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    <title>Mandat im Blickpunkt</title>
    <description>Steuerliche Mandate effizient und erfolgreich bearbeiten</description>
    <pubDate>Fri, 07 Aug 2026 11:38:35 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Sat, 08 Aug 2026 12:23:53 +0200</lastBuildDate>
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      <title>IWW-Einzel-Webinar | Neues Webinar am 14.10.2026: Typische Buchungsfehler aus realen Fällen aus der Betriebsprüfungspraxis</title>
      <description><![CDATA[Buchungsfehler können Unternehmen hart treffen. Denn oft bleiben sie über Jahre unentdeckt, wiederholen sich immer wieder und kommen erst bei einer Betriebsprüfung ans Licht. Das kann zu hohen Nachzahlungen und – nicht selten – zu weiteren kritischen Nachfragen des Prüfers führen. Das IWW-Webinar am 14.10.2026 zeigt Ihnen, wie Sie diese Probleme von Anfang an vermeiden. Diplom-Finanzwirt Marvin Gummels stellt Ihnen typische Feststellungen aus der Betriebsprüfung vor, zeigt die zugrunde liegenden Buchungsfehler auf und erläutert die rechtlichen Hintergründe.]]></description>
      <pubDate>Fri, 07 Aug 2026 11:38:35 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/iww-einzel-webinar-neues-webinar-am-14102026-typische-buchungsfehler-aus-realen-faellen-aus-der-betriebspruefungspraxis-f175563</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Buchungsfehler können Unternehmen hart treffen. Denn oft bleiben sie über Jahre unentdeckt, wiederholen sich immer wieder und kommen erst bei einer Betriebsprüfung ans Licht. Das kann zu hohen Nachzahlungen und ? nicht selten ? zu weiteren kritischen Nachfragen des Prüfers führen. Das IWW-Webinar am 14.10.2026 zeigt Ihnen, wie Sie diese Probleme von Anfang an vermeiden. Diplom-Finanzwirt Marvin Gummels stellt Ihnen typische Feststellungen aus der Betriebsprüfung vor, zeigt die zugrunde liegenden Buchungsfehler auf und erläutert die rechtlichen Hintergründe.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinare Umsatzsteuer im Kfz-Gewerbe | Webinar-Reihe liefert Wissens-Update zur Umsatzsteuer für Autohäuser – nächster Termin ist am 25.08.2026</title>
      <description><![CDATA[Innergemeinschaftliche Lieferungen, Reihengeschäfte, Garantieleistungen, Leasing, Inzahlungnahme, verdeckter Preisnachlass & Co. – das Umsatzsteuerrecht für das Kfz-Gewerbe gehört zu den kompliziertesten Materien im deutschen Steuerrecht. Hinzu kommt: Kaum eine Branche ist so häufigen und intensiven Umsatzsteuerprüfungen ausgesetzt wie das Kfz-Gewerbe. Fehler bei der Umsatzsteuer werden daher sehr schnell sehr teuer. Fit macht Sie die IWW-Webinar-Reihe „Umsatzsteuer im Kfz-Gewerbe“. Der nächste Termin ist am 25.08.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr.]]></description>
      <pubDate>Fri, 07 Aug 2026 09:55:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/iww-webinare-umsatzsteuer-im-kfz-gewerbe-webinar-reihe-liefert-wissens-update-zur-umsatzsteuer-fuer-autohaeuser-naechster-termin-ist-am-25082026-f171273</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Innergemeinschaftliche Lieferungen, Reihengeschäfte, Garantieleistungen, Leasing, Inzahlungnahme, verdeckter Preisnachlass &amp; Co. ? das Umsatzsteuerrecht für das Kfz-Gewerbe gehört zu den kompliziertesten Materien im deutschen Steuerrecht. Hinzu kommt: Kaum eine Branche ist so häufigen und intensiven Umsatzsteuerprüfungen ausgesetzt wie das Kfz-Gewerbe. Fehler bei der Umsatzsteuer werden daher sehr schnell sehr teuer. Fit macht Sie die IWW-Webinar-Reihe ?Umsatzsteuer im Kfz-Gewerbe?. Der nächste Termin ist am 25.08.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer | Gutachterausschüsse in ihrer Bedeutung gestärkt</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 11.3.2026, II R 6/23, Urteil  -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Der BFH (11.3.26, II R 6/23, Abruf-Nr.  254565 ; PM Nr. 35/26 vom 25.6.26)   hat entschieden, dass die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise für Immobilien grundsätzlich bei der Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer heranzuziehen sind. Die finanzgerichtliche Kontrolle der Vergleichspreise beschränkt sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten. Erst wenn solche vorliegen, muss das FG den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufklären.]]></description>
      <pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:49:50 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/immobilienbewertung-fuer-die-erbschaft-und-schenkungsteuer-gutachterausschuesse-in-ihrer-bedeutung-gestaerkt-f175493</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der BFH (11.3.26, II R 6/23, Abruf-Nr.  254565 ; PM Nr. 35/26 vom 25.6.26)   hat entschieden, dass die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise für Immobilien grundsätzlich bei der Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer heranzuziehen sind. Die finanzgerichtliche Kontrolle der Vergleichspreise beschränkt sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten. Erst wenn solche vorliegen, muss das FG den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufklären.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Geringfügige Beschäftigung | Minijobs: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht  kann widerrufen werden</title>
      <description><![CDATA[Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann zahlen sie keinen eigenen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Bisher galt diese Befreiung für die gesamte Dauer des Minijobs und konnte nicht widerrufen werden. Doch das hat sich mit Wirkung ab dem 1.7.26 geändert, sodass Minijobber zur Rentenversicherungspflicht zurückkehren können. Beschäftigte, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, können ihre Entscheidung nunmehr einmalig rückgängig machen. Darauf hat die Minijob-Zentrale (Mitteilung vom 3.6.26) hingewiesen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:49:45 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/geringfuegige-beschaeftigung-minijobs-befreiung-von-der-rentenversicherungspflicht-kann-widerrufen-werden-f175492</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann zahlen sie keinen eigenen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Bisher galt diese Befreiung für die gesamte Dauer des Minijobs und konnte nicht widerrufen werden. Doch das hat sich mit Wirkung ab dem 1.7.26 geändert, sodass Minijobber zur Rentenversicherungspflicht zurückkehren können. Beschäftigte, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, können ihre Entscheidung nunmehr einmalig rückgängig machen. Darauf hat die Minijob-Zentrale (Mitteilung vom 3.6.26) hingewiesen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Selbstcheck Erwerbsstatus | Selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung?</title>
      <description><![CDATA[Die Deutsche Rentenversicherung Bund bietet einen „Selbstcheck Erwerbsstatus“ an (unter  www.iww.de/s15893 ). Hierdurch erhalten Auftragnehmer und -geber eine erste Tendenz zum Erwerbsstatus (abhängig beschäftigt versus selbstständig tätig). Die unverbindliche Einschätzung basiert auf den gemachten Angaben und der Bewertung nach den durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien.]]></description>
      <pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:49:40 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/selbstcheck-erwerbsstatus-selbststaendige-taetigkeit-oder-abhaengige-beschaeftigung-f175491</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/selbstcheck-erwerbsstatus-selbststaendige-taetigkeit-oder-abhaengige-beschaeftigung-f175491</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Deutsche Rentenversicherung Bund bietet einen ?Selbstcheck Erwerbsstatus? an (unter  www.iww.de/s15893 ). Hierdurch erhalten Auftragnehmer und -geber eine erste Tendenz zum Erwerbsstatus (abhängig beschäftigt versus selbstständig tätig). Die unverbindliche Einschätzung basiert auf den gemachten Angaben und der Bewertung nach den durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Betriebsprüfung | Richtsatzsammlung 2025 und Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 25.6.2026, IV D 2 - S 1544/00008/021/002, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Das BMF (25.6.26, IV D 2 - S 1544/00008/021/002, Abruf-Nr.  254681 ) hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025 und die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026 veröffentlicht.]]></description>
      <pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:49:35 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/betriebspruefung-richtsatzsammlung-2025-und-pauschbetraege-fuer-unentgeltliche-wertabgaben-2026-f175490</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/betriebspruefung-richtsatzsammlung-2025-und-pauschbetraege-fuer-unentgeltliche-wertabgaben-2026-f175490</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das BMF (25.6.26, IV D 2 - S 1544/00008/021/002, Abruf-Nr.  254681 ) hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025 und die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026 veröffentlicht.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gebäude-Abschreibung | Eigentumswohnungen im selben Haus:  Unterschiedliche Restnutzungsdauern möglich</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Hamburg 3.12.2025, 2 K 86/22, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Zwei Eigentumswohnungen, die im selben Gebäude (Hauseingang) liegen, können unterschiedliche (wirtschaftliche) Restnutzungsdauern haben. Dies hat das FG Hamburg (3.12.25, 2 K 86/22, Abruf-Nr. 253389) klargestellt und zudem ausgeführt, dass die sachverständige Ermittlung der Restnutzungsdauer nach § 4 Abs. 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) eine gutachterlich anerkannte Schätzungsmethode zur Ermittlung der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer i. S. des § 7 Abs. 4 S. 2 EStG ist.]]></description>
      <pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:49:30 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/gebaeude-abschreibung-eigentumswohnungen-im-selben-haus-unterschiedliche-restnutzungsdauern-moeglich-f175489</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/gebaeude-abschreibung-eigentumswohnungen-im-selben-haus-unterschiedliche-restnutzungsdauern-moeglich-f175489</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Zwei Eigentumswohnungen, die im selben Gebäude (Hauseingang) liegen, können unterschiedliche (wirtschaftliche) Restnutzungsdauern haben. Dies hat das FG Hamburg (3.12.25, 2 K 86/22, Abruf-Nr. 253389) klargestellt und zudem ausgeführt, dass die sachverständige Ermittlung der Restnutzungsdauer nach § 4 Abs. 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) eine gutachterlich anerkannte Schätzungsmethode zur Ermittlung der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer i. S. des § 7 Abs. 4 S. 2 EStG ist.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Einkommensteuer | Reformpläne der Bundesregierung  für die Einkommensteuer 2027 und 2028</title>
      <description><![CDATA[Anfang Juli hat die Koalition ihre Reformpläne veröffentlicht – u. a. sollen Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Einkommensteuer entlastet werden. Die Reform soll zum 1.1.27 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Das Entlastungsvolumen soll pro Jahr rund 10 Mrd. EUR betragen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:49:25 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/einkommensteuer-reformplaene-der-bundesregierung-fuer-die-einkommensteuer-2027-und-2028-f175488</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Anfang Juli hat die Koalition ihre Reformpläne veröffentlicht ? u. a. sollen Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Einkommensteuer entlastet werden. Die Reform soll zum 1.1.27 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Das Entlastungsvolumen soll pro Jahr rund 10 Mrd. EUR betragen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Der praktische Fall | Duales Studium: Erste Tätigkeitsstätte,  doppelte Haushaltsführung &amp; Co.</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 12.1.2023, VI R 39/19, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Bei einem dualen Studium werden nicht nur der Ausbildungsbetrieb, sondern auch ein auswärtiger Studienort (z. B. eine Hochschule) aufgesucht. Zudem mieten die Studenten oft auch Wohnungen am Studienort an. Im Hinblick auf die Besteuerung stellen sich gleich mehrere Fragen: Wo befindet sich die erste Tätigkeitsstätte, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor und was ist mit einer etwaigen Zweitwohnungsteuer? MBP geht den Fragen mit einem praktischen Fall auf den Grund.]]></description>
      <pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:49:20 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/experten-berichten-aus-der-praxis/der-praktische-fall-duales-studium-erste-taetigkeitsstaette-doppelte-haushaltsfuehrung-co-f175487</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bei einem dualen Studium werden nicht nur der Ausbildungsbetrieb, sondern auch ein auswärtiger Studienort (z. B. eine Hochschule) aufgesucht. Zudem mieten die Studenten oft auch Wohnungen am Studienort an. Im Hinblick auf die Besteuerung stellen sich gleich mehrere Fragen: Wo befindet sich die erste Tätigkeitsstätte, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor und was ist mit einer etwaigen Zweitwohnungsteuer? MBP geht den Fragen mit einem praktischen Fall auf den Grund.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Betriebsaufspaltung absichern oder steuerneutral beenden | Vom Rettungsanker der Betriebsverpachtung zur Besitz- und Holding-GmbH</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 25.9.2024, II R 2/22, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Eine Betriebsaufspaltung wird oft nicht bewusst geplant, sie entsteht vielmehr zufällig. Kritisch wird es, wenn eine Verflechtung (personell oder sachlich) wegfällt. Denn dann droht die Aufdeckung stiller Reserven, obwohl wirtschaftlich oft nur eine Nachfolge, ein Anteilsverkauf oder eine Nutzungsänderung vollzogen werden soll. Der Beitrag zeigt, wie man aus einer bestehenden bzw. ungewollt entstandenen Betriebsaufspaltung möglichst steuerneutral wieder herauskommt bzw. diese vorher absichert.]]></description>
      <pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:49:13 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/schwerpunktthema/betriebsaufspaltung-absichern-oder-steuerneutral-beenden-vom-rettungsanker-der-betriebsverpachtung-zur-besitz-und-holding-gmbh-f175486</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Eine Betriebsaufspaltung wird oft nicht bewusst geplant, sie entsteht vielmehr zufällig. Kritisch wird es, wenn eine Verflechtung (personell oder sachlich) wegfällt. Denn dann droht die Aufdeckung stiller Reserven, obwohl wirtschaftlich oft nur eine Nachfolge, ein Anteilsverkauf oder eine Nutzungsänderung vollzogen werden soll. Der Beitrag zeigt, wie man aus einer bestehenden bzw. ungewollt entstandenen Betriebsaufspaltung möglichst steuerneutral wieder herauskommt bzw. diese vorher absichert.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Einkommensteuer | Büro- und Apparategemeinschaften:  Steuerfallen bei einer Beteiligung vermeiden</title>
      <description><![CDATA[Büroräume und Maschinen sind kostspielig. Möchten Mandanten die Kosten reduzieren, ist die Beteiligung an einer Büro- bzw. Apparategemeinschaft ein möglicher Weg. Aus steuerlicher Sicht ist jedoch Vorsicht geboten. Denn sollten die steuerlichen Rahmenbedingungen missachtet werden, können sich schnell (teure) Steuerfallen ergeben. Das gilt vor allem bei einer späteren Auflösung der Gemeinschaft.]]></description>
      <pubDate>Tue, 04 Aug 2026 11:49:06 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/einkommensteuer-buero-und-apparategemeinschaften-steuerfallen-bei-einer-beteiligung-vermeiden-f175485</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Büroräume und Maschinen sind kostspielig. Möchten Mandanten die Kosten reduzieren, ist die Beteiligung an einer Büro- bzw. Apparategemeinschaft ein möglicher Weg. Aus steuerlicher Sicht ist jedoch Vorsicht geboten. Denn sollten die steuerlichen Rahmenbedingungen missachtet werden, können sich schnell (teure) Steuerfallen ergeben. Das gilt vor allem bei einer späteren Auflösung der Gemeinschaft.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinar Löhne und Gehälter am 21.09.2026 | Spezial-Webinar zur Sozialversicherungspflicht bestimmter Berufs- und Personengruppen von A bis Z am 21.09.2026</title>
      <description><![CDATA[Ob Rechtsanwalt oder Steuerberater, Versicherungsvermittler oder Verein, Architekt oder Arzt: Für viele Berufs- und Personengruppen gelten spezielle Regeln bei der Sozialversicherungspflicht. Werden hier handwerkliche Fehler gemacht, kann das in der Betriebs- oder Sozialversicherungsprüfung schnell teuer werden. Das IWW-Webinar am 21.09.2026 sensibilisiert Sie für genau diese Besonderheiten und zeigt, wie Sie Fehler vermeiden. Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky stellt Ihnen die einzelnen Berufs- und Beschäftigungsgruppen vor und gibt Tipps zur rechtssicheren Anwendung der Regeln.]]></description>
      <pubDate>Tue, 04 Aug 2026 08:54:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/iww-webinar-loehne-und-gehaelter-am-21092026-spezial-webinar-zur-sozialversicherungspflicht-bestimmter-berufs-und-personengruppen-von-a-bis-z-am-21092026-f174874</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ob Rechtsanwalt oder Steuerberater, Versicherungsvermittler oder Verein, Architekt oder Arzt: Für viele Berufs- und Personengruppen gelten spezielle Regeln bei der Sozialversicherungspflicht. Werden hier handwerkliche Fehler gemacht, kann das in der Betriebs- oder Sozialversicherungsprüfung schnell teuer werden. Das IWW-Webinar am 21.09.2026 sensibilisiert Sie für genau diese Besonderheiten und zeigt, wie Sie Fehler vermeiden. Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky stellt Ihnen die einzelnen Berufs- und Beschäftigungsgruppen vor und gibt Tipps zur rechtssicheren Anwendung der Regeln.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinare Löhne und Gehälter | Wissens-Update für die Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Schwerpunkt-Thema Gutscheine am 15.10.2026</title>
      <description><![CDATA[Fehler in der Lohnabrechnung vermeiden Sie mit klaren, prägnanten und rechtssicheren Informationen – genau diese bietet Ihnen die IWW-Webinar-Reihe Löhne und Gehälter. Steuerberaterin Susanne Weber und Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeits- sowie Sozialrecht, liefern Ihnen am 15.10.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr ein fundiertes Wissens-Update zu Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Ihr Schwerpunkt-Thema wird Gutscheine sein.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 17:06:10 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/iww-webinare-loehne-und-gehaelter-wissens-update-fuer-die-lohn-und-gehaltsabrechnung-mit-schwerpunkt-thema-gutscheine-am-15102026-f175380</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Fehler in der Lohnabrechnung vermeiden Sie mit klaren, prägnanten und rechtssicheren Informationen ? genau diese bietet Ihnen die IWW-Webinar-Reihe Löhne und Gehälter. Steuerberaterin Susanne Weber und Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeits- sowie Sozialrecht, liefern Ihnen am 15.10.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr ein fundiertes Wissens-Update zu Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Ihr Schwerpunkt-Thema wird Gutscheine sein.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>KI-Impulse | Kostenlose Lunch-Webinare für Steuerkanzleien</title>
      <description><![CDATA[Kurz, konkret und kostenfrei: Nehmen Sie an unseren sechs 30-minütigen Live-Updates teil, die KI-Trends für Steuerkanzleien auf den Punkt bringen. Ihre Experten Martha Kiehl und Johannes Franz zeigen nützliche Tools und liefern sofort umsetzbare Ideen für den Kanzleialltag.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 11:10:29 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/kp/kurz-informiert/ki-impulse-kostenlose-lunch-webinare-fuer-steuerkanzleien-f175367</link>
      <guid>https://www.iww.de/kp/kurz-informiert/ki-impulse-kostenlose-lunch-webinare-fuer-steuerkanzleien-f175367</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Kurz, konkret und kostenfrei: Nehmen Sie an unseren sechs 30-minütigen Live-Updates teil, die KI-Trends für Steuerkanzleien auf den Punkt bringen. Ihre Experten Martha Kiehl und Johannes Franz zeigen nützliche Tools und liefern sofort umsetzbare Ideen für den Kanzleialltag.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Spezial-Webinar | Webinar zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie am 16.09.2026: Alles zu den neuen Arbeitgeberpflichten (inkl. Gestaltungshinweisen)</title>
      <description><![CDATA[Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zum 07.06.2026 nicht gelungen ist. Denn die Regeln stehen fest. Und der Anpassungsaufwand für Arbeitgeber ist erheblich. Im IWW-Webinar am 16.09.2026 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neuen Pflichten. In zwei Stunden bringen Sie die Anwälte Dr. Lars Hinrichs und Elisa Ultsch auf den aktuellen Stand in punkto (Entgelt-)Auskunftspflicht, sachgerechte Vergütungsparameter für Stellenbewertungen sowie Bewertung von Vergütungskriterien – und erklären die Gestaltungen für die Praxis.]]></description>
      <pubDate>Wed, 15 Jul 2026 13:03:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/iww-spezial-webinar-webinar-zur-eu-entgelttransparenzrichtlinie-am-16092026-alles-zu-den-neuen-arbeitgeberpflichten-inkl-gestaltungshinweisen-f174031</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zum 07.06.2026 nicht gelungen ist. Denn die Regeln stehen fest. Und der Anpassungsaufwand für Arbeitgeber ist erheblich. Im IWW-Webinar am 16.09.2026 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neuen Pflichten. In zwei Stunden bringen Sie die Anwälte Dr. Lars Hinrichs und Elisa Ultsch auf den aktuellen Stand in punkto (Entgelt-)Auskunftspflicht, sachgerechte Vergütungsparameter für Stellenbewertungen sowie Bewertung von Vergütungskriterien ? und erklären die Gestaltungen für die Praxis.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinar am 21.09.2026 | Sozialversicherungspflicht von bestimmten Berufs- und Personengruppen: Spielregeln kennen und Fehler vermeiden</title>
      <description><![CDATA[Bei Betriebs- und Sozialversicherungsprüfungen ist das Thema der Sozialversicherungspflicht bei bestimmten Berufs- und Personengruppen immer ein Thema. Werden hier handwerkliche Fehler gemacht, kann das schnell teuer werden und bei der SV-Prüfung zu hohen Nachzahlungen führen. Im IWW-Webinar zur Sozialversicherungspflicht von bestimmten Berufs- und Personengruppen bringt Sie Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky am 21.09.2026 in punkto Sozialversicherungspflicht auf den aktuellen Stand – so lassen sich künftig rechtliche, finanzielle und operative Risiken für Unternehmen minimieren.]]></description>
      <pubDate>Wed, 08 Jul 2026 11:21:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/iww-webinar-am-21092026-sozialversicherungspflicht-von-bestimmten-berufs-und-personengruppen-spielregeln-kennen-und-fehler-vermeiden-n174684</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bei Betriebs- und Sozialversicherungsprüfungen ist das Thema der Sozialversicherungspflicht bei bestimmten Berufs- und Personengruppen immer ein Thema. Werden hier handwerkliche Fehler gemacht, kann das schnell teuer werden und bei der SV-Prüfung zu hohen Nachzahlungen führen. Im IWW-Webinar zur Sozialversicherungspflicht von bestimmten Berufs- und Personengruppen bringt Sie Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky am 21.09.2026 in punkto Sozialversicherungspflicht auf den aktuellen Stand ? so lassen sich künftig rechtliche, finanzielle und operative Risiken für Unternehmen minimieren.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Grundsteuer | BFH hält das Grundsteuermodell in Baden-Württemberg  für rechtmäßig</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 22.4.2026, II R 26/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Der BFH (PM Nr. 32/26 vom 20.5.26 zu den Rs. II R 26/24 und II R 27/24) hält die Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg zur Bewertung von Grundstücken, die im Rahmen der Berechnung der Grundsteuer ab dem 1.1.25 herangezogen werden, nicht für verfassungswidrig.]]></description>
      <pubDate>Thu, 02 Jul 2026 13:13:44 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/grundsteuer-bfh-haelt-das-grundsteuermodell-in-baden-wuerttemberg-fuer-rechtmaessig-f174848</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der BFH (PM Nr. 32/26 vom 20.5.26 zu den Rs. II R 26/24 und II R 27/24) hält die Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg zur Bewertung von Grundstücken, die im Rahmen der Berechnung der Grundsteuer ab dem 1.1.25 herangezogen werden, nicht für verfassungswidrig.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Umsatzsteuer | Entschließung des Bundesrats zur Rechtsklarheit  bei der Umsatzsteuer für Sportvereine</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 13.11.2025, V R 4/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Mehrere Bundesländer (z. B. Niedersachsen und das Saarland) haben eine Initiative im Bundesrat gestartet. Dabei geht es um klarere Regelungen für Sportvereine bei der Umsatzsteuer.]]></description>
      <pubDate>Thu, 02 Jul 2026 13:13:40 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/umsatzsteuer-entschliessung-des-bundesrats-zur-rechtsklarheit-bei-der-umsatzsteuer-fuer-sportvereine-f174847</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/umsatzsteuer-entschliessung-des-bundesrats-zur-rechtsklarheit-bei-der-umsatzsteuer-fuer-sportvereine-f174847</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mehrere Bundesländer (z. B. Niedersachsen und das Saarland) haben eine Initiative im Bundesrat gestartet. Dabei geht es um klarere Regelungen für Sportvereine bei der Umsatzsteuer.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Außerordentliche Einkünfte | Tarifermäßigung nach § 34 EStG nur noch über die Steuererklärung</title>
      <description><![CDATA[Das Thüringer FinMin (Mitteilung vom 6.5.26) hat auf Folgendes hingewiesen: Außerordentliche Einkünfte (z. B. Abfindungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre), die unter die Tarifermäßigung des § 34 EStG fallen, werden seit dem Veranlagungszeitraum 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Arbeitgeber müssen diese Einnahmen somit der regulären Besteuerung unterwerfen.]]></description>
      <pubDate>Thu, 02 Jul 2026 13:13:34 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/ausserordentliche-einkuenfte-tarifermaessigung-nach-34-estg-nur-noch-ueber-die-steuererklaerung-f174846</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/ausserordentliche-einkuenfte-tarifermaessigung-nach-34-estg-nur-noch-ueber-die-steuererklaerung-f174846</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das Thüringer FinMin (Mitteilung vom 6.5.26) hat auf Folgendes hingewiesen: Außerordentliche Einkünfte (z. B. Abfindungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre), die unter die Tarifermäßigung des § 34 EStG fallen, werden seit dem Veranlagungszeitraum 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Arbeitgeber müssen diese Einnahmen somit der regulären Besteuerung unterwerfen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Steuererklärungen | BFH zum Verspätungszuschlag für Feststellungserklärungen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 26.3.2026, IV R 29/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Für verspätet eingereichte Feststellungserklärungen einer Personengesellschaft ist selbst dann ein Verspätungszuschlag festzusetzen, wenn es bei keinem der Gesellschafter zu einer Nachzahlung kommt (BFH 26.3.26, IV R 29/23, Abruf-Nr.  253861 ).]]></description>
      <pubDate>Thu, 02 Jul 2026 13:13:29 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/steuererklaerungen-bfh-zum-verspaetungszuschlag-fuer-feststellungserklaerungen-f174845</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/steuererklaerungen-bfh-zum-verspaetungszuschlag-fuer-feststellungserklaerungen-f174845</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Für verspätet eingereichte Feststellungserklärungen einer Personengesellschaft ist selbst dann ein Verspätungszuschlag festzusetzen, wenn es bei keinem der Gesellschafter zu einer Nachzahlung kommt (BFH 26.3.26, IV R 29/23, Abruf-Nr.  253861 ).]]></content:encoded>
    </item>
  </channel>
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