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  <title type="text">Mandat im Blickpunkt</title>
  <subtitle type="text">Steuerliche Mandate effizient und erfolgreich bearbeiten</subtitle>
  <updated>2026-10-12T10:29:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinare Löhne und Gehälter | Wissens-Update für die Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Schwerpunkt-Thema Gutscheine am 15.10.2026]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Fehler in der Lohnabrechnung vermeiden Sie mit klaren, prägnanten und rechtssicheren Informationen – genau diese bietet Ihnen die IWW-Webinar-Reihe Löhne und Gehälter. Steuerberaterin Susanne Weber und Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeits- sowie Sozialrecht, liefern Ihnen am 15.10.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr ein fundiertes Wissens-Update zu Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Ihr Schwerpunkt-Thema wird Gutscheine sein.]]></summary>
    <updated>2026-10-12T10:29:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Fehler in der Lohnabrechnung vermeiden Sie mit klaren, prägnanten und rechtssicheren Informationen ? genau diese bietet Ihnen die IWW-Webinar-Reihe Löhne und Gehälter. Steuerberaterin Susanne Weber und Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeits- sowie Sozialrecht, liefern Ihnen am 15.10.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr ein fundiertes Wissens-Update zu Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Ihr Schwerpunkt-Thema wird Gutscheine sein.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Einzel-Webinar | Neues Webinar am 14.10.2026: Typische Buchungsfehler aus realen Fällen aus der Betriebsprüfungspraxis]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Buchungsfehler können Unternehmen hart treffen. Denn oft bleiben sie über Jahre unentdeckt, wiederholen sich immer wieder und kommen erst bei einer Betriebsprüfung ans Licht. Das kann zu hohen Nachzahlungen und – nicht selten – zu weiteren kritischen Nachfragen des Prüfers führen. Das IWW-Webinar am 14.10.2026 zeigt Ihnen, wie Sie diese Probleme von Anfang an vermeiden. Diplom-Finanzwirt Marvin Gummels stellt Ihnen typische Feststellungen aus der Betriebsprüfung vor, zeigt die zugrunde liegenden Buchungsfehler auf und erläutert die rechtlichen Hintergründe.]]></summary>
    <updated>2026-10-09T17:19:11+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Buchungsfehler können Unternehmen hart treffen. Denn oft bleiben sie über Jahre unentdeckt, wiederholen sich immer wieder und kommen erst bei einer Betriebsprüfung ans Licht. Das kann zu hohen Nachzahlungen und ? nicht selten ? zu weiteren kritischen Nachfragen des Prüfers führen. Das IWW-Webinar am 14.10.2026 zeigt Ihnen, wie Sie diese Probleme von Anfang an vermeiden. Diplom-Finanzwirt Marvin Gummels stellt Ihnen typische Feststellungen aus der Betriebsprüfung vor, zeigt die zugrunde liegenden Buchungsfehler auf und erläutert die rechtlichen Hintergründe.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Statistiken | Festgesetzte Erbschaft-/Schenkungsteuer erreicht 2025  einen Höchstwert]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[2025 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Erbschaft- und Schenkungsteuer i. H. von 21,4 Mrd. EUR festgesetzt. Die festgesetzte Steuer stieg damit gegenüber 2024 um 60,8 % und erreichte einen neuen Höchstwert. Der starke Anstieg ist vor allem darauf zurückzuführen, dass sich die festgesetzte Steuer bei großen Vermögensübertragungen von mindestens 20 Mio. EUR deutlich mehr als verdoppelt hat (+ 146,8 %).]]></summary>
    <updated>2026-10-02T10:13:12+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/statistiken-festgesetzte-erbschaft-schenkungsteuer-erreicht-2025-einen-hoechstwert-f176539"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Verfassungsbeschwerden | Erbschaftsteuer: Im Oktober wird in Karlsruhe verhandelt]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Am 12.10.26 und am 13.10.26 werden vor dem BVerfG zwei wichtige Verfahren zur Erbschaftsteuer mündlich verhandelt (BVerfG, Mitteilung Nr. 48/26 sowie Nr. 49/26 vom 30.7.26).]]></summary>
    <updated>2026-10-02T10:13:07+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Sonderausgaben | Schulgeld: Auch Beiträge an einen Schulförderverein  können die Einkommensteuer mindern]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 3.6.2026, X R 27/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG können 30 % des Schulgelds, höchstens aber 5.000 EUR je Kind, als Sonderausgaben abgezogen werden, wobei Entgelte für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung nicht begünstigt sind. Der BFH (3.6.26, X R 27/23, Abruf-Nr.  255669 ; PM Nr. 44/26 vom 3.9.26) hat nun entschieden, dass auch Beiträge von Eltern an einen Förderverein der Privatschule abziehbar sein können.]]></summary>
    <updated>2026-10-02T10:13:02+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG können 30 % des Schulgelds, höchstens aber 5.000 EUR je Kind, als Sonderausgaben abgezogen werden, wobei Entgelte für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung nicht begünstigt sind. Der BFH (3.6.26, X R 27/23, Abruf-Nr.  255669 ; PM Nr. 44/26 vom 3.9.26) hat nun entschieden, dass auch Beiträge von Eltern an einen Förderverein der Privatschule abziehbar sein können.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Steuertipps für ehrenamtlich Tätige | Broschüre zu Ehrenamt und Steuern neu aufgelegt]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg hat die Broschüre „Ehrenamt und Steuern: Steuertipps für ehrenamtlich Tätige“ neu aufgelegt (7. Auflage, Juli 2026; abrufbar unter  www.iww.de/s16146 ). Die Publikation enthält u. a. Ausführungen zur Übungsleiter- und zur Ehrenamtspauschale und zeigt, in welchen Fällen die Pauschalen genutzt werden können.]]></summary>
    <updated>2026-10-02T10:12:57+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/steuertipps-fuer-ehrenamtlich-taetige-broschuere-zu-ehrenamt-und-steuern-neu-aufgelegt-f176536"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg hat die Broschüre ?Ehrenamt und Steuern: Steuertipps für ehrenamtlich Tätige? neu aufgelegt (7. Auflage, Juli 2026; abrufbar unter  www.iww.de/s16146 ). Die Publikation enthält u. a. Ausführungen zur Übungsleiter- und zur Ehrenamtspauschale und zeigt, in welchen Fällen die Pauschalen genutzt werden können.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Umsatzsteuer | Es bleibt dabei: Keine Istversteuerung  für freiwillig buchführende Freiberufler]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 16.4.2026, V R 16/24, Urteil  -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) kann Vorteile bieten, da die Umsatzsteuer erst mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem der Unternehmer die Entgelte vereinnahmt hat. Grundsätzlich haben auch Freiberufler diese Möglichkeit. Das gilt nach Ansicht des BFH (16.4.26, V R 16/24, Abruf-Nr.  255600 ) aber nicht, wenn sie freiwillig Bücher führen.]]></summary>
    <updated>2026-10-02T10:12:51+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/umsatzsteuer-es-bleibt-dabei-keine-istversteuerung-fuer-freiwillig-buchfuehrende-freiberufler-f176535"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) kann Vorteile bieten, da die Umsatzsteuer erst mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem der Unternehmer die Entgelte vereinnahmt hat. Grundsätzlich haben auch Freiberufler diese Möglichkeit. Das gilt nach Ansicht des BFH (16.4.26, V R 16/24, Abruf-Nr.  255600 ) aber nicht, wenn sie freiwillig Bücher führen.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Erbschaft- und Schenkungsteuer | Steuerbefreiung für das Familienheim:  BFH äußert sich zur Selbstnutzungsabsicht]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 27.5.2026, II B 41/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Ob ein Familienheim vom Erwerber nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG unverzüglich zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke bestimmt wurde, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Tatsachen zu entscheiden. Der BFH (27.5.26, II B 41/25, Abruf-Nr.  255602 ) hat insoweit klargestellt, dass es sich bei der durch die Rechtsprechung entwickelten Karenzfrist von sechs Monaten um keine starre Frist handelt.]]></summary>
    <updated>2026-10-02T10:12:46+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/erbschaft-und-schenkungsteuer-steuerbefreiung-fuer-das-familienheim-bfh-aeussert-sich-zur-selbstnutzungsabsicht-f176534"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Erbschaft- und Schenkungsteuer | Volle Erbfallkostenpauschale bei Vermächtnis]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 17.6.2026, II R 25/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Für Erbfallkosten sieht § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 2 ErbStG einen Pauschbetrag vor, den auch Vermächtnisnehmer beanspruchen können. Dabei ist der Pauschbetrag für einen Vermächtnisnehmer nicht zu kürzen, wenn der Erwerb der übrigen Erben nicht der deutschen Besteuerung unterliegt (BFH 17.6.26, 
II R 25/23, Abruf-Nr.  255494 ; BFH, PM Nr. 43/26 vom 20.8.26).]]></summary>
    <updated>2026-10-02T10:12:40+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/erbschaft-und-schenkungsteuer-volle-erbfallkostenpauschale-bei-vermaechtnis-f176533"/>
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II R 25/23, Abruf-Nr.  255494 ; BFH, PM Nr. 43/26 vom 20.8.26).</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Einkommensteuer | Veräußerungsgewinne nach § 23 EStG:  Prozesskosten als Werbungskosten abziehbar?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Berlin-Brandenburg 2.7.2026, 14 K 14142/21, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Grundsätzlich ist der allgemeine Werbungskostenbegriff auch bei Ermittlung eines Veräußerungsgewinns nach § 23 EStG anzuwenden. Allerdings sind hier einige „einkunftsartbedingte Besonderheiten“ zu beachten. Da die Ermittlung des privaten Veräußerungsgewinns „zeitpunktbezogen“ erfolgt, können Aufwendungen grundsätzlich nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn sie nicht innerhalb der Frist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG angefallen sind (so z. B. BFH 20.6.12, IX R 67/10). Ob dies auch für Prozesskosten gilt, musste jüngst das FG Berlin-Brandenburg klären.]]></summary>
    <updated>2026-10-02T10:12:34+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/einkommensteuer-veraeusserungsgewinne-nach-23-estg-prozesskosten-als-werbungskosten-abziehbar-f176532"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Betriebsvermögen | Entnahme von Grundstücken: Tatbestände, Rechtsfolgen und Vermeidungsstrategien]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 29.1.2025, X R 35/19, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Grundstücke des Betriebsvermögens enthalten oft erhebliche stille Reserven, die bei einer Entnahme realisiert werden und zu teilweise hohen steuerlichen Belastungen führen können. Dabei kann die Entnahme eines Grundstücks auch ohne ausdrückliche Entnahmehandlung ausgelöst werden, beispielsweise durch eine Änderung in der Grundstücksnutzung. Der folgende Beitrag geht auf Praxisfälle ein, in denen es zur Aufdeckung von stillen Reserven kommen kann und zeigt, wie dies ggf. verhindert werden kann.]]></summary>
    <updated>2026-10-02T10:12:28+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/mbp/schwerpunktthema/betriebsvermoegen-entnahme-von-grundstuecken-tatbestaende-rechtsfolgen-und-vermeidungsstrategien-f176531"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Einkommensteuer | Zuwendungsnießbrauch: Kindesunterhalt trotz § 33a EStG steueroptimal gestalten]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 20.6.2023, IX R 8/22, Urteil  -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Eltern unterstützen ihre Kinder oft über Jahre hinweg finanziell, so z. B während eines Studiums. Eine steuerliche Entlastung ist damit aber regelmäßig nicht verbunden. Denn solange Anspruch auf Kindergeld oder -freibetrag besteht, scheidet ein Abzug des Unterhalts nach § 33a Abs. 1 EStG aus. Hier kann es sich zur Steueroptimierung anbieten, gestaltend einzugreifen – und zwar durch einen befristeten Zuwendungsnießbrauch an einer Immobilie. Der Beitrag zeigt, unter welchen Voraussetzungen die Gestaltung funktioniert und worauf bei der Umsetzung besonders zu achten ist.]]></summary>
    <updated>2026-10-02T10:12:21+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Eltern unterstützen ihre Kinder oft über Jahre hinweg finanziell, so z. B während eines Studiums. Eine steuerliche Entlastung ist damit aber regelmäßig nicht verbunden. Denn solange Anspruch auf Kindergeld oder -freibetrag besteht, scheidet ein Abzug des Unterhalts nach § 33a Abs. 1 EStG aus. Hier kann es sich zur Steueroptimierung anbieten, gestaltend einzugreifen ? und zwar durch einen befristeten Zuwendungsnießbrauch an einer Immobilie. Der Beitrag zeigt, unter welchen Voraussetzungen die Gestaltung funktioniert und worauf bei der Umsetzung besonders zu achten ist.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Der praktische Fall | Bonuszahlungen an Dritte: Umsatzsteuerrisiko des Lieferanten kennen und vermeiden]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: EuGH 24.10.1996, C-317/94, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Bonusvereinbarungen sind ein altbewährtes Mittel, um Kunden langfristig zu binden. Beim Abschluss einer derartigen Bonusvereinbarung bzw. bei der Bonusabrechnung kann es jedoch zu umsatzsteuerlichen Komplikationen kommen, nämlich dann, wenn ein Dritter (z. B. eine Holding) den Bonus erhält und nicht der ursprüngliche Kunde. Der folgende praktische Fall macht auf die umsatzsteuerlichen Risiken aufmerksam und sensibilisiert für deren Auswirkungen.]]></summary>
    <updated>2026-10-02T10:12:13+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Bonusvereinbarungen sind ein altbewährtes Mittel, um Kunden langfristig zu binden. Beim Abschluss einer derartigen Bonusvereinbarung bzw. bei der Bonusabrechnung kann es jedoch zu umsatzsteuerlichen Komplikationen kommen, nämlich dann, wenn ein Dritter (z. B. eine Holding) den Bonus erhält und nicht der ursprüngliche Kunde. Der folgende praktische Fall macht auf die umsatzsteuerlichen Risiken aufmerksam und sensibilisiert für deren Auswirkungen.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Hinweis der Redaktion | Neu aufgelegt: Online-Fachtagung „Steuergestaltung 2026/2027“]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Aktuelle Beratungsempfehlungen zum Jahreswechsel – kompakt an nur einem Tag am PC. Bei dieser Fachtagung erhalten Sie einen schnellen Überblick zu den wichtigsten Jahressteuergesetzen und ausgewählten BMF-Schreiben und BFH-Urteilen. Unsere Experten geben Ihnen das Rüstzeug für eine ganzheitliche Gestaltungsberatung zum Jahresende an die Hand. Diese Veranstaltung sollten Sie nicht verpassen!]]></summary>
    <updated>2026-09-11T11:02:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Aktuelle Beratungsempfehlungen zum Jahreswechsel ? kompakt an nur einem Tag am PC. Bei dieser Fachtagung erhalten Sie einen schnellen Überblick zu den wichtigsten Jahressteuergesetzen und ausgewählten BMF-Schreiben und BFH-Urteilen. Unsere Experten geben Ihnen das Rüstzeug für eine ganzheitliche Gestaltungsberatung zum Jahresende an die Hand. Diese Veranstaltung sollten Sie nicht verpassen!</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses | E-Bilanz: Neues Datenschema veröffentlicht]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 8.6.2026, IV C 6 - S 2133-b/00067/002/023, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Nach § 5b EStG müssen Unternehmen ihre Bilanz und GuV grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. Das BMF (8.6.26, IV C 6 - S 2133-b/00067/002/023, Abruf-Nr.  254682 ) hat nun das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.10) als amtlich vorgeschriebenen Datensatz veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien stehen unter  www.esteuer.de  zur Ansicht und zum Abruf bereit.]]></summary>
    <updated>2026-09-02T10:06:04+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/elektronische-uebermittlung-des-jahresabschlusses-e-bilanz-neues-datenschema-veroeffentlicht-f175971"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Nach § 5b EStG müssen Unternehmen ihre Bilanz und GuV grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. Das BMF (8.6.26, IV C 6 - S 2133-b/00067/002/023, Abruf-Nr.  254682 ) hat nun das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.10) als amtlich vorgeschriebenen Datensatz veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien stehen unter  www.esteuer.de  zur Ansicht und zum Abruf bereit.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Alterssicherung bereits im Kindesalter | Regierungsentwurf zur Frühstartrente liegt vor]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit der Einführung einer Frühstartrente soll Alterssicherung bereits im Kindesalter mit staatlichen Einzahlungen in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge beginnen. Am 12.8.26 hat das Bundeskabinett den vom BMF vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung der Frühstartrente beschlossen.]]></summary>
    <updated>2026-09-02T10:05:58+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/alterssicherung-bereits-im-kindesalter-regierungsentwurf-zur-fruehstartrente-liegt-vor-f175970"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 | Künstlersozialabgabe: Leichte Erhöhung für 2027 geplant]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Nach der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 (Entwurf) soll der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im nächsten Jahr 5,0 % betragen. Nach der leichten Absenkung auf 4,9 % in 2026 liegt er damit wieder auf dem Niveau der Vorjahre 2023 bis 2025 (Mitteilung des BMAS vom 3.7.26).]]></summary>
    <updated>2026-09-02T10:05:53+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinare | Ihre nächsten IWW-Webinare auf einen Blick]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Nähere Informationen zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter  www.iww.de/webinare .]]></summary>
    <updated>2026-09-02T10:05:47+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/iww-webinare-ihre-naechsten-iww-webinare-auf-einen-blick-f175968"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Einkommensteuer | Kindergeld: Ausbildung zum Rettungssanitäter ist keine Erstausbildung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 22.4.2026, III R 7/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter gilt trotz ihrer berufsqualifizierenden Wirkung nicht als Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG, weil sie kürzer als ein Jahr dauert (BFH 22.4.26, III R 7/24, Abruf-Nr.  255199 ; BFH PM Nr. 40/26 vom 30.7.26).]]></summary>
    <updated>2026-09-02T10:05:42+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/einkommensteuer-kindergeld-ausbildung-zum-rettungssanitaeter-ist-keine-erstausbildung-f175967"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Gesetzgebung | Gesetzliche Krankenversicherung:  Wichtige Änderungen ab 2027 und 2028]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung  (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)  wurde  im  BGBl (I 26, Nr. 228 ) verkündet  und ist am 30.7.26 in Kraft getreten. Einige Regelungen gelten allerdings  erst ab 2027 bzw. ab 2028.  Wichtige Aspekte  für Arbeitgeber und Arbeitnehmer  sind nachfolgend aufgeführt.]]></summary>
    <updated>2026-09-02T10:05:36+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/gesetzgebung-gesetzliche-krankenversicherung-wichtige-aenderungen-ab-2027-und-2028-f175966"/>
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