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    <title>Mandat im Blickpunkt</title>
    <description>Steuerliche Mandate effizient und erfolgreich bearbeiten</description>
    <pubDate>Thu, 07 May 2026 07:15:00 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Sat, 09 May 2026 09:24:11 +0200</lastBuildDate>
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      <title>IWW-Einzel-Webinar | Neues Webinar am 11.05.2026: Brennpunkte  in der Sozialversicherungsprüfung</title>
      <description><![CDATA[Für Unternehmen ist eine Sozialversicherungsprüfung in der Regel ein großer Stressfaktor. Doch mit der richtigen Vorbereitung können sie schon im Vorfeld Sicherheit schaffen und der Prüfung gelassen entgegensehen. Das IWW-Webinar „Brennpunkte in der Sozialversicherungsprüfung“ am 11.05.2026 hilft Ihnen dabei! In zwei effektiven Stunden am PC erläutert Ihnen Dr. Alexander Bouzutschky, auf welche Bereiche sich die Prüfer bei der Sozialversicherungsprüfung derzeit besonders konzentrieren. So lassen sich teure Fehler vermeiden.]]></description>
      <pubDate>Thu, 07 May 2026 07:15:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/iww-einzel-webinar-neues-webinar-am-11052026-brennpunkte-in-der-sozialversicherungspruefung-n172197</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Für Unternehmen ist eine Sozialversicherungsprüfung in der Regel ein großer Stressfaktor. Doch mit der richtigen Vorbereitung können sie schon im Vorfeld Sicherheit schaffen und der Prüfung gelassen entgegensehen. Das IWW-Webinar ?Brennpunkte in der Sozialversicherungsprüfung? am 11.05.2026 hilft Ihnen dabei! In zwei effektiven Stunden am PC erläutert Ihnen Dr. Alexander Bouzutschky, auf welche Bereiche sich die Prüfer bei der Sozialversicherungsprüfung derzeit besonders konzentrieren. So lassen sich teure Fehler vermeiden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Neu: IWW-Online-Fachtagung | Betriebliche Altersversorgung 2026:  Praxis-Update mit drei Fachvorträgen am 16.06.2026</title>
      <description><![CDATA[Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Neben neuer Rechtsprechung müssen aktuell z. B. auch die Auswirkungen der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie berücksichtigt werden, die bis 07.06.2026 in deutsches Recht umzusetzen ist. Die IWW-Online-
Fachtagung Betriebliche Altersversorgung 2026 am 16.06.2026 von 9.00 bis 15.30 Uhr zeigt, worauf es in diesem hochdynamischen Umfeld ankommt. 
In drei Fachvorträgen und anschließenden Diskussionsrunden erhalten Sie fundierte Antworten zu den drängendsten bAV-Fragen.]]></description>
      <pubDate>Wed, 06 May 2026 14:05:19 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/neu-iww-online-fachtagung-betriebliche-altersversorgung-2026-praxis-update-mit-drei-fachvortraegen-am-16062026-n173813</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Neben neuer Rechtsprechung müssen aktuell z. B. auch die Auswirkungen der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie berücksichtigt werden, die bis 07.06.2026 in deutsches Recht umzusetzen ist. Die IWW-Online-
Fachtagung Betriebliche Altersversorgung 2026 am 16.06.2026 von 9.00 bis 15.30 Uhr zeigt, worauf es in diesem hochdynamischen Umfeld ankommt. 
In drei Fachvorträgen und anschließenden Diskussionsrunden erhalten Sie fundierte Antworten zu den drängendsten bAV-Fragen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Fragen und Antworten | FAQ-Kataloge zu interessanten steuerlichen Themen</title>
      <description><![CDATA[FAQ-Kataloge erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Dies gilt auch bei Themen mit steuerlichem Bezug. Nachfolgend sind drei interessante FAQ-Kataloge aufgeführt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 05 May 2026 10:16:39 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/fragen-und-antworten-faq-kataloge-zu-interessanten-steuerlichen-themen-f173771</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/fragen-und-antworten-faq-kataloge-zu-interessanten-steuerlichen-themen-f173771</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[FAQ-Kataloge erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Dies gilt auch bei Themen mit steuerlichem Bezug. Nachfolgend sind drei interessante FAQ-Kataloge aufgeführt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Bauabzugsteuer | Freistellungsbescheinigung gibt es nur beim FA</title>
      <description><![CDATA[Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat darauf hingewiesen, dass vermehrt Anfragen zur Ausstellung von Freistellungsbescheinigungen nach 
§ 48b EStG im Zusammenhang mit der Bauabzugsteuer eingehen. Das BZSt ist dafür aber nicht zuständig. Es stellt keine Freistellungsbescheinigungen aus und versendet diese auch nicht. Anfragen zur Ausstellung von Freistellungsbescheinigungen sind ausschließlich an das zuständige FA zu richten (BZSt, Mitteilung vom 2.2.26).]]></description>
      <pubDate>Tue, 05 May 2026 10:16:35 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/bauabzugsteuer-freistellungsbescheinigung-gibt-es-nur-beim-fa-f173770</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat darauf hingewiesen, dass vermehrt Anfragen zur Ausstellung von Freistellungsbescheinigungen nach 
§ 48b EStG im Zusammenhang mit der Bauabzugsteuer eingehen. Das BZSt ist dafür aber nicht zuständig. Es stellt keine Freistellungsbescheinigungen aus und versendet diese auch nicht. Anfragen zur Ausstellung von Freistellungsbescheinigungen sind ausschließlich an das zuständige FA zu richten (BZSt, Mitteilung vom 2.2.26).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Grundsteuer | Verfassungsbeschwerde zum Bundesmodell anhängig</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: Verfahren anhängig: 1 BvR 472/26 -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Der BFH (12.11.25, II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25) hält das Bundesmodell der reformierten Grundsteuer für verfassungskonform. Der Bund der Steuerzahler Deutschland und Haus & Grund Deutschland hatten bereits angekündigt, gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG zu unterstützen. Nun ist eine Klage (1 BvR 472/26) anhängig (vgl. Bund der Steuerzahler Deutschland, Mitteilung vom 5.3.26, unter  www.iww.de/s15310 ).]]></description>
      <pubDate>Tue, 05 May 2026 10:16:30 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/grundsteuer-verfassungsbeschwerde-zum-bundesmodell-anhaengig-f173769</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/grundsteuer-verfassungsbeschwerde-zum-bundesmodell-anhaengig-f173769</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der BFH (12.11.25, II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25) hält das Bundesmodell der reformierten Grundsteuer für verfassungskonform. Der Bund der Steuerzahler Deutschland und Haus &amp; Grund Deutschland hatten bereits angekündigt, gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG zu unterstützen. Nun ist eine Klage (1 BvR 472/26) anhängig (vgl. Bund der Steuerzahler Deutschland, Mitteilung vom 5.3.26, unter  www.iww.de/s15310 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Teilentgeltliche Übertragungen nach § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 2 EStG | BFH bevorzugt die modifizierte Trennungstheorie</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 11.12.2025, IV R 17/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Bei der teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 2 EStG ist der Gewinn nach der modifizierten Trennungstheorie mit anteiliger Zuordnung des Buchwerts bis zur Höhe des Teilentgelts zu ermitteln (BFH 11.12.25, IV R 17/23, Abruf-Nr.  252607 ).]]></description>
      <pubDate>Tue, 05 May 2026 10:16:26 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/teilentgeltliche-uebertragungen-nach-6-abs-5-s-3-nr-2-estg-bfh-bevorzugt-die-modifizierte-trennungstheorie-f173768</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/teilentgeltliche-uebertragungen-nach-6-abs-5-s-3-nr-2-estg-bfh-bevorzugt-die-modifizierte-trennungstheorie-f173768</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bei der teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 2 EStG ist der Gewinn nach der modifizierten Trennungstheorie mit anteiliger Zuordnung des Buchwerts bis zur Höhe des Teilentgelts zu ermitteln (BFH 11.12.25, IV R 17/23, Abruf-Nr.  252607 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Ertragsteuerliche Organschaft | Durchführung des Gewinnabführungsvertrags: BFH konkretisiert die Anforderungen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 5.11.2025, I R 37/22, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags erfordert eine zeitnahe Erfüllung der hieraus resultierenden (und zivilrechtlich fälligen) Ansprüche. Grundsätzlich genügt hierfür eine Erfüllung innerhalb von zwölf Monaten nach Fälligkeit. Damit hat der BFH (5.11.25, I R 37/22, Abruf-Nr.  252924 ) die Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft konkretisiert.]]></description>
      <pubDate>Tue, 05 May 2026 10:16:21 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/ertragsteuerliche-organschaft-durchfuehrung-des-gewinnabfuehrungsvertrags-bfh-konkretisiert-die-anforderungen-f173767</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags erfordert eine zeitnahe Erfüllung der hieraus resultierenden (und zivilrechtlich fälligen) Ansprüche. Grundsätzlich genügt hierfür eine Erfüllung innerhalb von zwölf Monaten nach Fälligkeit. Damit hat der BFH (5.11.25, I R 37/22, Abruf-Nr.  252924 ) die Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft konkretisiert.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Einkommensteuer | Bestimmung der Gewinngrenze  beim Investitionsabzugsbetrag (IAB)</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 1.10.2025, X R 16, 17/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Unter dem Begriff „Gewinn“ in § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG ist der steuerliche Gewinn i. S. von § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG zu verstehen. Bei der Prüfung, ob die Gewinngrenze überschritten wird, sind deshalb auch außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen. Das hat aktuell der BFH (1.10.25, X R 16, 17/23, Abruf-Nr.  253060 ) entschieden.]]></description>
      <pubDate>Tue, 05 May 2026 10:16:16 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/einkommensteuer-bestimmung-der-gewinngrenze-beim-investitionsabzugsbetrag-iab-f173766</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/einkommensteuer-bestimmung-der-gewinngrenze-beim-investitionsabzugsbetrag-iab-f173766</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Unter dem Begriff ?Gewinn? in § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG ist der steuerliche Gewinn i. S. von § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG zu verstehen. Bei der Prüfung, ob die Gewinngrenze überschritten wird, sind deshalb auch außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen. Das hat aktuell der BFH (1.10.25, X R 16, 17/23, Abruf-Nr.  253060 ) entschieden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Der praktische Fall | Mindestgewinnbesteuerung:  Mit gezielter Steuerplanung gestalten</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BVerfG 23.7.2025, 2 BvL 19/14, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Die aktuelle wirtschaftliche Situation führt dazu, dass viele Unternehmen Verluste erzielen und Verlustvorträge aufbauen. Dabei überschreiten auch viele kleinere Unternehmen die Verlustvortragsgrenze von 1 Mio. EUR und müssen sich somit mit der Mindestgewinnbesteuerung beschäftigen. Grund genug für einen Überblick und einige Steuerstrategien.]]></description>
      <pubDate>Tue, 05 May 2026 10:16:10 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/experten-berichten-aus-der-praxis/der-praktische-fall-mindestgewinnbesteuerung-mit-gezielter-steuerplanung-gestalten-f173765</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/experten-berichten-aus-der-praxis/der-praktische-fall-mindestgewinnbesteuerung-mit-gezielter-steuerplanung-gestalten-f173765</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die aktuelle wirtschaftliche Situation führt dazu, dass viele Unternehmen Verluste erzielen und Verlustvorträge aufbauen. Dabei überschreiten auch viele kleinere Unternehmen die Verlustvortragsgrenze von 1 Mio. EUR und müssen sich somit mit der Mindestgewinnbesteuerung beschäftigen. Grund genug für einen Überblick und einige Steuerstrategien.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Personengesellschaften | So werden Sonderbetriebsausgaben  zutreffend deklariert</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 10.9.2020, IV R 6/18, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Zahlreiche Betriebsprüfungen zeigen, dass Sonderbetriebsausgaben fehleranfällig sind. Denn oft werden sie in der Steuererklärung nicht oder an der falschen Stelle deklariert. Um hier Abhilfe zu schaffen, gibt der folgende Beitrag einen Überblick über typische Sonderbetriebsausgaben und wie diese (zutreffend) anzusetzen sind.]]></description>
      <pubDate>Tue, 05 May 2026 10:16:02 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/personengesellschaften-so-werden-sonderbetriebsausgaben-zutreffend-deklariert-f173764</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/personengesellschaften-so-werden-sonderbetriebsausgaben-zutreffend-deklariert-f173764</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Zahlreiche Betriebsprüfungen zeigen, dass Sonderbetriebsausgaben fehleranfällig sind. Denn oft werden sie in der Steuererklärung nicht oder an der falschen Stelle deklariert. Um hier Abhilfe zu schaffen, gibt der folgende Beitrag einen Überblick über typische Sonderbetriebsausgaben und wie diese (zutreffend) anzusetzen sind.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Werbungskosten/außergewöhnliche Belastungen | So setzen Mandanten Sehhilfen und Hörgeräte von der Steuer ab</title>
      <description><![CDATA[Etwa 2/3 der Bundesbürger nutzen eine Sehhilfe oder ein Hörgerät. Kein Wunder, dass Mandanten regelmäßig fragen, ob sich die Kosten von der Steuer absetzen lassen. Zwar handelt es sich grundsätzlich um außergewöhnliche Belastungen. Dort wirkt sich der Abzug aber oft nicht aus. Die Lösung für dieses Dilemma ist neben einer vorausschauenden Planung ein Abzug als Werbungskosten. MBP zeigt, wann ein solcher möglich ist und betrachtet auch die Bildschirm-Arbeitsplatzbrillen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 05 May 2026 10:15:56 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/werbungskostenaussergewoehnliche-belastungen-so-setzen-mandanten-sehhilfen-und-hoergeraete-von-der-steuer-ab-f173763</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Etwa 2/3 der Bundesbürger nutzen eine Sehhilfe oder ein Hörgerät. Kein Wunder, dass Mandanten regelmäßig fragen, ob sich die Kosten von der Steuer absetzen lassen. Zwar handelt es sich grundsätzlich um außergewöhnliche Belastungen. Dort wirkt sich der Abzug aber oft nicht aus. Die Lösung für dieses Dilemma ist neben einer vorausschauenden Planung ein Abzug als Werbungskosten. MBP zeigt, wann ein solcher möglich ist und betrachtet auch die Bildschirm-Arbeitsplatzbrillen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Verfahrensrecht | Wann tritt bei der Erbschaftsteuer  die Festsetzungsverjährung ein?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 4.6.2025, II R 28/22, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der Eintritt der Festsetzungsverjährung führt dazu, dass das FA keine Steuerfestsetzung vornehmen, aufheben oder ändern darf. Damit hat der Eintritt der Festsetzungsverjährung eine elementare Bedeutung für das Besteuerungsverfahren. Während der Beginn, die Dauer und das Ende der Frist bei den „normalen“ Steuerarten meist geläufig sind, bestehen bei der Erbschaftsteuer jedoch oft Probleme und Besonderheiten. Der Beitrag zeigt, was es hier zu beachten gibt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 05 May 2026 10:15:49 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/schwerpunktthema/verfahrensrecht-wann-tritt-bei-der-erbschaftsteuer-die-festsetzungsverjaehrung-ein-f173762</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/schwerpunktthema/verfahrensrecht-wann-tritt-bei-der-erbschaftsteuer-die-festsetzungsverjaehrung-ein-f173762</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Eintritt der Festsetzungsverjährung führt dazu, dass das FA keine Steuerfestsetzung vornehmen, aufheben oder ändern darf. Damit hat der Eintritt der Festsetzungsverjährung eine elementare Bedeutung für das Besteuerungsverfahren. Während der Beginn, die Dauer und das Ende der Frist bei den ?normalen? Steuerarten meist geläufig sind, bestehen bei der Erbschaftsteuer jedoch oft Probleme und Besonderheiten. Der Beitrag zeigt, was es hier zu beachten gibt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinare Umsatzsteuer im Kfz-Gewerbe | Webinar-Reihe liefert Wissens-Update zur Umsatzsteuer für Autohäuser – nächster Termin ist am 02.06.2026</title>
      <description><![CDATA[Innergemeinschaftliche Lieferungen, Reihengeschäfte, Garantieleistungen, Leasing, Inzahlungnahme, verdeckter Preisnachlass & Co. – das Umsatzsteuerrecht für das Kfz-Gewerbe gehört zu den kompliziertesten Materien im deutschen Steuerrecht. Hinzu kommt: Kaum eine Branche ist so häufigen und intensiven Umsatzsteuerprüfungen ausgesetzt wie das Kfz-Gewerbe. Fehler bei der Umsatzsteuer werden daher sehr schnell sehr teuer. Fit macht Sie die IWW-Webinar-Reihe „Umsatzsteuer im Kfz-Gewerbe“. Der nächste Termin ist am 02.06.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr.]]></description>
      <pubDate>Mon, 04 May 2026 08:12:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/iww-webinare-umsatzsteuer-im-kfz-gewerbe-webinar-reihe-liefert-wissens-update-zur-umsatzsteuer-fuer-autohaeuser-naechster-termin-ist-am-02062026-f171273</link>
      <guid>https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/iww-webinare-umsatzsteuer-im-kfz-gewerbe-webinar-reihe-liefert-wissens-update-zur-umsatzsteuer-fuer-autohaeuser-naechster-termin-ist-am-02062026-f171273</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Innergemeinschaftliche Lieferungen, Reihengeschäfte, Garantieleistungen, Leasing, Inzahlungnahme, verdeckter Preisnachlass &amp; Co. ? das Umsatzsteuerrecht für das Kfz-Gewerbe gehört zu den kompliziertesten Materien im deutschen Steuerrecht. Hinzu kommt: Kaum eine Branche ist so häufigen und intensiven Umsatzsteuerprüfungen ausgesetzt wie das Kfz-Gewerbe. Fehler bei der Umsatzsteuer werden daher sehr schnell sehr teuer. Fit macht Sie die IWW-Webinar-Reihe ?Umsatzsteuer im Kfz-Gewerbe?. Der nächste Termin ist am 02.06.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Einzel-Webinar | Neues Webinar am 30.06.2026: Aktuelle Steuergestaltungen  für die tägliche Berater-Praxis</title>
      <description><![CDATA[Die meisten Mandanten haben ein Interesse: Steuern sparen. Doch wie? Private Kosten in den betrieblichen Bereich verlagern? Gewinne der Besteuerung entziehen? Steuerliche Abzugsmöglichkeiten optimieren? Fragen, mit denen Sie in der Praxis oft konfrontiert werden. Im IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen Dipl.-Finw. Marvin Gummels einige der interessantesten Gestaltungen vor, die sich bei einer Vielzahl von Mandanten anwenden lassen. Alle Gestaltungen werden anhand von Beispielen erläutert.]]></description>
      <pubDate>Mon, 04 May 2026 08:10:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/iww-einzel-webinar-neues-webinar-am-30062026-aktuelle-steuergestaltungen-fuer-die-taegliche-berater-praxis-f173456</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/iww-einzel-webinar-neues-webinar-am-30062026-aktuelle-steuergestaltungen-fuer-die-taegliche-berater-praxis-f173456</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die meisten Mandanten haben ein Interesse: Steuern sparen. Doch wie? Private Kosten in den betrieblichen Bereich verlagern? Gewinne der Besteuerung entziehen? Steuerliche Abzugsmöglichkeiten optimieren? Fragen, mit denen Sie in der Praxis oft konfrontiert werden. Im IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen Dipl.-Finw. Marvin Gummels einige der interessantesten Gestaltungen vor, die sich bei einer Vielzahl von Mandanten anwenden lassen. Alle Gestaltungen werden anhand von Beispielen erläutert.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Der praktische Fall | Jahresabschluss und Offenlegung:  Erleichterungen für Tochterunternehmen kennen und nutzen!</title>
      <description><![CDATA[Jahresabschluss, Lagebericht, Offenlegung & Co.: Diese gesetzlichen Anforderungen verursachen internen Aufwand und externe Kosten. Für Tochterunternehmen in einem Konzern bestehen aber mitunter Erleichterungen bzw. können diese von bestimmten handelsrechtlichen Vorgaben befreit werden. Welche Erleichterungen bestehen und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, verdeutlicht der folgende praktische Fall.]]></description>
      <pubDate>Thu, 02 Apr 2026 09:30:11 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/experten-berichten-aus-der-praxis/der-praktische-fall-jahresabschluss-und-offenlegung-erleichterungen-fuer-tochterunternehmen-kennen-und-nutzen-f173155</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/experten-berichten-aus-der-praxis/der-praktische-fall-jahresabschluss-und-offenlegung-erleichterungen-fuer-tochterunternehmen-kennen-und-nutzen-f173155</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Jahresabschluss, Lagebericht, Offenlegung &amp; Co.: Diese gesetzlichen Anforderungen verursachen internen Aufwand und externe Kosten. Für Tochterunternehmen in einem Konzern bestehen aber mitunter Erleichterungen bzw. können diese von bestimmten handelsrechtlichen Vorgaben befreit werden. Welche Erleichterungen bestehen und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, verdeutlicht der folgende praktische Fall.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vorweggenommene Erbfolge | Keine Einkommensteuer für ratenweise Abfindung  eines Pflichtteilsverzichts</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 20.1.2026, VIII R 6/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, unterliegen nicht der Einkommensteuer. Die Zahlungen stellen kein erzieltes Einkommen dar, auch wenn sie in Raten geleistet werden. Damit hat der BFH  ( 20.1.26, VIII R 6/23, Abruf-Nr.  252931 ; PM Nr. 14/26 vom 12.3.26) seine Rechtsprechung zur fehlenden Einkommensteuerbarkeit solcher Abfindungen in Form von Einmalzahlungen und wiederkehrenden Leistungen bestätigt.]]></description>
      <pubDate>Thu, 02 Apr 2026 09:28:30 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/vorweggenommene-erbfolge-keine-einkommensteuer-fuer-ratenweise-abfindung-eines-pflichtteilsverzichts-f173166</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/vorweggenommene-erbfolge-keine-einkommensteuer-fuer-ratenweise-abfindung-eines-pflichtteilsverzichts-f173166</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, unterliegen nicht der Einkommensteuer. Die Zahlungen stellen kein erzieltes Einkommen dar, auch wenn sie in Raten geleistet werden. Damit hat der BFH  ( 20.1.26, VIII R 6/23, Abruf-Nr.  252931 ; PM Nr. 14/26 vom 12.3.26) seine Rechtsprechung zur fehlenden Einkommensteuerbarkeit solcher Abfindungen in Form von Einmalzahlungen und wiederkehrenden Leistungen bestätigt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) | Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines betrieblichen Pkw</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 17.12.2025, I B 17/24, Beschluss  -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
De r Anscheinsbeweis spricht dafür, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einen ihm zur Verfügung stehenden betrieblichen Pkw auch privat nutzt. Dies kann, so ein Beschluss des BFH (17.12.25, I B 17/24, Abruf-Nr.  252929 ), auch bei einem vertraglich vereinbarten Privatnutzungsverbot gelten.]]></description>
      <pubDate>Thu, 02 Apr 2026 09:28:26 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/verdeckte-gewinnausschuettung-vga-anscheinsbeweis-fuer-privatnutzung-eines-betrieblichen-pkw-f173165</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/verdeckte-gewinnausschuettung-vga-anscheinsbeweis-fuer-privatnutzung-eines-betrieblichen-pkw-f173165</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[De r Anscheinsbeweis spricht dafür, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einen ihm zur Verfügung stehenden betrieblichen Pkw auch privat nutzt. Dies kann, so ein Beschluss des BFH (17.12.25, I B 17/24, Abruf-Nr.  252929 ), auch bei einem vertraglich vereinbarten Privatnutzungsverbot gelten.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz | Neue Meldepflicht für Kryptowerte</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 14.1.2026, IV D 3 - S 1316/00708/051/004, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Durch das Gesetz über die Meldepflicht von Anbietern und den automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen bei Kryptowerte-Dienstleistungen (Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz; BGBl I 25, Nr. 352) wurde eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Meldung der Anbieter an das BZSt hat nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu erfolgen. Das BMF (14.1.26, IV D 3 – S 1316/00708/051/004, Abruf-Nr.  253107 ) hat diesen Datensatz jüngst bekanntgegeben.]]></description>
      <pubDate>Thu, 02 Apr 2026 09:28:22 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/kryptowerte-steuertransparenz-gesetz-neue-meldepflicht-fuer-kryptowerte-f173164</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/kryptowerte-steuertransparenz-gesetz-neue-meldepflicht-fuer-kryptowerte-f173164</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Durch das Gesetz über die Meldepflicht von Anbietern und den automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen bei Kryptowerte-Dienstleistungen (Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz; BGBl I 25, Nr. 352) wurde eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Meldung der Anbieter an das BZSt hat nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu erfolgen. Das BMF (14.1.26, IV D 3 ? S 1316/00708/051/004, Abruf-Nr.  253107 ) hat diesen Datensatz jüngst bekanntgegeben.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Lohnsteuer | Abschiedsfeier des Arbeitgebers führt nicht zu Arbeitslohn</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 19.11.2025, VI R 18/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt (BFH 19.11.25, VI R 18/24, Abruf-Nr.  252714 ; BFH, PM Nr. 10/26 vom 24.2.26; entgegen R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR).]]></description>
      <pubDate>Thu, 02 Apr 2026 09:28:18 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/lohnsteuer-abschiedsfeier-des-arbeitgebers-fuehrt-nicht-zu-arbeitslohn-f173163</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/lohnsteuer-abschiedsfeier-des-arbeitgebers-fuehrt-nicht-zu-arbeitslohn-f173163</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt (BFH 19.11.25, VI R 18/24, Abruf-Nr.  252714 ; BFH, PM Nr. 10/26 vom 24.2.26; entgegen R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Umsatzsteuer | Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs: Neue Spielregeln oder nur vorübergehende Verwirrung?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: EuG 11.2.2026, Rs. T-689/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Das Europäische Gericht (EuG 11.2.26, Rs. T-689/24) hat mit einer Entscheidung für Aufregung gesorgt. Danach soll der Vorsteuerabzug abweichend von den bisherigen Spielregeln früher geltend gemacht werden können bzw. müssen. Dies sieht der erste Generalanwalt beim EuGH offenbar kritisch und hat eine Überprüfung vorgeschlagen (C‑167/26 RX). Obwohl das Urteil damit noch nicht rechtskräftig ist, hat der BFH (26.2.26, V B 11/25) es dennoch zum Anlass genommen, in einem Verfahren die Revision nachträglich zuzulassen. Der Beitrag zeigt, worum es geht und sorgt für eine erste Einordnung.]]></description>
      <pubDate>Thu, 02 Apr 2026 09:28:13 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/umsatzsteuer-zeitpunkt-des-vorsteuerabzugs-neue-spielregeln-oder-nur-voruebergehende-verwirrung-f173162</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/umsatzsteuer-zeitpunkt-des-vorsteuerabzugs-neue-spielregeln-oder-nur-voruebergehende-verwirrung-f173162</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das Europäische Gericht (EuG 11.2.26, Rs. T-689/24) hat mit einer Entscheidung für Aufregung gesorgt. Danach soll der Vorsteuerabzug abweichend von den bisherigen Spielregeln früher geltend gemacht werden können bzw. müssen. Dies sieht der erste Generalanwalt beim EuGH offenbar kritisch und hat eine Überprüfung vorgeschlagen (C?167/26 RX). Obwohl das Urteil damit noch nicht rechtskräftig ist, hat der BFH (26.2.26, V B 11/25) es dennoch zum Anlass genommen, in einem Verfahren die Revision nachträglich zuzulassen. Der Beitrag zeigt, worum es geht und sorgt für eine erste Einordnung.]]></content:encoded>
    </item>
  </channel>
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