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  • · Fachbeitrag · Mietausfallversicherung

    Die Kosten einer „All Risk“-Wohngebäude-versicherung als Betriebskosten umlegbar

    | Zu den Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung i. S. des § 2 Nr. 13 BetrKV gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- und sonstige Elementarschäden. Der BGH musste entscheiden, ob hierzu auch die Kosten einer in die Gebäudeversicherung integrierten Mietausfallversicherung gehören. |

     

    Sachverhalt

    Die Bekl. ist Mieterin einer Wohnung der Klägerin. Zu den Betriebskosten enthält der Formularmietvertrag (MV) folgende Regelung:

     

    • Regelung

    § 4 Miete und Nebenkosten

    Als Nebenkosten werden anteilig folgende Betriebskosten i. S. d. Anlage 3 des § 27 I II. BV erhoben: … verbundene Gebäudeversicherung … .