäft nichtig sein, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände hinzutreten, z. B. eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten. Bereits die Feststellung des objektiven Tatbestands der Vorschrift kann im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung Schwierigkeiten bereiten, wenn der objektive Marktwert der Gebrauchsüberlassung streitig ist und vergleichbare Objekte nicht zur Verfügung stehen. Der „steinige Weg“ setzt sich im subjektiven Tatbestand der Norm fort. Dem BGH lag erstmals seit fast einem Vierteljahrhundert ein Fall vor, der ihm Gelegenheit gab, an seine Rechtsprechung anzuknüpfen.]]></description>
      <pubDate>Thu, 30 Jul 2026 15:54:06 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mk/gewerberaummiete/mieterhoehung-sittenwidrig-ueberhoehte-gewerbemiete-so-ist-die-marktuebliche-miete-zu-ermitteln-f175440</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Nach § 138 Abs. 1 BGB kann ein Vertrag als wucherähnliches Geschäft nichtig sein, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände hinzutreten, z. B. eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten. Bereits die Feststellung des objektiven Tatbestands der Vorschrift kann im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung Schwierigkeiten bereiten, wenn der objektive Marktwert der Gebrauchsüberlassung streitig ist und vergleichbare Objekte nicht zur Verfügung stehen. Der ?steinige Weg? setzt sich im subjektiven Tatbestand der Norm fort. Dem BGH lag erstmals seit fast einem Vierteljahrhundert ein Fall vor, der ihm Gelegenheit gab, an seine Rechtsprechung anzuknüpfen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Streitwert | Kein Vergleichsmehrwert für Räumungsfrist, Räumungsschutzverzicht und Umzugskostenbeihilfe</title>
      <description><![CDATA[Im Räumungsstreit bemisst sich der Streitwert nach der Jahresmiete (§ 41 Abs. 2 GKG). Vereinbarungen über Räumungsfrist, Verzicht auf Räumungsschutz oder Umzugskostenbeihilfe begründen keinen Vergleichsmehrwert, da sie nur Modalitäten der Räumung und Herausgabe betreffen und keinen eigenständigen streitigen Anspruch darstellen. Ein Vergleichsmehrwert für den Verzicht auf Schönheitsreparaturen kommt nur in Betracht, wenn ein streitiger Anspruch über deren Durchführung besteht. Unwirksame Vertragsklauseln begründen keinen Mehrwert (LG München I 16.1.26, 14 T 16279/25, Abruf-Nr.  254482 ).]]></description>
      <pubDate>Thu, 30 Jul 2026 15:53:47 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mk/praxistest/streitwert-kein-vergleichsmehrwert-fuer-raeumungsfrist-raeumungsschutzverzicht-und-umzugskostenbeihilfe-f175439</link>
      <guid>https://www.iww.de/mk/praxistest/streitwert-kein-vergleichsmehrwert-fuer-raeumungsfrist-raeumungsschutzverzicht-und-umzugskostenbeihilfe-f175439</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Im Räumungsstreit bemisst sich der Streitwert nach der Jahresmiete (§ 41 Abs. 2 GKG). Vereinbarungen über Räumungsfrist, Verzicht auf Räumungsschutz oder Umzugskostenbeihilfe begründen keinen Vergleichsmehrwert, da sie nur Modalitäten der Räumung und Herausgabe betreffen und keinen eigenständigen streitigen Anspruch darstellen. Ein Vergleichsmehrwert für den Verzicht auf Schönheitsreparaturen kommt nur in Betracht, wenn ein streitiger Anspruch über deren Durchführung besteht. Unwirksame Vertragsklauseln begründen keinen Mehrwert (LG München I 16.1.26, 14 T 16279/25, Abruf-Nr.  254482 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Wohnraummiete | „Wohnraum-Leasing“ unterliegt der Mietpreisbremse</title>
      <description><![CDATA[Wird Wohnraum unter dem Begriff „Leasingvertrag“ gegen eine sog. OWNR-Rate überlassen, ist der Vertrag nach seinem wirtschaftlichen Inhalt und dem übereinstimmenden Parteiwillen als Wohnungsmietvertrag zu qualifizieren. Die §§ 556d ff. BGB sind anwendbar, selbst wenn man einen Leasingvertrag unterstellen wollte (AG Kreuzberg 4.12.25, 23 C 97/25, Abruf-Nr.  254480 ).]]></description>
      <pubDate>Thu, 30 Jul 2026 15:53:42 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mk/wohnraummiete/wohnraummiete-wohnraum-leasing-unterliegt-der-mietpreisbremse-f175438</link>
      <guid>https://www.iww.de/mk/wohnraummiete/wohnraummiete-wohnraum-leasing-unterliegt-der-mietpreisbremse-f175438</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wird Wohnraum unter dem Begriff ?Leasingvertrag? gegen eine sog. OWNR-Rate überlassen, ist der Vertrag nach seinem wirtschaftlichen Inhalt und dem übereinstimmenden Parteiwillen als Wohnungsmietvertrag zu qualifizieren. Die §§ 556d ff. BGB sind anwendbar, selbst wenn man einen Leasingvertrag unterstellen wollte (AG Kreuzberg 4.12.25, 23 C 97/25, Abruf-Nr.  254480 ).]]></content:encoded>
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