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    <title>Mandat im Blickpunkt</title>
    <description>Steuerliche Mandate effizient und erfolgreich bearbeiten</description>
    <pubDate>Thu, 24 Sep 2026 12:29:00 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Sat, 26 Sep 2026 01:22:35 +0200</lastBuildDate>
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      <title>IWW-Webinare Löhne und Gehälter | Wissens-Update für die Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Schwerpunkt-Thema Gutscheine am 15.10.2026</title>
      <description><![CDATA[Fehler in der Lohnabrechnung vermeiden Sie mit klaren, prägnanten und rechtssicheren Informationen – genau diese bietet Ihnen die IWW-Webinar-Reihe Löhne und Gehälter. Steuerberaterin Susanne Weber und Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeits- sowie Sozialrecht, liefern Ihnen am 15.10.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr ein fundiertes Wissens-Update zu Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Ihr Schwerpunkt-Thema wird Gutscheine sein.]]></description>
      <pubDate>Thu, 24 Sep 2026 12:29:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/iww-webinare-loehne-und-gehaelter-wissens-update-fuer-die-lohn-und-gehaltsabrechnung-mit-schwerpunkt-thema-gutscheine-am-15102026-f175380</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Fehler in der Lohnabrechnung vermeiden Sie mit klaren, prägnanten und rechtssicheren Informationen ? genau diese bietet Ihnen die IWW-Webinar-Reihe Löhne und Gehälter. Steuerberaterin Susanne Weber und Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeits- sowie Sozialrecht, liefern Ihnen am 15.10.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr ein fundiertes Wissens-Update zu Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Ihr Schwerpunkt-Thema wird Gutscheine sein.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Hinweis der Redaktion | Neu aufgelegt: Online-Fachtagung „Steuergestaltung 2026/2027“</title>
      <description><![CDATA[Aktuelle Beratungsempfehlungen zum Jahreswechsel – kompakt an nur einem Tag am PC. Diese Veranstaltung sollten Sie nicht verpassen!]]></description>
      <pubDate>Fri, 11 Sep 2026 11:02:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/gstb/steuerrecht-aktuell/hinweis-der-redaktion-neu-aufgelegt-online-fachtagung-steuergestaltung-20262027-f175893</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Aktuelle Beratungsempfehlungen zum Jahreswechsel ? kompakt an nur einem Tag am PC. Diese Veranstaltung sollten Sie nicht verpassen!]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses | E-Bilanz: Neues Datenschema veröffentlicht</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 8.6.2026, IV C 6 - S 2133-b/00067/002/023, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Nach § 5b EStG müssen Unternehmen ihre Bilanz und GuV grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. Das BMF (8.6.26, IV C 6 - S 2133-b/00067/002/023, Abruf-Nr.  254682 ) hat nun das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.10) als amtlich vorgeschriebenen Datensatz veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien stehen unter  www.esteuer.de  zur Ansicht und zum Abruf bereit.]]></description>
      <pubDate>Wed, 02 Sep 2026 10:06:04 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/elektronische-uebermittlung-des-jahresabschlusses-e-bilanz-neues-datenschema-veroeffentlicht-f175971</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Nach § 5b EStG müssen Unternehmen ihre Bilanz und GuV grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. Das BMF (8.6.26, IV C 6 - S 2133-b/00067/002/023, Abruf-Nr.  254682 ) hat nun das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.10) als amtlich vorgeschriebenen Datensatz veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien stehen unter  www.esteuer.de  zur Ansicht und zum Abruf bereit.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Alterssicherung bereits im Kindesalter | Regierungsentwurf zur Frühstartrente liegt vor</title>
      <description><![CDATA[Mit der Einführung einer Frühstartrente soll Alterssicherung bereits im Kindesalter mit staatlichen Einzahlungen in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge beginnen. Am 12.8.26 hat das Bundeskabinett den vom BMF vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung der Frühstartrente beschlossen.]]></description>
      <pubDate>Wed, 02 Sep 2026 10:05:58 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/alterssicherung-bereits-im-kindesalter-regierungsentwurf-zur-fruehstartrente-liegt-vor-f175970</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit der Einführung einer Frühstartrente soll Alterssicherung bereits im Kindesalter mit staatlichen Einzahlungen in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge beginnen. Am 12.8.26 hat das Bundeskabinett den vom BMF vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung der Frühstartrente beschlossen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 | Künstlersozialabgabe: Leichte Erhöhung für 2027 geplant</title>
      <description><![CDATA[Nach der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 (Entwurf) soll der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im nächsten Jahr 5,0 % betragen. Nach der leichten Absenkung auf 4,9 % in 2026 liegt er damit wieder auf dem Niveau der Vorjahre 2023 bis 2025 (Mitteilung des BMAS vom 3.7.26).]]></description>
      <pubDate>Wed, 02 Sep 2026 10:05:53 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/kuenstlersozialabgabe-verordnung-2027-kuenstlersozialabgabe-leichte-erhoehung-fuer-2027-geplant-f175969</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Nach der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 (Entwurf) soll der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im nächsten Jahr 5,0 % betragen. Nach der leichten Absenkung auf 4,9 % in 2026 liegt er damit wieder auf dem Niveau der Vorjahre 2023 bis 2025 (Mitteilung des BMAS vom 3.7.26).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinare | Ihre nächsten IWW-Webinare auf einen Blick</title>
      <description><![CDATA[Nähere Informationen zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter  www.iww.de/webinare .]]></description>
      <pubDate>Wed, 02 Sep 2026 10:05:47 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/iww-webinare-ihre-naechsten-iww-webinare-auf-einen-blick-f175968</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Nähere Informationen zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter  www.iww.de/webinare .]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Einkommensteuer | Kindergeld: Ausbildung zum Rettungssanitäter ist keine Erstausbildung</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 22.4.2026, III R 7/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter gilt trotz ihrer berufsqualifizierenden Wirkung nicht als Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG, weil sie kürzer als ein Jahr dauert (BFH 22.4.26, III R 7/24, Abruf-Nr.  255199 ; BFH PM Nr. 40/26 vom 30.7.26).]]></description>
      <pubDate>Wed, 02 Sep 2026 10:05:42 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/einkommensteuer-kindergeld-ausbildung-zum-rettungssanitaeter-ist-keine-erstausbildung-f175967</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/einkommensteuer-kindergeld-ausbildung-zum-rettungssanitaeter-ist-keine-erstausbildung-f175967</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Ausbildung zum Rettungssanitäter gilt trotz ihrer berufsqualifizierenden Wirkung nicht als Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG, weil sie kürzer als ein Jahr dauert (BFH 22.4.26, III R 7/24, Abruf-Nr.  255199 ; BFH PM Nr. 40/26 vom 30.7.26).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gesetzgebung | Gesetzliche Krankenversicherung:  Wichtige Änderungen ab 2027 und 2028</title>
      <description><![CDATA[Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung  (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)  wurde  im  BGBl (I 26, Nr. 228 ) verkündet  und ist am 30.7.26 in Kraft getreten. Einige Regelungen gelten allerdings  erst ab 2027 bzw. ab 2028.  Wichtige Aspekte  für Arbeitgeber und Arbeitnehmer  sind nachfolgend aufgeführt.]]></description>
      <pubDate>Wed, 02 Sep 2026 10:05:36 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/gesetzgebung-gesetzliche-krankenversicherung-wichtige-aenderungen-ab-2027-und-2028-f175966</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung  (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)  wurde  im  BGBl (I 26, Nr. 228 ) verkündet  und ist am 30.7.26 in Kraft getreten. Einige Regelungen gelten allerdings  erst ab 2027 bzw. ab 2028.  Wichtige Aspekte  für Arbeitgeber und Arbeitnehmer  sind nachfolgend aufgeführt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Einkommensteuer | Privates Aufladen betrieblicher Pkw: Neue Vorgaben für den Betriebsausgabenabzug</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 21.7.2026, IV C 6 - S 2177/00016/042/056 + IV C 5 - S 2334/00087/015, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Unternehmer, die ihren betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrowagen zu Hause laden, und diese Kosten als Betriebsausgaben absetzen wollen, müssen ab sofort neue Aufzeichnungspflichten erfüllen. Denn die bisherige Abrechnung nach der Ladestrompauschale hat ausgedient. Das ergibt sich aus einem Schreiben des BMF (21.7.26, IV C 6 - S 2177/00016/042/056 + IV C 5 - S 2334/00087/015, Abruf-Nr.  255161 ).]]></description>
      <pubDate>Wed, 02 Sep 2026 10:05:31 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/einkommensteuer-privates-aufladen-betrieblicher-pkw-neue-vorgaben-fuer-den-betriebsausgabenabzug-f175965</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Unternehmer, die ihren betrieblichen Elektro- oder Hybridelektrowagen zu Hause laden, und diese Kosten als Betriebsausgaben absetzen wollen, müssen ab sofort neue Aufzeichnungspflichten erfüllen. Denn die bisherige Abrechnung nach der Ladestrompauschale hat ausgedient. Das ergibt sich aus einem Schreiben des BMF (21.7.26, IV C 6 - S 2177/00016/042/056 + IV C 5 - S 2334/00087/015, Abruf-Nr.  255161 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Einkommensteuer | Bonus- und Tantiemezahlungen:  Alles Wichtige zum Besteuerungszeitpunkt</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 6.10.2009, I R 36/07, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Bonuszahlungen gehören in vielen Unternehmen zum Tagesgeschäft. So gewähren Lieferanten ihren Kunden Jahresboni beim Erreichen bestimmter Einkaufsvolumen, Auftraggeber zahlen Erfolgsboni und Arbeitgeber honorieren besondere Leistungen ihrer Mitarbeiter mit Tantiemen. In der Praxis stellt sich dabei regelmäßig dieselbe Frage: In welchem Jahr ist der Bonus steuerlich zu erfassen? Der folgende Beitrag zeigt, dass es bei der Antwort entscheidend darauf ankommt, wer den Bonus erhält.]]></description>
      <pubDate>Wed, 02 Sep 2026 10:05:24 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/einkommensteuer-bonus-und-tantiemezahlungen-alles-wichtige-zum-besteuerungszeitpunkt-f175964</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bonuszahlungen gehören in vielen Unternehmen zum Tagesgeschäft. So gewähren Lieferanten ihren Kunden Jahresboni beim Erreichen bestimmter Einkaufsvolumen, Auftraggeber zahlen Erfolgsboni und Arbeitgeber honorieren besondere Leistungen ihrer Mitarbeiter mit Tantiemen. In der Praxis stellt sich dabei regelmäßig dieselbe Frage: In welchem Jahr ist der Bonus steuerlich zu erfassen? Der folgende Beitrag zeigt, dass es bei der Antwort entscheidend darauf ankommt, wer den Bonus erhält.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Rechtsformwahl | Vermögensverwaltende Personengesellschaft versus Immobilien-GmbH</title>
      <description><![CDATA[Die Rechtsformwahl bei privatem Immobilienvermögen wird oft sehr einseitig diskutiert. Im Vordergrund steht hier die laufende Steuerbelastung: Der private Investor oder die vermögensverwaltende Personengesellschaft versteuert Mieteinkünfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Demgegenüber wird die GmbH auf Gesellschaftsebene regelmäßig nur mit Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag belastet, wenn die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG greift. Diese Betrachtung ist aber unvollständig. Der Beitrag zeigt, dass nicht nur die laufende Besteuerung, sondern der gesamte Lebenszyklus der Investition (Einstieg, laufende Erträge, Thesaurierung, Nachfolge und Exit) zu betrachten ist.]]></description>
      <pubDate>Wed, 02 Sep 2026 10:05:16 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/schwerpunktthema/rechtsformwahl-vermoegensverwaltende-personengesellschaft-versus-immobilien-gmbh-f175963</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Rechtsformwahl bei privatem Immobilienvermögen wird oft sehr einseitig diskutiert. Im Vordergrund steht hier die laufende Steuerbelastung: Der private Investor oder die vermögensverwaltende Personengesellschaft versteuert Mieteinkünfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Demgegenüber wird die GmbH auf Gesellschaftsebene regelmäßig nur mit Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag belastet, wenn die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG greift. Diese Betrachtung ist aber unvollständig. Der Beitrag zeigt, dass nicht nur die laufende Besteuerung, sondern der gesamte Lebenszyklus der Investition (Einstieg, laufende Erträge, Thesaurierung, Nachfolge und Exit) zu betrachten ist.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Der praktische Fall | Grunderwerbsteuer: EuGH-Urteil als Chance zur Beseitigung von Minderheitsanteilen?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: EuGH 4.6.2026, C 837/24, Rs. Nova Iberomoldes, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Die Struktur vieler Unternehmensgruppen ist geprägt durch zahlreiche Minderheitsbeteiligungen bzw. durch die „Fesseln des deutschen GrEStG“. Gerade deshalb hat ein Urteil des EuGH (4.6.26, C-837/24, Rs. Nova Iberomoldes) in einem (portugiesischen) Verfahren für Aufsehen gesorgt. Ob diese Entscheidung aber wirklich die langersehnte Chance ist, die gesetzlichen Fesseln abzustreifen, thematisiert der folgende praktische Fall.]]></description>
      <pubDate>Wed, 02 Sep 2026 10:05:07 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/experten-berichten-aus-der-praxis/der-praktische-fall-grunderwerbsteuer-eugh-urteil-als-chance-zur-beseitigung-von-minderheitsanteilen-f175962</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/experten-berichten-aus-der-praxis/der-praktische-fall-grunderwerbsteuer-eugh-urteil-als-chance-zur-beseitigung-von-minderheitsanteilen-f175962</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Struktur vieler Unternehmensgruppen ist geprägt durch zahlreiche Minderheitsbeteiligungen bzw. durch die ?Fesseln des deutschen GrEStG?. Gerade deshalb hat ein Urteil des EuGH (4.6.26, C-837/24, Rs. Nova Iberomoldes) in einem (portugiesischen) Verfahren für Aufsehen gesorgt. Ob diese Entscheidung aber wirklich die langersehnte Chance ist, die gesetzlichen Fesseln abzustreifen, thematisiert der folgende praktische Fall.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Einkommensteuer | Kein Übergang der Abzugsbeträge  nach § 10f EStG auf den Erben</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 25.3.2026, X R 23/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Hat der Steuerpflichtige Aufwendungen zur Erhaltung eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmals nach § 10f Abs. 1 oder Abs. 2 EStG getragen und verstirbt er vor Ablauf des zehnjährigen Abzugszeitraums, geht die Abzugsberechtigung grundsätzlich nicht auf den Erben über. Soweit § 10f Abs. 4 S. 3 i. V. mit § 10e Abs. 5 S. 3 EStG für zusammenveranlagte Ehegatten etwas anderes vorsieht, ist das eine Ausnahmeregelung (BFH 25.3.26, X R 23/24, Abruf-Nr.  254566 ).]]></description>
      <pubDate>Wed, 02 Sep 2026 10:04:58 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/einkommensteuer-kein-uebergang-der-abzugsbetraege-nach-10f-estg-auf-den-erben-f175961</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/einkommensteuer-kein-uebergang-der-abzugsbetraege-nach-10f-estg-auf-den-erben-f175961</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Hat der Steuerpflichtige Aufwendungen zur Erhaltung eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmals nach § 10f Abs. 1 oder Abs. 2 EStG getragen und verstirbt er vor Ablauf des zehnjährigen Abzugszeitraums, geht die Abzugsberechtigung grundsätzlich nicht auf den Erben über. Soweit § 10f Abs. 4 S. 3 i. V. mit § 10e Abs. 5 S. 3 EStG für zusammenveranlagte Ehegatten etwas anderes vorsieht, ist das eine Ausnahmeregelung (BFH 25.3.26, X R 23/24, Abruf-Nr.  254566 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer | Gutachterausschüsse in ihrer Bedeutung gestärkt</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 11.3.2026, II R 6/23, Urteil  -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Der BFH (11.3.26, II R 6/23, Abruf-Nr.  254565 ; PM Nr. 35/26 vom 25.6.26)   hat entschieden, dass die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise für Immobilien grundsätzlich bei der Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer heranzuziehen sind. Die finanzgerichtliche Kontrolle der Vergleichspreise beschränkt sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten. Erst wenn solche vorliegen, muss das FG den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufklären.]]></description>
      <pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:49:50 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/immobilienbewertung-fuer-die-erbschaft-und-schenkungsteuer-gutachterausschuesse-in-ihrer-bedeutung-gestaerkt-f175493</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/immobilienbewertung-fuer-die-erbschaft-und-schenkungsteuer-gutachterausschuesse-in-ihrer-bedeutung-gestaerkt-f175493</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der BFH (11.3.26, II R 6/23, Abruf-Nr.  254565 ; PM Nr. 35/26 vom 25.6.26)   hat entschieden, dass die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise für Immobilien grundsätzlich bei der Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer heranzuziehen sind. Die finanzgerichtliche Kontrolle der Vergleichspreise beschränkt sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten. Erst wenn solche vorliegen, muss das FG den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufklären.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Geringfügige Beschäftigung | Minijobs: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht  kann widerrufen werden</title>
      <description><![CDATA[Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann zahlen sie keinen eigenen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Bisher galt diese Befreiung für die gesamte Dauer des Minijobs und konnte nicht widerrufen werden. Doch das hat sich mit Wirkung ab dem 1.7.26 geändert, sodass Minijobber zur Rentenversicherungspflicht zurückkehren können. Beschäftigte, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, können ihre Entscheidung nunmehr einmalig rückgängig machen. Darauf hat die Minijob-Zentrale (Mitteilung vom 3.6.26) hingewiesen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:49:45 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/geringfuegige-beschaeftigung-minijobs-befreiung-von-der-rentenversicherungspflicht-kann-widerrufen-werden-f175492</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/geringfuegige-beschaeftigung-minijobs-befreiung-von-der-rentenversicherungspflicht-kann-widerrufen-werden-f175492</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann zahlen sie keinen eigenen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Bisher galt diese Befreiung für die gesamte Dauer des Minijobs und konnte nicht widerrufen werden. Doch das hat sich mit Wirkung ab dem 1.7.26 geändert, sodass Minijobber zur Rentenversicherungspflicht zurückkehren können. Beschäftigte, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, können ihre Entscheidung nunmehr einmalig rückgängig machen. Darauf hat die Minijob-Zentrale (Mitteilung vom 3.6.26) hingewiesen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Selbstcheck Erwerbsstatus | Selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung?</title>
      <description><![CDATA[Die Deutsche Rentenversicherung Bund bietet einen „Selbstcheck Erwerbsstatus“ an (unter  www.iww.de/s15893 ). Hierdurch erhalten Auftragnehmer und -geber eine erste Tendenz zum Erwerbsstatus (abhängig beschäftigt versus selbstständig tätig). Die unverbindliche Einschätzung basiert auf den gemachten Angaben und der Bewertung nach den durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien.]]></description>
      <pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:49:40 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/selbstcheck-erwerbsstatus-selbststaendige-taetigkeit-oder-abhaengige-beschaeftigung-f175491</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Deutsche Rentenversicherung Bund bietet einen ?Selbstcheck Erwerbsstatus? an (unter  www.iww.de/s15893 ). Hierdurch erhalten Auftragnehmer und -geber eine erste Tendenz zum Erwerbsstatus (abhängig beschäftigt versus selbstständig tätig). Die unverbindliche Einschätzung basiert auf den gemachten Angaben und der Bewertung nach den durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Betriebsprüfung | Richtsatzsammlung 2025 und Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 25.6.2026, IV D 2 - S 1544/00008/021/002, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Das BMF (25.6.26, IV D 2 - S 1544/00008/021/002, Abruf-Nr.  254681 ) hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025 und die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026 veröffentlicht.]]></description>
      <pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:49:35 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/betriebspruefung-richtsatzsammlung-2025-und-pauschbetraege-fuer-unentgeltliche-wertabgaben-2026-f175490</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das BMF (25.6.26, IV D 2 - S 1544/00008/021/002, Abruf-Nr.  254681 ) hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025 und die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026 veröffentlicht.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gebäude-Abschreibung | Eigentumswohnungen im selben Haus:  Unterschiedliche Restnutzungsdauern möglich</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Hamburg 3.12.2025, 2 K 86/22, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Zwei Eigentumswohnungen, die im selben Gebäude (Hauseingang) liegen, können unterschiedliche (wirtschaftliche) Restnutzungsdauern haben. Dies hat das FG Hamburg (3.12.25, 2 K 86/22, Abruf-Nr. 253389) klargestellt und zudem ausgeführt, dass die sachverständige Ermittlung der Restnutzungsdauer nach § 4 Abs. 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) eine gutachterlich anerkannte Schätzungsmethode zur Ermittlung der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer i. S. des § 7 Abs. 4 S. 2 EStG ist.]]></description>
      <pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:49:30 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/gebaeude-abschreibung-eigentumswohnungen-im-selben-haus-unterschiedliche-restnutzungsdauern-moeglich-f175489</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/gebaeude-abschreibung-eigentumswohnungen-im-selben-haus-unterschiedliche-restnutzungsdauern-moeglich-f175489</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Zwei Eigentumswohnungen, die im selben Gebäude (Hauseingang) liegen, können unterschiedliche (wirtschaftliche) Restnutzungsdauern haben. Dies hat das FG Hamburg (3.12.25, 2 K 86/22, Abruf-Nr. 253389) klargestellt und zudem ausgeführt, dass die sachverständige Ermittlung der Restnutzungsdauer nach § 4 Abs. 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) eine gutachterlich anerkannte Schätzungsmethode zur Ermittlung der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer i. S. des § 7 Abs. 4 S. 2 EStG ist.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Einkommensteuer | Reformpläne der Bundesregierung  für die Einkommensteuer 2027 und 2028</title>
      <description><![CDATA[Anfang Juli hat die Koalition ihre Reformpläne veröffentlicht – u. a. sollen Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Einkommensteuer entlastet werden. Die Reform soll zum 1.1.27 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Das Entlastungsvolumen soll pro Jahr rund 10 Mrd. EUR betragen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:49:25 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/einkommensteuer-reformplaene-der-bundesregierung-fuer-die-einkommensteuer-2027-und-2028-f175488</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/einkommensteuer-reformplaene-der-bundesregierung-fuer-die-einkommensteuer-2027-und-2028-f175488</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Anfang Juli hat die Koalition ihre Reformpläne veröffentlicht ? u. a. sollen Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Einkommensteuer entlastet werden. Die Reform soll zum 1.1.27 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Das Entlastungsvolumen soll pro Jahr rund 10 Mrd. EUR betragen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Der praktische Fall | Duales Studium: Erste Tätigkeitsstätte,  doppelte Haushaltsführung &amp; Co.</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 12.1.2023, VI R 39/19, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Bei einem dualen Studium werden nicht nur der Ausbildungsbetrieb, sondern auch ein auswärtiger Studienort (z. B. eine Hochschule) aufgesucht. Zudem mieten die Studenten oft auch Wohnungen am Studienort an. Im Hinblick auf die Besteuerung stellen sich gleich mehrere Fragen: Wo befindet sich die erste Tätigkeitsstätte, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor und was ist mit einer etwaigen Zweitwohnungsteuer? MBP geht den Fragen mit einem praktischen Fall auf den Grund.]]></description>
      <pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:49:20 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/experten-berichten-aus-der-praxis/der-praktische-fall-duales-studium-erste-taetigkeitsstaette-doppelte-haushaltsfuehrung-co-f175487</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/experten-berichten-aus-der-praxis/der-praktische-fall-duales-studium-erste-taetigkeitsstaette-doppelte-haushaltsfuehrung-co-f175487</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bei einem dualen Studium werden nicht nur der Ausbildungsbetrieb, sondern auch ein auswärtiger Studienort (z. B. eine Hochschule) aufgesucht. Zudem mieten die Studenten oft auch Wohnungen am Studienort an. Im Hinblick auf die Besteuerung stellen sich gleich mehrere Fragen: Wo befindet sich die erste Tätigkeitsstätte, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor und was ist mit einer etwaigen Zweitwohnungsteuer? MBP geht den Fragen mit einem praktischen Fall auf den Grund.]]></content:encoded>
    </item>
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