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    <title>Mandat im Blickpunkt</title>
    <description>Steuerliche Mandate effizient und erfolgreich bearbeiten</description>
    <pubDate>Wed, 17 Jun 2026 14:00:00 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Tue, 23 Jun 2026 16:07:44 +0200</lastBuildDate>
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      <title>IWW-Einzel-Webinar | Neues Webinar am 30.06.2026: Aktuelle Steuergestaltungen  für die tägliche Berater-Praxis</title>
      <description><![CDATA[Die meisten Mandanten haben ein Interesse: Steuern sparen. Doch wie? Private Kosten in den betrieblichen Bereich verlagern? Gewinne der Besteuerung entziehen? Steuerliche Abzugsmöglichkeiten optimieren? Fragen, mit denen Sie in der Praxis oft konfrontiert werden. Im IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen Dipl.-Finw. Marvin Gummels einige der interessantesten Gestaltungen vor, die sich bei einer Vielzahl von Mandanten anwenden lassen. Alle Gestaltungen werden anhand von Beispielen erläutert.]]></description>
      <pubDate>Wed, 17 Jun 2026 14:00:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/iww-einzel-webinar-neues-webinar-am-30062026-aktuelle-steuergestaltungen-fuer-die-taegliche-berater-praxis-f173456</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die meisten Mandanten haben ein Interesse: Steuern sparen. Doch wie? Private Kosten in den betrieblichen Bereich verlagern? Gewinne der Besteuerung entziehen? Steuerliche Abzugsmöglichkeiten optimieren? Fragen, mit denen Sie in der Praxis oft konfrontiert werden. Im IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen Dipl.-Finw. Marvin Gummels einige der interessantesten Gestaltungen vor, die sich bei einer Vielzahl von Mandanten anwenden lassen. Alle Gestaltungen werden anhand von Beispielen erläutert.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Ordnungsgemäße Kassenführung | Viele Mängel bei Kassenkontrollen</title>
      <description><![CDATA[Das FinMin Baden-Württemberg (Mitteilung vom 7.4.26) hat darauf hingewiesen, dass bei gezielten Aktionstagen (im Februar und März 2026) 162 Betriebe kontrolliert wurden (darunter befanden sich Barber-Shops, Tattoo- und Nagelstudios). Das Ergebnis: Mehr als jede zweite überprüfte Kasse wies Unregelmäßigkeiten auf.]]></description>
      <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 10:25:19 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/ordnungsgemaesse-kassenfuehrung-viele-maengel-bei-kassenkontrollen-f174290</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das FinMin Baden-Württemberg (Mitteilung vom 7.4.26) hat darauf hingewiesen, dass bei gezielten Aktionstagen (im Februar und März 2026) 162 Betriebe kontrolliert wurden (darunter befanden sich Barber-Shops, Tattoo- und Nagelstudios). Das Ergebnis: Mehr als jede zweite überprüfte Kasse wies Unregelmäßigkeiten auf.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Bilanzierung | Rückstellungen für ein Vorruhestandsmodell</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 5.2.2026, IV R 11/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Für Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell kann nach Ansicht des BFH (5.2.26, IV R 11/24, Abruf-Nr.  253288 ; PM Nr. 21/26 vom 2.4.26) die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zulässig sein.]]></description>
      <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 10:25:14 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/bilanzierung-rueckstellungen-fuer-ein-vorruhestandsmodell-f174289</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Für Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell kann nach Ansicht des BFH (5.2.26, IV R 11/24, Abruf-Nr.  253288 ; PM Nr. 21/26 vom 2.4.26) die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zulässig sein.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinare | Ihre nächsten IWW-Webinare auf einen Blick</title>
      <description><![CDATA[Nähere Informationen zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter  www.iww.de/webinare .]]></description>
      <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 10:25:09 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/iww-webinare-ihre-naechsten-iww-webinare-auf-einen-blick-f174288</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Nähere Informationen zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter  www.iww.de/webinare .]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>FAQ des BMF | Fragen und Antworten zur Aktivrente</title>
      <description><![CDATA[Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann seinen Arbeitslohn seit 2026 bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei erhalten (es fallen aber weiterhin Sozialabgaben an). Zu dieser Aktivrente hat das BMF nun einen Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) veröffentlicht (Stand: 16.3.26, abrufbar unter:  www.iww.de/s15439 ). Dabei werden sowohl Fragen für Arbeitnehmer als auch Sonderfragen für Arbeitgeber beantwortet.]]></description>
      <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 10:25:04 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/faq-des-bmf-fragen-und-antworten-zur-aktivrente-f174287</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann seinen Arbeitslohn seit 2026 bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei erhalten (es fallen aber weiterhin Sozialabgaben an). Zu dieser Aktivrente hat das BMF nun einen Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) veröffentlicht (Stand: 16.3.26, abrufbar unter:  www.iww.de/s15439 ). Dabei werden sowohl Fragen für Arbeitnehmer als auch Sonderfragen für Arbeitgeber beantwortet.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Beihefter in dieser Ausgabe | Für Ihre Mandanten: Sonderausgabe zur Mietimmobilie</title>
      <description><![CDATA[Immobilien zählen in Deutschland seit Jahren zu den beliebtesten Anlageformen. Soll eine Immobilie nach dem Erwerb vermietet werden, gilt es, die steuerlichen Regelungen zu beachten, um mögliche Steuernachteile zu vermeiden. Die aktuelle Sonderausgabe bietet Ihren Mandanten einen kompakten Überblick und gibt Steuertipps vom Erwerb bis zum Verkauf der Mietimmobilie.]]></description>
      <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 10:24:59 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/beihefter-in-dieser-ausgabe-fuer-ihre-mandanten-sonderausgabe-zur-mietimmobilie-f174286</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Immobilien zählen in Deutschland seit Jahren zu den beliebtesten Anlageformen. Soll eine Immobilie nach dem Erwerb vermietet werden, gilt es, die steuerlichen Regelungen zu beachten, um mögliche Steuernachteile zu vermeiden. Die aktuelle Sonderausgabe bietet Ihren Mandanten einen kompakten Überblick und gibt Steuertipps vom Erwerb bis zum Verkauf der Mietimmobilie.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Umsatzsteuer | Leistungen eines Beherbergungsbetriebs: Aufteilung in unterschiedliche Steuersätze</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: EuGH 5.3.2026, C-409/24 bis C-411/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der EuGH (5.3.26, C-409/24 bis C-411/24) hat die deutsche Verwaltungspraxis bestätigt, dass Beherbergungsbetriebe nur auf die reine Übernachtungsleistung den ermäßigten Steuersatz anwenden dürfen. Es bleibt also dabei, dass Pauschalangebote sachgerecht aufgeteilt werden müssen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 10:24:54 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/umsatzsteuer-leistungen-eines-beherbergungsbetriebs-aufteilung-in-unterschiedliche-steuersaetze-f174285</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der EuGH (5.3.26, C-409/24 bis C-411/24) hat die deutsche Verwaltungspraxis bestätigt, dass Beherbergungsbetriebe nur auf die reine Übernachtungsleistung den ermäßigten Steuersatz anwenden dürfen. Es bleibt also dabei, dass Pauschalangebote sachgerecht aufgeteilt werden müssen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Der praktische Fall | Corona-Sonderzahlung: Auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Leistung steuerfrei</title>
      <description><![CDATA[In der Zeit vom 1.3.20 bis zum 31.3.22 konnten Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter eine steuerfreie Corona-Prämie bis zu 1.500 EUR zahlen. Dies setzte nach § 3 Nr. 11a EStG insbesondere voraus, dass die Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Dabei war eine Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen zulässig.]]></description>
      <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 10:24:48 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/experten-berichten-aus-der-praxis/der-praktische-fall-corona-sonderzahlung-auch-bei-anrechnung-auf-andere-freiwillige-leistung-steuerfrei-f174284</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In der Zeit vom 1.3.20 bis zum 31.3.22 konnten Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter eine steuerfreie Corona-Prämie bis zu 1.500 EUR zahlen. Dies setzte nach § 3 Nr. 11a EStG insbesondere voraus, dass die Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Dabei war eine Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen zulässig.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gesetzgebung | Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen – Entlastungsprämie gescheitert</title>
      <description><![CDATA[Am 8.5.26 hat der Bundesrat der Reform der privaten Altersvorsorge zugestimmt. Demgegenüber ist die steuer- und beitragsfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 EUR überraschend im Bundesrat gescheitert. Grund genug für einen Überblick.]]></description>
      <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 10:24:42 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/gesetzgebung-reform-der-privaten-altersvorsorge-beschlossen-entlastungspraemie-gescheitert-f174283</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Am 8.5.26 hat der Bundesrat der Reform der privaten Altersvorsorge zugestimmt. Demgegenüber ist die steuer- und beitragsfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 EUR überraschend im Bundesrat gescheitert. Grund genug für einen Überblick.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vermietung und Verpachtung | Interessante FG-Entscheidungen zu Vermietungseinkünften</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Sachsen 1.10.2025, 5 K 14/25, Urteil  -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Wer Vermietungseinkünfte erzielt, möchte seine Steuerlast naturgemäß senken. In diesem Zusammenhang ist auf ein Urteil des FG Sachsen hinzuweisen, wonach Aufwendungen für ein Seminar als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sein können. Weniger erfreulich ist eine Entscheidung des FG Bremen mit diesem Tenor: Vom Grundstücksveräußerer übernommene Verpflichtungen sind keine nachträglichen Werbungskosten. Und wie ist zu verfahren, wenn der Mieter Instandsetzungsaufwendungen für den Vermieter übernimmt? Mit dieser Frage hat sich das FG Berlin-Brandenburg beschäftigt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 10:24:36 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/vermietung-und-verpachtung-interessante-fg-entscheidungen-zuvermietungseinkuenften-f174282</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wer Vermietungseinkünfte erzielt, möchte seine Steuerlast naturgemäß senken. In diesem Zusammenhang ist auf ein Urteil des FG Sachsen hinzuweisen, wonach Aufwendungen für ein Seminar als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sein können. Weniger erfreulich ist eine Entscheidung des FG Bremen mit diesem Tenor: Vom Grundstücksveräußerer übernommene Verpflichtungen sind keine nachträglichen Werbungskosten. Und wie ist zu verfahren, wenn der Mieter Instandsetzungsaufwendungen für den Vermieter übernimmt? Mit dieser Frage hat sich das FG Berlin-Brandenburg beschäftigt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Außergewöhnliche Belastungen | Prozesskosten: Unter welchen Bedingungen ist ein steuermindernder Abzug noch möglich?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 17.12.2015, VI R 7/14, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen – es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können (§ 33 Abs. 2 S. 4 EStG). Dieses seit dem VZ 2013 geltende Abzugsverbot betrifft den gesamten Bereich gerichtlicher Verfahren. Es stellt sich die Frage, wann bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Abzug noch möglich ist.]]></description>
      <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 10:24:30 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/aussergewoehnliche-belastungen-prozesskosten-unter-welchen-bedingungen-ist-ein-steuermindernder-abzug-noch-moeglich-f174281</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen ? es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können (§ 33 Abs. 2 S. 4 EStG). Dieses seit dem VZ 2013 geltende Abzugsverbot betrifft den gesamten Bereich gerichtlicher Verfahren. Es stellt sich die Frage, wann bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Abzug noch möglich ist.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Entfernungspauschale versus Reisekosten | Die Sammelpunktregelung aushebeln und volle Reisekosten absetzen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 25.11.2020, IV C 5 – S 2353/19/10011 :006, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Sammelpunktregelung ist äußerst ungünstig. Denn sofern sie anzuwenden ist, lassen sich Fahrtkosten nicht nach Reisekostengrundsätzen, sondern nur über die Entfernungspauschale absetzen. Allerdings ist die Regelung bereits mit einfachen Mitteln zu umgehen. Der Beitrag stellt sechs klassische Methoden vor.]]></description>
      <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 10:24:25 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/schwerpunktthema/entfernungspauschale-versus-reisekosten-die-sammelpunktregelung-aushebeln-undvolle-reisekosten-absetzen-f174280</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Die Sammelpunktregelung ist äußerst ungünstig. Denn sofern sie anzuwenden ist, lassen sich Fahrtkosten nicht nach Reisekostengrundsätzen, sondern nur über die Entfernungspauschale absetzen. Allerdings ist die Regelung bereits mit einfachen Mitteln zu umgehen. Der Beitrag stellt sechs klassische Methoden vor.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Private Altersvorsorge | Die Steuerentlastung bei der Rürup-Rente effektiv gestalten</title>
      <description><![CDATA[Die bisherige Riester-Rente wird durch die Reform der privaten Altersvorsorge ersetzt (vgl. hierzu den Beitrag in dieser Ausgabe: MBP 26, S. 103). Die Rürup-Rente bleibt demgegenüber bestehen. Mit ihr lassen sich (parallel zur Altersvorsorge) während der Einzahlungsphase Steuern sparen. Der Beitrag erläutert den Steuerspareffekt und wie er sich gestalten lässt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 10:24:16 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/private-altersvorsorge-die-steuerentlastung-bei-der-ruerup-rente-effektiv-gestalten-f174279</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Die bisherige Riester-Rente wird durch die Reform der privaten Altersvorsorge ersetzt (vgl. hierzu den Beitrag in dieser Ausgabe: MBP 26, S. 103). Die Rürup-Rente bleibt demgegenüber bestehen. Mit ihr lassen sich (parallel zur Altersvorsorge) während der Einzahlungsphase Steuern sparen. Der Beitrag erläutert den Steuerspareffekt und wie er sich gestalten lässt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Fragen und Antworten | FAQ-Kataloge zu interessanten steuerlichen Themen</title>
      <description><![CDATA[FAQ-Kataloge erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Dies gilt auch bei Themen mit steuerlichem Bezug. Nachfolgend sind drei interessante FAQ-Kataloge aufgeführt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 05 May 2026 10:16:39 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/fragen-und-antworten-faq-kataloge-zu-interessanten-steuerlichen-themen-f173771</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/fragen-und-antworten-faq-kataloge-zu-interessanten-steuerlichen-themen-f173771</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[FAQ-Kataloge erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Dies gilt auch bei Themen mit steuerlichem Bezug. Nachfolgend sind drei interessante FAQ-Kataloge aufgeführt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Bauabzugsteuer | Freistellungsbescheinigung gibt es nur beim FA</title>
      <description><![CDATA[Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat darauf hingewiesen, dass vermehrt Anfragen zur Ausstellung von Freistellungsbescheinigungen nach 
§ 48b EStG im Zusammenhang mit der Bauabzugsteuer eingehen. Das BZSt ist dafür aber nicht zuständig. Es stellt keine Freistellungsbescheinigungen aus und versendet diese auch nicht. Anfragen zur Ausstellung von Freistellungsbescheinigungen sind ausschließlich an das zuständige FA zu richten (BZSt, Mitteilung vom 2.2.26).]]></description>
      <pubDate>Tue, 05 May 2026 10:16:35 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/bauabzugsteuer-freistellungsbescheinigung-gibt-es-nur-beim-fa-f173770</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/bauabzugsteuer-freistellungsbescheinigung-gibt-es-nur-beim-fa-f173770</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat darauf hingewiesen, dass vermehrt Anfragen zur Ausstellung von Freistellungsbescheinigungen nach 
§ 48b EStG im Zusammenhang mit der Bauabzugsteuer eingehen. Das BZSt ist dafür aber nicht zuständig. Es stellt keine Freistellungsbescheinigungen aus und versendet diese auch nicht. Anfragen zur Ausstellung von Freistellungsbescheinigungen sind ausschließlich an das zuständige FA zu richten (BZSt, Mitteilung vom 2.2.26).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Grundsteuer | Verfassungsbeschwerde zum Bundesmodell anhängig</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: Verfahren anhängig: 1 BvR 472/26 -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Der BFH (12.11.25, II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25) hält das Bundesmodell der reformierten Grundsteuer für verfassungskonform. Der Bund der Steuerzahler Deutschland und Haus & Grund Deutschland hatten bereits angekündigt, gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG zu unterstützen. Nun ist eine Klage (1 BvR 472/26) anhängig (vgl. Bund der Steuerzahler Deutschland, Mitteilung vom 5.3.26, unter  www.iww.de/s15310 ).]]></description>
      <pubDate>Tue, 05 May 2026 10:16:30 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/grundsteuer-verfassungsbeschwerde-zum-bundesmodell-anhaengig-f173769</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/grundsteuer-verfassungsbeschwerde-zum-bundesmodell-anhaengig-f173769</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der BFH (12.11.25, II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25) hält das Bundesmodell der reformierten Grundsteuer für verfassungskonform. Der Bund der Steuerzahler Deutschland und Haus &amp; Grund Deutschland hatten bereits angekündigt, gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG zu unterstützen. Nun ist eine Klage (1 BvR 472/26) anhängig (vgl. Bund der Steuerzahler Deutschland, Mitteilung vom 5.3.26, unter  www.iww.de/s15310 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Teilentgeltliche Übertragungen nach § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 2 EStG | BFH bevorzugt die modifizierte Trennungstheorie</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 11.12.2025, IV R 17/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Bei der teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 2 EStG ist der Gewinn nach der modifizierten Trennungstheorie mit anteiliger Zuordnung des Buchwerts bis zur Höhe des Teilentgelts zu ermitteln (BFH 11.12.25, IV R 17/23, Abruf-Nr.  252607 ).]]></description>
      <pubDate>Tue, 05 May 2026 10:16:26 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/teilentgeltliche-uebertragungen-nach-6-abs-5-s-3-nr-2-estg-bfh-bevorzugt-die-modifizierte-trennungstheorie-f173768</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bei der teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 2 EStG ist der Gewinn nach der modifizierten Trennungstheorie mit anteiliger Zuordnung des Buchwerts bis zur Höhe des Teilentgelts zu ermitteln (BFH 11.12.25, IV R 17/23, Abruf-Nr.  252607 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Ertragsteuerliche Organschaft | Durchführung des Gewinnabführungsvertrags: BFH konkretisiert die Anforderungen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 5.11.2025, I R 37/22, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags erfordert eine zeitnahe Erfüllung der hieraus resultierenden (und zivilrechtlich fälligen) Ansprüche. Grundsätzlich genügt hierfür eine Erfüllung innerhalb von zwölf Monaten nach Fälligkeit. Damit hat der BFH (5.11.25, I R 37/22, Abruf-Nr.  252924 ) die Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft konkretisiert.]]></description>
      <pubDate>Tue, 05 May 2026 10:16:21 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/ertragsteuerliche-organschaft-durchfuehrung-des-gewinnabfuehrungsvertrags-bfh-konkretisiert-die-anforderungen-f173767</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags erfordert eine zeitnahe Erfüllung der hieraus resultierenden (und zivilrechtlich fälligen) Ansprüche. Grundsätzlich genügt hierfür eine Erfüllung innerhalb von zwölf Monaten nach Fälligkeit. Damit hat der BFH (5.11.25, I R 37/22, Abruf-Nr.  252924 ) die Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft konkretisiert.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Einkommensteuer | Bestimmung der Gewinngrenze  beim Investitionsabzugsbetrag (IAB)</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 1.10.2025, X R 16, 17/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Unter dem Begriff „Gewinn“ in § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG ist der steuerliche Gewinn i. S. von § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG zu verstehen. Bei der Prüfung, ob die Gewinngrenze überschritten wird, sind deshalb auch außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen. Das hat aktuell der BFH (1.10.25, X R 16, 17/23, Abruf-Nr.  253060 ) entschieden.]]></description>
      <pubDate>Tue, 05 May 2026 10:16:16 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/einkommensteuer-bestimmung-der-gewinngrenze-beim-investitionsabzugsbetrag-iab-f173766</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/einkommensteuer-bestimmung-der-gewinngrenze-beim-investitionsabzugsbetrag-iab-f173766</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Unter dem Begriff ?Gewinn? in § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG ist der steuerliche Gewinn i. S. von § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG zu verstehen. Bei der Prüfung, ob die Gewinngrenze überschritten wird, sind deshalb auch außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen. Das hat aktuell der BFH (1.10.25, X R 16, 17/23, Abruf-Nr.  253060 ) entschieden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Der praktische Fall | Mindestgewinnbesteuerung:  Mit gezielter Steuerplanung gestalten</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BVerfG 23.7.2025, 2 BvL 19/14, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Die aktuelle wirtschaftliche Situation führt dazu, dass viele Unternehmen Verluste erzielen und Verlustvorträge aufbauen. Dabei überschreiten auch viele kleinere Unternehmen die Verlustvortragsgrenze von 1 Mio. EUR und müssen sich somit mit der Mindestgewinnbesteuerung beschäftigen. Grund genug für einen Überblick und einige Steuerstrategien.]]></description>
      <pubDate>Tue, 05 May 2026 10:16:10 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/mbp/experten-berichten-aus-der-praxis/der-praktische-fall-mindestgewinnbesteuerung-mit-gezielter-steuerplanung-gestalten-f173765</link>
      <guid>https://www.iww.de/mbp/experten-berichten-aus-der-praxis/der-praktische-fall-mindestgewinnbesteuerung-mit-gezielter-steuerplanung-gestalten-f173765</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die aktuelle wirtschaftliche Situation führt dazu, dass viele Unternehmen Verluste erzielen und Verlustvorträge aufbauen. Dabei überschreiten auch viele kleinere Unternehmen die Verlustvortragsgrenze von 1 Mio. EUR und müssen sich somit mit der Mindestgewinnbesteuerung beschäftigen. Grund genug für einen Überblick und einige Steuerstrategien.]]></content:encoded>
    </item>
  </channel>
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