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    <title>Löhne und Gehälter professionell</title>
    <description>Aktuelle Informationen für Mitarbeiter im Lohnbüro</description>
    <pubDate>Tue, 12 May 2026 12:16:18 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Tue, 12 May 2026 22:27:09 +0200</lastBuildDate>
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      <title>Pfändung | Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen gelten ab Juli 2026</title>
      <description><![CDATA[Ab 01.07.2026 gelten höhere Pfändungsfreigrenze beim Arbeitseinkommen. Damit erhöhen sich u. a. die auszahlbaren Beträge an Arbeitnehmer, deren Gehalt gepfändet wurde.]]></description>
      <pubDate>Tue, 12 May 2026 12:16:18 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/pfaendung-hoehere-pfaendungsfreigrenzen-fuer-arbeitseinkommen-gelten-ab-juli-2026-f173914</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ab 01.07.2026 gelten höhere Pfändungsfreigrenze beim Arbeitseinkommen. Damit erhöhen sich u. a. die auszahlbaren Beträge an Arbeitnehmer, deren Gehalt gepfändet wurde.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Arbeitgeberleistungen | E-Bike, Pedelec &amp; Co.: Die lohnsteuerliche Behandlung praxisrelevanter Gestaltungen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 3.3.2022, IV C 5 – S 2334/21/10004 :001, Schreiben; Oberste Finanzbehörden der Länder 9.1.2020, S 2334, Erlass -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Überlassung von E-Bike, Pedelecs und Fahrrädern an Arbeitnehmer unterliegt keiner einheitlichen steuerlichen Behandlung. Maßgeblich sind die verkehrsrechtliche Einordnung des Fahrrads bzw. Fahrzeugs sowie die Ausgestaltung der Überlassung. Daraus resultierende Abgrenzungsfragen – insbesondere zwischen zusätzlicher Leistung und Entgeltumwandlung sowie zwischen Fahrrad und Kraftfahrzeug und Überlassung und Übereignung – sind für die lohnsteuer- und beitragsrechtliche Beurteilung von zentraler Bedeutung. Nachfolgend ein aktueller Überblick.]]></description>
      <pubDate>Tue, 12 May 2026 11:04:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/arbeitgeberleistungen-e-bike-pedelec-co-die-lohnsteuerliche-behandlung-praxisrelevanter-gestaltungen-f173911</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Überlassung von E-Bike, Pedelecs und Fahrrädern an Arbeitnehmer unterliegt keiner einheitlichen steuerlichen Behandlung. Maßgeblich sind die verkehrsrechtliche Einordnung des Fahrrads bzw. Fahrzeugs sowie die Ausgestaltung der Überlassung. Daraus resultierende Abgrenzungsfragen ? insbesondere zwischen zusätzlicher Leistung und Entgeltumwandlung sowie zwischen Fahrrad und Kraftfahrzeug und Überlassung und Übereignung ? sind für die lohnsteuer- und beitragsrechtliche Beurteilung von zentraler Bedeutung. Nachfolgend ein aktueller Überblick.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Sonderzahlung | Corona-Sonderzahlung auch bei Anrechnung auf andere freiwillige AG-Leistung steuerfrei</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 21.1.2026, VI R 25/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Corona-Sonderzahlungen sind auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Zahlungen zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise zweckbestimmt gewährt werden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich. Dies hat der BFH entschieden.]]></description>
      <pubDate>Tue, 12 May 2026 09:19:55 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/sonderzahlung-corona-sonderzahlung-auch-bei-anrechnung-auf-andere-freiwillige-ag-leistung-steuerfrei-f173907</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/sonderzahlung-corona-sonderzahlung-auch-bei-anrechnung-auf-andere-freiwillige-ag-leistung-steuerfrei-f173907</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Corona-Sonderzahlungen sind auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Zahlungen zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise zweckbestimmt gewährt werden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich. Dies hat der BFH entschieden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Einzel-Webinar | Neues Webinar am 26.06.2026: Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit – das sind die lohnsteuerlichen Möglichkeiten</title>
      <description><![CDATA[Viele Arbeitgeber möchten ihre Mitarbeiter steueroptimiert bei den täglichen Fahrten zur Arbeit unterstützen – etwa mit Fahrtkostenzuschüssen oder kostenlosen ÖPNV-Tickets wie dem Deutschlandticket. In der Praxis ist das meist jedoch schwieriger als gedacht, denn die Möglichkeiten und steuerlichen Auswirkungen sind vielfältig. Dipl.-Finw. Marvin Gummels erläutert in einem zweistündigen Webinar am 26.06.2026 die Optionen und ihre Umsetzung anhand von praktischen Beispielen. Er stellt Ihnen die Besonderheiten der jeweiligen Varianten vor, zeigt die Auswirkungen auf den Werbungskostenabzug und gibt konkrete Gestaltungstipps.]]></description>
      <pubDate>Tue, 12 May 2026 06:01:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/iww-einzel-webinar-neues-webinar-am-26062026-arbeitgeberleistungen-bei-fahrten-zur-arbeit-das-sind-die-lohnsteuerlichen-moeglichkeiten-f173613</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Viele Arbeitgeber möchten ihre Mitarbeiter steueroptimiert bei den täglichen Fahrten zur Arbeit unterstützen ? etwa mit Fahrtkostenzuschüssen oder kostenlosen ÖPNV-Tickets wie dem Deutschlandticket. In der Praxis ist das meist jedoch schwieriger als gedacht, denn die Möglichkeiten und steuerlichen Auswirkungen sind vielfältig. Dipl.-Finw. Marvin Gummels erläutert in einem zweistündigen Webinar am 26.06.2026 die Optionen und ihre Umsetzung anhand von praktischen Beispielen. Er stellt Ihnen die Besonderheiten der jeweiligen Varianten vor, zeigt die Auswirkungen auf den Werbungskostenabzug und gibt konkrete Gestaltungstipps.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Arbeitgeberleistungen | Keine Mehrheit im Bundesrat für Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro</title>
      <description><![CDATA[Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Steuerberatungsgesetzes fand am 05.05.2026 im Bundesrat keine Mehrheit. Damit ist auch die darin enthaltene steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie für Beschäftigte in Höhe von 1.000 Euro vorerst gestoppt. Sie war vom Bundestag mit in das Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes aufgenommen worden. Um das Vorhaben doch noch umzusetzen, können Bundesregierung und Bundestag nun den Vermittlungsausschuss anrufen. Er hat die Aufgabe, bei Differenzen zwischen Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss zu finden.]]></description>
      <pubDate>Fri, 08 May 2026 14:31:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/arbeitgeberleistungen-keine-mehrheit-im-bundesrat-fuer-entlastungspraemie-in-hoehe-von-1000-euro-f173872</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/arbeitgeberleistungen-keine-mehrheit-im-bundesrat-fuer-entlastungspraemie-in-hoehe-von-1000-euro-f173872</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Steuerberatungsgesetzes fand am 05.05.2026 im Bundesrat keine Mehrheit. Damit ist auch die darin enthaltene steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie für Beschäftigte in Höhe von 1.000 Euro vorerst gestoppt. Sie war vom Bundestag mit in das Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes aufgenommen worden. Um das Vorhaben doch noch umzusetzen, können Bundesregierung und Bundestag nun den Vermittlungsausschuss anrufen. Er hat die Aufgabe, bei Differenzen zwischen Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss zu finden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Verfallklauseln | Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag: LAG Baden-Württemberg hält Klausel für unwirksam</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: LAG Baden-Württemberg 14.3.2025, 9 Sa 4/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Klausel genügt Maßstab 
des § 202 BGB nicht Klausel genügt Maßstab 
des § 202 BGB nicht Die Ausschlussklausel in AGB oder vorformulierten Vertragsbedingungen, die „Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung“ aus der Ausschlussfrist ausnimmt, ist unwirksam, weil sie die Haftung wegen Vorsatzes begrenzt. Sie nimmt Haftungsansprüche aufgrund vorsätzlicher Schädigungen nicht umfassend aus dem Anwendungsbereich der Ausschlussklausel aus. Das widerspricht § 202 Abs. 1 BGB, so das LAG Baden-Württemberg (Beschluss vom 14.03.2025, Az. 9 Sa 4/25, Abruf-Nr.  250436 ).]]></description>
      <pubDate>Fri, 08 May 2026 08:39:39 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/verfallklauseln-ausschlussklausel-im-arbeitsvertrag-lag-baden-wuerttemberg-haelt-klausel-fuer-unwirksam-f173836</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/verfallklauseln-ausschlussklausel-im-arbeitsvertrag-lag-baden-wuerttemberg-haelt-klausel-fuer-unwirksam-f173836</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Klausel genügt Maßstab 
des § 202 BGB nicht Klausel genügt Maßstab 
des § 202 BGB nicht Die Ausschlussklausel in AGB oder vorformulierten Vertragsbedingungen, die ?Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung? aus der Ausschlussfrist ausnimmt, ist unwirksam, weil sie die Haftung wegen Vorsatzes begrenzt. Sie nimmt Haftungsansprüche aufgrund vorsätzlicher Schädigungen nicht umfassend aus dem Anwendungsbereich der Ausschlussklausel aus. Das widerspricht § 202 Abs. 1 BGB, so das LAG Baden-Württemberg (Beschluss vom 14.03.2025, Az. 9 Sa 4/25, Abruf-Nr.  250436 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Neu: IWW-Online-Fachtagung | Betriebliche Altersversorgung 2026:  Praxis-Update mit drei Fachvorträgen am 16.06.2026</title>
      <description><![CDATA[Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Neben neuer Rechtsprechung müssen aktuell z. B. auch die Auswirkungen der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie berücksichtigt werden, die bis 07.06.2026 in deutsches Recht umzusetzen ist. Die IWW-Online-
Fachtagung Betriebliche Altersversorgung 2026 am 16.06.2026 von 9.00 bis 15.30 Uhr zeigt, worauf es in diesem hochdynamischen Umfeld ankommt. 
In drei Fachvorträgen und anschließenden Diskussionsrunden erhalten Sie fundierte Antworten zu den drängendsten bAV-Fragen.]]></description>
      <pubDate>Wed, 06 May 2026 14:05:19 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/neu-iww-online-fachtagung-betriebliche-altersversorgung-2026-praxis-update-mit-drei-fachvortraegen-am-16062026-n173813</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Neben neuer Rechtsprechung müssen aktuell z. B. auch die Auswirkungen der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie berücksichtigt werden, die bis 07.06.2026 in deutsches Recht umzusetzen ist. Die IWW-Online-
Fachtagung Betriebliche Altersversorgung 2026 am 16.06.2026 von 9.00 bis 15.30 Uhr zeigt, worauf es in diesem hochdynamischen Umfeld ankommt. 
In drei Fachvorträgen und anschließenden Diskussionsrunden erhalten Sie fundierte Antworten zu den drängendsten bAV-Fragen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Pensionszusage | Weiterarbeit des GGf nach Vollendung des  Pensionsalters: Fälligkeit der Pensionsleistung?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Berlin-Brandenburg 10.12.2025, 10 K 10135/21, Urteil; BMF 30.8.2024, IV C 2 – S 2742/22/10003: 009, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Viele (Gesellschafter-)Geschäftsführer (G)Gf, die die Altersgrenze erreichen, sind weiter für das Unternehmen tätig. In einem Fall vor dem FG Berlin-Brandenburg war fraglich, ob die Voraussetzung für die Fälligkeit der Pensionsleistung erfüllt ist, wenn der Versorgungsberechtigte weiter für das Unternehmen tätig und die Pensionsleistung an das Ausscheiden aus dem Unternehmen gekoppelt ist. Das Urteil zeigt, dass hier genau zu analysieren ist, was die weitere Tätigkeit für die Pensionsleistungen bedeutet.]]></description>
      <pubDate>Wed, 06 May 2026 10:06:49 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/pensionszusage-weiterarbeit-des-ggf-nach-vollendung-des-pensionsalters-faelligkeit-der-pensionsleistung-f173801</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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    </item>
    <item>
      <title>Aktivrente | Gehört der steuerfreie Betrag aus der Aktivrente in die ELStAM?</title>
      <description><![CDATA[Ein LGP-Leser möchte wissen: Sollte der infolge der Aktivrente gemäß § 3 Nr. 21 EStG steuerfrei bleibende Arbeitslohn als Freibetrag auf der „Lohnsteuerkarte“ – also als Freibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) – eingetragen werden?]]></description>
      <pubDate>Tue, 05 May 2026 16:20:02 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/aktivrente-gehoert-der-steuerfreie-betrag-aus-der-aktivrente-in-die-elstam-f173797</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/aktivrente-gehoert-der-steuerfreie-betrag-aus-der-aktivrente-in-die-elstam-f173797</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein LGP-Leser möchte wissen: Sollte der infolge der Aktivrente gemäß § 3 Nr. 21 EStG steuerfrei bleibende Arbeitslohn als Freibetrag auf der ?Lohnsteuerkarte? ? also als Freibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) ? eingetragen werden?]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Urlaub/Urlaubsabgeltungsanspruch | Während der Kündigungsschutzklage besteht noch kein Urlaubsabgeltungsanspruch – auch kein „vorläufiger“</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: LAG Baden-Württemberg 14.3.2025, 9 Sa 4/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer für noch nicht genommene Urlaubstage einen Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG. Ist aber nach dem Ausspruch einer Kündigung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch diese Kündigung im Hinblick auf einen anhängigen Kündigungsrechtsstreit nicht sicher, hat der Arbeitnehmer in dieser Situation (noch) keinen Urlaubsabgeltungsanspruch – auch keinen „vorläufigen“. Das hat das LAG Baden-Württemberg klargestellt.]]></description>
      <pubDate>Mon, 04 May 2026 08:07:48 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/urlauburlaubsabgeltungsanspruch-waehrend-der-kuendigungsschutzklage-besteht-noch-kein-urlaubsabgeltungsanspruch-auch-kein-vorlaeufiger-f173739</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer für noch nicht genommene Urlaubstage einen Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG. Ist aber nach dem Ausspruch einer Kündigung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch diese Kündigung im Hinblick auf einen anhängigen Kündigungsrechtsstreit nicht sicher, hat der Arbeitnehmer in dieser Situation (noch) keinen Urlaubsabgeltungsanspruch ? auch keinen ?vorläufigen?. Das hat das LAG Baden-Württemberg klargestellt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Sozialversicherungspflicht | LSG Mecklenburg-Vorpommern: Schul- betreuer können selbstständig tätig sein</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: LSG Mecklenburg-Vorpommern 11.2.2026, L 7 BA 3/22, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Schulbetreuer können selbst dann sozialversicherungsrechtlich selbstständig tätig sein, wenn die Schulbehörde detaillierte Vorgaben zu ihrer Tätigkeit macht. Das hat das LSG Mecklenburg-Vorpommern entschieden.]]></description>
      <pubDate>Thu, 30 Apr 2026 09:26:53 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/sozialversicherungspflicht-lsg-mecklenburg-vorpommern-schul-betreuer-koennen-selbststaendig-taetig-sein-f173705</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/sozialversicherungspflicht-lsg-mecklenburg-vorpommern-schul-betreuer-koennen-selbststaendig-taetig-sein-f173705</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Schulbetreuer können selbst dann sozialversicherungsrechtlich selbstständig tätig sein, wenn die Schulbehörde detaillierte Vorgaben zu ihrer Tätigkeit macht. Das hat das LSG Mecklenburg-Vorpommern entschieden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Entgelt | Unbeabsichtigte Entgeltüberzahlung: Rückzahlungsanspruch kann an arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen scheitern</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: LAG Baden-Württemberg 28.1.2026, 4 Sa 41/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Rückzahlungsansprüche des Arbeitgebers wegen unbeabsichtigter Entgeltüberzahlungen bleiben bestehen. Der Arbeitnehmer kann sich selbst dann nicht auf einen Rückforderungsausschluss nach § 814 BGB berufen, wenn der Arbeitgeber bei Auszahlung vom fehlenden Rechtsgrund wusste. Das lehrt eine Entscheidung des LAG Baden-Württemberg. Das LAG hat die Rückforderung am Ende trotzdem scheitern lassen, weil die Bestimmungen einer arbeitsvertraglichen Ausschlussklausel nicht eingehalten worden waren.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Apr 2026 09:20:29 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/entgelt-unbeabsichtigte-entgeltueberzahlung-rueckzahlungsanspruch-kann-an-arbeitsvertraglichen-ausschlussfristen-scheitern-f173630</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/entgelt-unbeabsichtigte-entgeltueberzahlung-rueckzahlungsanspruch-kann-an-arbeitsvertraglichen-ausschlussfristen-scheitern-f173630</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Rückzahlungsansprüche des Arbeitgebers wegen unbeabsichtigter Entgeltüberzahlungen bleiben bestehen. Der Arbeitnehmer kann sich selbst dann nicht auf einen Rückforderungsausschluss nach § 814 BGB berufen, wenn der Arbeitgeber bei Auszahlung vom fehlenden Rechtsgrund wusste. Das lehrt eine Entscheidung des LAG Baden-Württemberg. Das LAG hat die Rückforderung am Ende trotzdem scheitern lassen, weil die Bestimmungen einer arbeitsvertraglichen Ausschlussklausel nicht eingehalten worden waren.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Arbeitgeberleistungen | Die neue Entlastungsprämie: Bis zu 1.000 Euro sind steuer- und beitragsfrei möglich</title>
      <description><![CDATA[Arbeitnehmer sind durch die wegen des Kriegs im Iran gestiegenen 
Verbraucherpreise stark belastet. Am 24.04.2026 hat der Bundestag daher eine steuerfreie Entlastungsprämie für Arbeitnehmer beschlossen (§ 3 Nr. 11d EStG). Der Bundesrat muss noch zustimmen; dies ist für den 08.05.2026 geplant. LGP stellt die Details der 1.000-Euro-Entlastungsprämie vor.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Apr 2026 08:49:11 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/arbeitgeberleistungen-die-neue-entlastungspraemie-bis-zu-1000-euro-sind-steuer-und-beitragsfrei-moeglich-f173629</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Arbeitnehmer sind durch die wegen des Kriegs im Iran gestiegenen 
Verbraucherpreise stark belastet. Am 24.04.2026 hat der Bundestag daher eine steuerfreie Entlastungsprämie für Arbeitnehmer beschlossen (§ 3 Nr. 11d EStG). Der Bundesrat muss noch zustimmen; dies ist für den 08.05.2026 geplant. LGP stellt die Details der 1.000-Euro-Entlastungsprämie vor.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Steuerticker | Wichtiges aus Rechtsprechung und  Verwaltung auf den Punkt gebracht</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 22.1.2026, VI R 3/24, Urteil; FG Hessen 21.11.2023, 10 K 1421/21, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der „Steuerticker“ bietet Ihnen Monat für Monat einen kompakten Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen, BMF-Schreiben, geplante Gesetzesänderungen und vieles mehr.]]></description>
      <pubDate>Mon, 27 Apr 2026 12:29:56 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/steuerticker-wichtiges-aus-rechtsprechung-und-verwaltung-auf-den-punkt-gebracht-f173612</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/steuerticker-wichtiges-aus-rechtsprechung-und-verwaltung-auf-den-punkt-gebracht-f173612</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der ?Steuerticker? bietet Ihnen Monat für Monat einen kompakten Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen, BMF-Schreiben, geplante Gesetzesänderungen und vieles mehr.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Arbeitnehmerfreizügigkeit/Saisonarbeit | Ausländische Saisonarbeitskräfte –  was in der Sozialversicherung im Detail gilt</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BSG 13.11.2025, B 12 BA 8/24 R, Urteil; BSG 13.11.2025, B 12 BA 6/23 R, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Ausländische Saisonarbeitskräfte sind in vielen Branchen fester Bestandteil der Personalplanung. Mit zunehmender internationaler Beschäftigung wächst die Komplexität der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung, deren Fehler häufig Folgen haben. Im Rahmen von Betriebsprüfungen führen unzutreffende Beurteilungen regelmäßig zu Beitragsnachforderungen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die sozialversicherungsrechtliche Behandlung ausländischer Saisonarbeitnehmer und beleuchtet typische Fallkonstellationen, Abgrenzungsfragen und Fehlerquellen.]]></description>
      <pubDate>Thu, 23 Apr 2026 07:49:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/arbeitnehmerfreizuegigkeitsaisonarbeit-auslaendische-saisonarbeitskraefte-was-in-der-sozialversicherung-im-detail-gilt-f173441</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ausländische Saisonarbeitskräfte sind in vielen Branchen fester Bestandteil der Personalplanung. Mit zunehmender internationaler Beschäftigung wächst die Komplexität der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung, deren Fehler häufig Folgen haben. Im Rahmen von Betriebsprüfungen führen unzutreffende Beurteilungen regelmäßig zu Beitragsnachforderungen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die sozialversicherungsrechtliche Behandlung ausländischer Saisonarbeitnehmer und beleuchtet typische Fallkonstellationen, Abgrenzungsfragen und Fehlerquellen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Carsharing | Moderne Dienstwagenüberlassung 2.0 durch Carsharing: Das sind die steuerlichen Regeln</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 3.3.2022, IV C 5 – S-2334/21/10004 :001, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Carsharing gerät v. a. in Ballungsgebieten immer mehr in Mode und ist in der Praxis bei nur seltener Pkw-Nutzung oft viel günstiger als der Erwerb eines Pkw. Kein Wunder, dass sich auch Arbeitnehmer vermehrt fürs 
Carsharing interessieren. Doch worum geht es beim Carsharing überhaupt und welche Besonderheiten sind zu beachten, wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen Carsharing-Account zur Nutzung überlassen – v. a. mit Blick auf die private Mitbenutzung? Gilt hier z. B. ebenfalls die 
Ein-Prozent-Regelung? Praxisfragen, die LGP beantwortet.]]></description>
      <pubDate>Wed, 22 Apr 2026 09:26:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/carsharing-moderne-dienstwagenueberlassung-20-durch-carsharing-das-sind-die-steuerlichen-regeln-f173410</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/carsharing-moderne-dienstwagenueberlassung-20-durch-carsharing-das-sind-die-steuerlichen-regeln-f173410</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Carsharing gerät v. a. in Ballungsgebieten immer mehr in Mode und ist in der Praxis bei nur seltener Pkw-Nutzung oft viel günstiger als der Erwerb eines Pkw. Kein Wunder, dass sich auch Arbeitnehmer vermehrt fürs 
Carsharing interessieren. Doch worum geht es beim Carsharing überhaupt und welche Besonderheiten sind zu beachten, wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen Carsharing-Account zur Nutzung überlassen ? v. a. mit Blick auf die private Mitbenutzung? Gilt hier z. B. ebenfalls die 
Ein-Prozent-Regelung? Praxisfragen, die LGP beantwortet.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Aktivrente | Frage zur Aktivrente: Was passiert bei Wechsel  in ein neues Arbeitsverhältnis im Laufe des Monats?</title>
      <description><![CDATA[Rund um die Aktivrente stellt sich oft folgende Frage: Was passiert, wenn der Arbeitnehmer im Laufe des Monats ein neues Arbeitsverhältnis aufnimmt, sein Arbeitsverhältnis beendet oder den Arbeitgeber wechselt? Antwort geben die FAQ zur Aktivrente.]]></description>
      <pubDate>Thu, 16 Apr 2026 13:26:27 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/aktivrente-frage-zur-aktivrente-was-passiert-bei-wechsel-in-ein-neues-arbeitsverhaeltnis-im-laufe-des-monats-f173402</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Rund um die Aktivrente stellt sich oft folgende Frage: Was passiert, wenn der Arbeitnehmer im Laufe des Monats ein neues Arbeitsverhältnis aufnimmt, sein Arbeitsverhältnis beendet oder den Arbeitgeber wechselt? Antwort geben die FAQ zur Aktivrente.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Dienstwagen | BAG: Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen sind unwirksam</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: LAG Niedersachsen 22.5.2025, 5 SLa 249/25, Urteil; BAG 25.3.2026, 5 AZR 108/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung im Arbeitsvertrag, die dem Arbeitgeber erlaubt, Arbeitnehmer nach einer Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist einseitig unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen, ist unwirksam. Sie benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen. Zu diesem Schluss gelangt das BAG.]]></description>
      <pubDate>Fri, 10 Apr 2026 11:23:01 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/dienstwagen-bag-freistellungsklauseln-in-arbeitsvertraegen-sind-unwirksam-f173290</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/dienstwagen-bag-freistellungsklauseln-in-arbeitsvertraegen-sind-unwirksam-f173290</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Eine Allgemeine Geschäftsbedingung im Arbeitsvertrag, die dem Arbeitgeber erlaubt, Arbeitnehmer nach einer Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist einseitig unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen, ist unwirksam. Sie benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen. Zu diesem Schluss gelangt das BAG.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gesetzliche Unfallversicherung | Weg zur Arbeit unterbrochen – kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BSG 24.3.2026, B 2 U 18/23 R, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Ein Arbeitnehmer unterbricht den versicherten Weg zum Ort seiner Tätigkeit mit dem eigenen Pkw, wenn er die Straße verlässt, in einen Waldweg einbiegt und dort aussteigt, um seine Notdurft zu verrichten. Denn auch die Notdurft gehört zu den privatnützigen Verrichtungen, die grundsätzlich dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen sind. Das entschied das BSG und bestätigt damit das Urteil des LSG Baden-Württemberg.]]></description>
      <pubDate>Thu, 09 Apr 2026 09:07:11 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/gesetzliche-unfallversicherung-weg-zur-arbeit-unterbrochen-kein-versicherungsschutz-in-der-gesetzlichen-unfallversicherung-f173255</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/gesetzliche-unfallversicherung-weg-zur-arbeit-unterbrochen-kein-versicherungsschutz-in-der-gesetzlichen-unfallversicherung-f173255</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein Arbeitnehmer unterbricht den versicherten Weg zum Ort seiner Tätigkeit mit dem eigenen Pkw, wenn er die Straße verlässt, in einen Waldweg einbiegt und dort aussteigt, um seine Notdurft zu verrichten. Denn auch die Notdurft gehört zu den privatnützigen Verrichtungen, die grundsätzlich dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen sind. Das entschied das BSG und bestätigt damit das Urteil des LSG Baden-Württemberg.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Betriebsprüfung | Fragen zur Jubiläumsfeier, zu Geschenken an Arbeitnehmer und zum Firmenfitnessbeitrag</title>
      <description><![CDATA[Im IWW-Webinar zu den Schwerpunkten bei der lohnsteuerlichen Betriebsprüfung haben die Teilnehmer Fragen zur Jubiläumsfeier, zu Geschenken an Arbeitnehmer und zum Firmenfitnessbeitrag aufgeworfen, die auch über den Einzelfall hinaus interessant sind.]]></description>
      <pubDate>Tue, 07 Apr 2026 09:13:53 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/betriebspruefung-fragen-zur-jubilaeumsfeier-zu-geschenken-an-arbeitnehmer-und-zum-firmenfitnessbeitrag-f173195</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/betriebspruefung-fragen-zur-jubilaeumsfeier-zu-geschenken-an-arbeitnehmer-und-zum-firmenfitnessbeitrag-f173195</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Im IWW-Webinar zu den Schwerpunkten bei der lohnsteuerlichen Betriebsprüfung haben die Teilnehmer Fragen zur Jubiläumsfeier, zu Geschenken an Arbeitnehmer und zum Firmenfitnessbeitrag aufgeworfen, die auch über den Einzelfall hinaus interessant sind.]]></content:encoded>
    </item>
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