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    <title>Löhne und Gehälter professionell</title>
    <description>Aktuelle Informationen für Mitarbeiter im Lohnbüro</description>
    <pubDate>Thu, 24 Sep 2026 17:03:56 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Tue, 29 Sep 2026 01:21:09 +0200</lastBuildDate>
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      <title>Sozialversicherungswerte | BMAS legt Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 vor – das sind die geplanten Werte 2027</title>
      <description><![CDATA[Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 vorgelegt.]]></description>
      <pubDate>Thu, 24 Sep 2026 17:03:56 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/sozialversicherungswerte-bmas-legt-referentenentwurf-zur-sozialversicherungsrechengroessen-verordnung-2027-vor-das-sind-die-geplanten-werte-2027-n176360</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 vorgelegt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinare Löhne und Gehälter | Wissens-Update für die Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Schwerpunkt-Thema Gutscheine am 15.10.2026</title>
      <description><![CDATA[Fehler in der Lohnabrechnung vermeiden Sie mit klaren, prägnanten und rechtssicheren Informationen – genau diese bietet Ihnen die IWW-Webinar-Reihe Löhne und Gehälter. Steuerberaterin Susanne Weber und Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeits- sowie Sozialrecht, liefern Ihnen am 15.10.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr ein fundiertes Wissens-Update zu Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Ihr Schwerpunkt-Thema wird Gutscheine sein.]]></description>
      <pubDate>Thu, 24 Sep 2026 12:29:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/iww-webinare-loehne-und-gehaelter-wissens-update-fuer-die-lohn-und-gehaltsabrechnung-mit-schwerpunkt-thema-gutscheine-am-15102026-f175380</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Fehler in der Lohnabrechnung vermeiden Sie mit klaren, prägnanten und rechtssicheren Informationen ? genau diese bietet Ihnen die IWW-Webinar-Reihe Löhne und Gehälter. Steuerberaterin Susanne Weber und Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeits- sowie Sozialrecht, liefern Ihnen am 15.10.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr ein fundiertes Wissens-Update zu Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Ihr Schwerpunkt-Thema wird Gutscheine sein.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Elektromobilität/Dienstwagen | Steuerfreier Auslagenersatz  als Vorauszahlung möglich?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: LFSt Bayern 18.6.2026, S 2334.1.1-73/11 St36, Verfügung -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Eine Leserin fragt: Beim Laden des Dienstwagens zu Hause müssen ab 2026 die geladenen Kilowattstunden nachgewiesen werden. Aber kann ich dann trotzdem jeden Monat eine Pauschale (als Vorauszahlung) steuer- und beitragsfrei auszahlen und am Ende des Jahres die Summe glatt ziehen, sobald ich alle Daten habe? LGP beantwortet die Frage nachfolgend.]]></description>
      <pubDate>Thu, 24 Sep 2026 12:06:30 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/elektromobilitaetdienstwagen-steuerfreier-auslagenersatz-als-vorauszahlung-moeglich-f176351</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/elektromobilitaetdienstwagen-steuerfreier-auslagenersatz-als-vorauszahlung-moeglich-f176351</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Eine Leserin fragt: Beim Laden des Dienstwagens zu Hause müssen ab 2026 die geladenen Kilowattstunden nachgewiesen werden. Aber kann ich dann trotzdem jeden Monat eine Pauschale (als Vorauszahlung) steuer- und beitragsfrei auszahlen und am Ende des Jahres die Summe glatt ziehen, sobald ich alle Daten habe? LGP beantwortet die Frage nachfolgend.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Elektromobilität | E-Bike: Arbeitgeberzuschuss bei Gehaltsumwandlung – wie er abzurechnen ist</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: Oberste Finanzbehörden der Länder 9.1.2020, 3-S233.4/187, Erlass -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Ein Arbeitnehmer erhält ein E-Bike im Wege einer Gehaltsumwandlung und der Arbeitgeber übernimmt einen Teil der Leasingrate. Ein Leser fragt: Wie ist die Überlassung lohnsteuerlich zu behandeln? Ist z. B. die anteilig übernommene Leasingrate als zusätzlicher Bruttoarbeitslohn zu erfassen, zu versteuern und zu verbeitragen und anschließend vom Nettolohn abzuziehen?]]></description>
      <pubDate>Mon, 21 Sep 2026 17:07:31 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/elektromobilitaet-e-bike-arbeitgeberzuschuss-bei-gehaltsumwandlung-wie-er-abzurechnen-ist-f176295</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/elektromobilitaet-e-bike-arbeitgeberzuschuss-bei-gehaltsumwandlung-wie-er-abzurechnen-ist-f176295</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein Arbeitnehmer erhält ein E-Bike im Wege einer Gehaltsumwandlung und der Arbeitgeber übernimmt einen Teil der Leasingrate. Ein Leser fragt: Wie ist die Überlassung lohnsteuerlich zu behandeln? Ist z. B. die anteilig übernommene Leasingrate als zusätzlicher Bruttoarbeitslohn zu erfassen, zu versteuern und zu verbeitragen und anschließend vom Nettolohn abzuziehen?]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Mitarbeiterbeteiligung | § 3 Nr. 39 EStG: Kostet Ausschluss einzelner Arbeitnehmergruppen die Steuerfreiheit der Mitarbeiterbeteiligung?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Düsseldorf 23.7.2026, 8 K 12/22 H(L), Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Mit dem „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ hatte der Gesetzgeber Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ab 2024 erheblich attraktiver gemacht. Seither beträgt der steuerliche Freibetrag in § 3 Nr. 39 EStG nicht mehr 1.440 Euro, sondern 2.000 Euro. Das FG Düsseldorf hat jetzt aber Wasser in den Wein gegossen. Unternehmen, die § 3 Nr. 39 EStG nutzen wollen, sollen das nämlich nur können, wenn sie die Kapitalbeteiligungen auch geringfügig Beschäftigten und Auszubildenden anbieten. Letztlich entscheiden muss aber der BFH.]]></description>
      <pubDate>Mon, 21 Sep 2026 08:36:16 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/mitarbeiterbeteiligung--3-nr-39-estg-kostet-ausschluss-einzelner-arbeitnehmergruppen-die-steuerfreiheit-der-mitarbeiterbeteiligung-f176265</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit dem ?Zukunftsfinanzierungsgesetz? hatte der Gesetzgeber Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ab 2024 erheblich attraktiver gemacht. Seither beträgt der steuerliche Freibetrag in § 3 Nr. 39 EStG nicht mehr 1.440 Euro, sondern 2.000 Euro. Das FG Düsseldorf hat jetzt aber Wasser in den Wein gegossen. Unternehmen, die § 3 Nr. 39 EStG nutzen wollen, sollen das nämlich nur können, wenn sie die Kapitalbeteiligungen auch geringfügig Beschäftigten und Auszubildenden anbieten. Letztlich entscheiden muss aber der BFH.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Steuerticker | Wichtiges aus der BFH-Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in Kurzform</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 11.6.2026, VI R 15/24, Urteil; BFH 24.6.2026, VI R 26/24, Urteil; FG Münster 4.11.2025, 14 K 2262/22 E, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der „Steuerticker“ bietet Ihnen Monat für Monat einen kompakten Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen, BMF-Schreiben, geplante Gesetzesänderungen und vieles mehr.]]></description>
      <pubDate>Fri, 18 Sep 2026 15:37:23 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/steuerticker-wichtiges-aus-der-bfh-rechtsprechung-gesetzgebung-und-verwaltung-in-kurzform-f176259</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der ?Steuerticker? bietet Ihnen Monat für Monat einen kompakten Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen, BMF-Schreiben, geplante Gesetzesänderungen und vieles mehr.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Rentenversicherungspflicht | LSG Berlin-Brandenburg: Rückwirkende Befreiung von der RV-Pflicht nur bei unmittelbar vorangegangener Beschäftigung</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: LSG Berlin-Brandenburg 17.2.2026, L 22 R 571/22, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Nach § 231 Abs. 4b S. 2 SGB VI wirkt eine bewilligte Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für Syndikusrechtsanwälte auch für davor liegende Beschäftigungen zurück, wenn während dieser früheren Zeiten eine Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk bestand. Erfasst sind aber nur Beschäftigungen, die zeitlich unmittelbar vor derjenigen liegen, für die die Befreiung von der Versicherungspflicht gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI in der ab dem 01.01.2016 geltenden Fassung erteilt wurde. Dies hat das LSG Berlin-Brandenburg klargestellt.]]></description>
      <pubDate>Fri, 18 Sep 2026 08:46:28 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/rentenversicherungspflicht-lsg-berlin-brandenburg-rueckwirkende-befreiung-von-der-rv-pflicht-nur-bei-unmittelbar-vorangegangener-beschaeftigung-f176251</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Nach § 231 Abs. 4b S. 2 SGB VI wirkt eine bewilligte Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für Syndikusrechtsanwälte auch für davor liegende Beschäftigungen zurück, wenn während dieser früheren Zeiten eine Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk bestand. Erfasst sind aber nur Beschäftigungen, die zeitlich unmittelbar vor derjenigen liegen, für die die Befreiung von der Versicherungspflicht gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI in der ab dem 01.01.2016 geltenden Fassung erteilt wurde. Dies hat das LSG Berlin-Brandenburg klargestellt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Mindestlohn | Anspruch auf Mindestlohn eines Studierenden im Dualen Studium?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: LAG Baden-Württemberg 12.12.2025, 15 Sa 47/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Das LAG Baden-Württemberg hat drei wichtige Aussagen zum Anspruch auf Mindestlohn eines Studierenden im Dualen Studium getroffen: Das letzte Wort hat nun das BAG. Dort ist die Revision unter dem Az. 9 AZR 76/26 anhängig.  Die Kernaussagen des LAG Baden-Württemberg lauten:]]></description>
      <pubDate>Thu, 17 Sep 2026 08:05:23 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/mindestlohn-anspruch-auf-mindestlohn-eines-studierenden-im-dualen-studium-f176222</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das LAG Baden-Württemberg hat drei wichtige Aussagen zum Anspruch auf Mindestlohn eines Studierenden im Dualen Studium getroffen: Das letzte Wort hat nun das BAG. Dort ist die Revision unter dem Az. 9 AZR 76/26 anhängig.  Die Kernaussagen des LAG Baden-Württemberg lauten:]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Sozialversicherungspflicht | BSG präzisiert in fünf Urteilen Kriterien zum sozialversicherungsrechtlichen Status</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BSG, 23.7.2026, B 12 BA 7/24 R, Urteil; BSG, 5.11.2024, B 12 BA 3/25 R, Urteil;  -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Das BSG hat am 23.07.2026 fünf wichtige Entscheidungen zur Abgrenzung von Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung gefällt. Die Urteile betreffen einen Belegarzt im Rufdienst, die Reichweite einer Rentenversicherungsbefreiung im Versorgungswerk, eine VHS-Dozentin sowie Gesellschafter einer KG und einer GmbH.]]></description>
      <pubDate>Thu, 17 Sep 2026 07:59:53 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/sozialversicherungspflicht-bsg-praezisiert-in-fuenf-urteilen-kriterien-zum-sozialversicherungsrechtlichen-status-f176221</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/sozialversicherungspflicht-bsg-praezisiert-in-fuenf-urteilen-kriterien-zum-sozialversicherungsrechtlichen-status-f176221</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das BSG hat am 23.07.2026 fünf wichtige Entscheidungen zur Abgrenzung von Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung gefällt. Die Urteile betreffen einen Belegarzt im Rufdienst, die Reichweite einer Rentenversicherungsbefreiung im Versorgungswerk, eine VHS-Dozentin sowie Gesellschafter einer KG und einer GmbH.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Mahlzeiten | Pauschal versteuerte Mahlzeiten: Falsche Rechtsgrundlage gefährdet Beitragsfreiheit nicht</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: LSG, 27.5.2026, L 1 BA 20/22, Urteil; BSG, 23.4.2024, B 12 BA 3/22 R, Urteil  -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Das LSG Sachsen hat eine für die Praxis relevante Frage des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts geklärt: Bleiben Mahlzeitenzuschüsse beitragsfrei, wenn der Arbeitgeber sie rechtzeitig pauschal versteuert, dabei aber eine unzutreffende Vorschrift des Einkommensteuergesetzes angibt?]]></description>
      <pubDate>Wed, 16 Sep 2026 12:58:24 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/mahlzeiten-pauschal-versteuerte-mahlzeiten-falsche-rechtsgrundlage-gefaehrdet-beitragsfreiheit-nicht-f176201</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/mahlzeiten-pauschal-versteuerte-mahlzeiten-falsche-rechtsgrundlage-gefaehrdet-beitragsfreiheit-nicht-f176201</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das LSG Sachsen hat eine für die Praxis relevante Frage des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts geklärt: Bleiben Mahlzeitenzuschüsse beitragsfrei, wenn der Arbeitgeber sie rechtzeitig pauschal versteuert, dabei aber eine unzutreffende Vorschrift des Einkommensteuergesetzes angibt?]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Sonderzahlungen | BAG: Arbeitgeber muss Arbeitnehmern Ziele für Bonus rechtzeitig mitteilen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BAG, 22.4.2026, 10 AZR 28/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Teilt der Arbeitgeber die für eine variable Vergütung maßgeblichen Ziele nicht rechtzeitig vor Beginn der Zielperiode mit, kann er dem Arbeitnehmer zum Schadenersatz verpflichtet sein. Eine nur intern festgelegte Zielvorgabe des Arbeitgebers genügt nicht. Die Ziele müssen den Arbeitnehmern rechtzeitig bekannt gegeben werden, damit sie ihr Verhalten daran ausrichten können. Dies stellte das BAG zu einem Bonus klar, der von individuellen und unternehmensbezogenen Zielen abhing.]]></description>
      <pubDate>Wed, 16 Sep 2026 09:50:57 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/sonderzahlungen-bag-arbeitgeber-muss-arbeitnehmern-ziele-fuer-bonus-rechtzeitig-mitteilen-f176191</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/sonderzahlungen-bag-arbeitgeber-muss-arbeitnehmern-ziele-fuer-bonus-rechtzeitig-mitteilen-f176191</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Teilt der Arbeitgeber die für eine variable Vergütung maßgeblichen Ziele nicht rechtzeitig vor Beginn der Zielperiode mit, kann er dem Arbeitnehmer zum Schadenersatz verpflichtet sein. Eine nur intern festgelegte Zielvorgabe des Arbeitgebers genügt nicht. Die Ziele müssen den Arbeitnehmern rechtzeitig bekannt gegeben werden, damit sie ihr Verhalten daran ausrichten können. Dies stellte das BAG zu einem Bonus klar, der von individuellen und unternehmensbezogenen Zielen abhing.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gesetzliche Unfallversicherung | BSG: Unfall nach Abweichen vom unmittelbaren Weg nach Hause infolge Unterzuckerung gilt als versicherter Wegeunfall</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BSG 25.8.2026, B 2 U 6/24 R, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Ein Unfall infolge einer unwillkürlichen Wegeabweichung auf dem Nachhauseweg von der Arbeit durch diabetesbedingte Unterzuckerung gilt als versicherter Wegeunfall. Zu diesem Schluss ist das BSG in einem Fall gelangt, in dem ein Diabetiker aufgrund der Unterzuckerung über seinen Wohnort hinaus fuhr, auf die Gegenfahrbahn geriet und frontal mit einem Lkw zusammenstieß.]]></description>
      <pubDate>Tue, 15 Sep 2026 09:44:15 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/gesetzliche-unfallversicherung-bsg-unfall-nach-abweichen-vom-unmittelbaren-weg-nach-hause-infolge-unterzuckerung-gilt-als-versicherter-wegeunfall-f176167</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/gesetzliche-unfallversicherung-bsg-unfall-nach-abweichen-vom-unmittelbaren-weg-nach-hause-infolge-unterzuckerung-gilt-als-versicherter-wegeunfall-f176167</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein Unfall infolge einer unwillkürlichen Wegeabweichung auf dem Nachhauseweg von der Arbeit durch diabetesbedingte Unterzuckerung gilt als versicherter Wegeunfall. Zu diesem Schluss ist das BSG in einem Fall gelangt, in dem ein Diabetiker aufgrund der Unterzuckerung über seinen Wohnort hinaus fuhr, auf die Gegenfahrbahn geriet und frontal mit einem Lkw zusammenstieß.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Nebentätigkeiten | Nebentätigkeit Selbstständiger sowie  besonderer Personengruppen – und die SV</title>
      <description><![CDATA[Mehrfachbeschäftigungen und Nebentätigkeiten zählen zu den klassischen Prüffeldern der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Die LGP-Beitragsserie erläutert die wesentlichen sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten bei Nebentätigkeiten und zeigt typische Praxisfälle, Fehlerquellen sowie Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber und Entgeltabrechner auf. Im folgenden zweiten Teil der Serie geht es um die Nebentätigkeit Selbstständiger sowie besonderer Personengruppen.]]></description>
      <pubDate>Thu, 10 Sep 2026 08:07:59 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/nebentaetigkeiten-nebentaetigkeit-selbststaendiger-sowie-besonderer-personengruppen-und-die-sv-f176075</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/nebentaetigkeiten-nebentaetigkeit-selbststaendiger-sowie-besonderer-personengruppen-und-die-sv-f176075</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mehrfachbeschäftigungen und Nebentätigkeiten zählen zu den klassischen Prüffeldern der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Die LGP-Beitragsserie erläutert die wesentlichen sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten bei Nebentätigkeiten und zeigt typische Praxisfälle, Fehlerquellen sowie Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber und Entgeltabrechner auf. Im folgenden zweiten Teil der Serie geht es um die Nebentätigkeit Selbstständiger sowie besonderer Personengruppen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Sozialversicherungspflicht | Alleinvorstand einer Familienstiftung kann als Fremdgeschäftsführer einer GmbH selbstständig tätig sein</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: SG Speyer, 8.7.2026, S 4 BA 26/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Ein Fremdgeschäftsführer einer GmbH ist trotz fehlender unmittelbarer Beteiligung am Stammkapital selbstständig tätig sein, wenn ihm aufgrund seiner Stellung als alleiniger Vorstand einer rechtsfähigen privaten Stiftung, die Alleingesellschafterin der GmbH ist, eine im Gesellschaftsrecht wurzelnde Rechtsmacht zukommt, die es ihm ermöglicht, Gesellschafterbeschlüsse maßgeblich zu bestimmen und ihm nicht genehme Weisungen auszuschließen. Das hat das SG Speyer in einem wegweisenden Urteil entschieden.]]></description>
      <pubDate>Tue, 08 Sep 2026 11:33:55 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/sozialversicherungspflicht-alleinvorstand-einer-familienstiftung-kann-als-fremdgeschaeftsfuehrer-einer-gmbh-selbststaendig-taetig-sein-f176055</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein Fremdgeschäftsführer einer GmbH ist trotz fehlender unmittelbarer Beteiligung am Stammkapital selbstständig tätig sein, wenn ihm aufgrund seiner Stellung als alleiniger Vorstand einer rechtsfähigen privaten Stiftung, die Alleingesellschafterin der GmbH ist, eine im Gesellschaftsrecht wurzelnde Rechtsmacht zukommt, die es ihm ermöglicht, Gesellschafterbeschlüsse maßgeblich zu bestimmen und ihm nicht genehme Weisungen auszuschließen. Das hat das SG Speyer in einem wegweisenden Urteil entschieden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Mutterschutzlohn | Laufende Elternzeit schließt Anspruch auf Mutterschutzlohn aus</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: LAG Baden-Württemberg, 12.12.2025, 15 Sa 47/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Der Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG setzt voraus, dass ein Beschäftigungsverbot alleinige Ursache des Verdienstausfalls ist. Daran fehlt es, wenn die Arbeitnehmerin ohnehin – wegen fortbestehender Elternzeit – keinen Vergütungsanspruch hat. Fällt der Verdienstausfall (auch) aus anderen Gründen an und ist die Kausalität des Beschäftigungsverbots nicht gegeben, besteht kein Anspruch auf Mutterschutzlohn. Das ist herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur – und der Sicht schließt sich das LAG Baden‑Württemberg an (Urteil vom 02.12.2025, Az. 11 Sa 36/25, Abruf-Nr.  254674 ).]]></description>
      <pubDate>Tue, 25 Aug 2026 11:14:12 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/mutterschutzlohn-laufende-elternzeit-schliesst-anspruch-auf-mutterschutzlohn-aus-f175831</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/mutterschutzlohn-laufende-elternzeit-schliesst-anspruch-auf-mutterschutzlohn-aus-f175831</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG setzt voraus, dass ein Beschäftigungsverbot alleinige Ursache des Verdienstausfalls ist. Daran fehlt es, wenn die Arbeitnehmerin ohnehin ? wegen fortbestehender Elternzeit ? keinen Vergütungsanspruch hat. Fällt der Verdienstausfall (auch) aus anderen Gründen an und ist die Kausalität des Beschäftigungsverbots nicht gegeben, besteht kein Anspruch auf Mutterschutzlohn. Das ist herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ? und der Sicht schließt sich das LAG Baden?Württemberg an (Urteil vom 02.12.2025, Az. 11 Sa 36/25, Abruf-Nr.  254674 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Steuerticker | Wichtiges aus der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung auf den Punkt gebracht</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Münster 16.6.2026, 2 K 2077/25 E, Urteil; BMF 6.7.2026, IV B 6 – S 2300/00151/004/111, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der „Steuerticker“ bietet Ihnen Monat für Monat einen kompakten Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen, BMF-Schreiben, geplante Gesetzesänderungen und vieles mehr.]]></description>
      <pubDate>Tue, 25 Aug 2026 11:01:53 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/steuerticker-wichtiges-aus-der-rechtsprechung-und-der-finanzverwaltung-auf-den-punkt-gebracht-f175830</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der ?Steuerticker? bietet Ihnen Monat für Monat einen kompakten Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen, BMF-Schreiben, geplante Gesetzesänderungen und vieles mehr.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Sozialversicherung | LSG Schleswig-Holstein bestätigt: Lehrkräfte sind regelmäßig nicht selbstständig tätig</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BSG 28.6.2022, B 12 R 3/20 R, Urteil; LSG Schleswig-Holstein 31.3.2026, L 10 BA 14/22, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Mit dem Herrenberg-Urteil hatte das BSG seine Rechtsauffassung zum Sozialversicherungsstatus von Lehrkräften geändert. Bisher gab es aber wenige Rechtsprechungsfälle, die darauf basieren. Einer der Ersten kommt vom LSG Schleswig-Holstein. Er zeigt: Die typischen Bedingungen, unter denen Lehrkräfte tätig sind, sprechen gegen eine Selbstständigkeit. Jüngst hat auch das BSG nochmals seine Rechtsprechung zu Lehrkräften bestätigt. LGP stellt Ihnen die Einzelheiten vor.]]></description>
      <pubDate>Thu, 13 Aug 2026 09:13:49 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/sozialversicherung-lsg-schleswig-holstein-bestaetigt-lehrkraefte-sind-regelmaessig-nicht-selbststaendig-taetig-f175680</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit dem Herrenberg-Urteil hatte das BSG seine Rechtsauffassung zum Sozialversicherungsstatus von Lehrkräften geändert. Bisher gab es aber wenige Rechtsprechungsfälle, die darauf basieren. Einer der Ersten kommt vom LSG Schleswig-Holstein. Er zeigt: Die typischen Bedingungen, unter denen Lehrkräfte tätig sind, sprechen gegen eine Selbstständigkeit. Jüngst hat auch das BSG nochmals seine Rechtsprechung zu Lehrkräften bestätigt. LGP stellt Ihnen die Einzelheiten vor.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Lohnsteuererstattung/Doppelbesteuerungsabkommen | Kein Erstattungsanspruch nach § 50d Abs. 1 S. 2 EStG a. F. analog in Lohnsteuerfällen mehr</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 9.4.2026, VI R 12/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Arbeitnehmer haben keinen eigenen Erstattungsanspruch mehr gegen das Finanzamt in analoger Anwendung des § 50d Abs. 1 S. 2 EStG a. F., wenn der Arbeitgeber Lohnsteuer zu Unrecht einbehalten hat. Mit dieser Aussage hat der sechste Senat des BFH eine wegweisende Entscheidung gefällt und der früheren Rechtsprechung des ersten Senats widersprochen. Zugleich hat der BFH Vertrauensschutz gewährt. Der folgende Beitrag erläutert die Hintergründe sowie Folgen für die Praxis.]]></description>
      <pubDate>Wed, 12 Aug 2026 08:20:10 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/lohnsteuererstattungdoppelbesteuerungsabkommen-kein-erstattungsanspruch-nach-50d-abs1-s2-estg-af-analog-in-lohnsteuerfaellen-mehr-f175617</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Arbeitnehmer haben keinen eigenen Erstattungsanspruch mehr gegen das Finanzamt in analoger Anwendung des § 50d Abs. 1 S. 2 EStG a. F., wenn der Arbeitgeber Lohnsteuer zu Unrecht einbehalten hat. Mit dieser Aussage hat der sechste Senat des BFH eine wegweisende Entscheidung gefällt und der früheren Rechtsprechung des ersten Senats widersprochen. Zugleich hat der BFH Vertrauensschutz gewährt. Der folgende Beitrag erläutert die Hintergründe sowie Folgen für die Praxis.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Elektromobilität | Bidirektionales Laden: Die aktuellen steuerlichen Spielregeln und der Klarstellungsbedarf</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 11.11.2025, IV C 5 – S 2334/00087/014/013, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Bidirektionales Laden wandelt Elektrofahrzeuge in mobile Stromspeicher. Diese können gespeicherte Energie an Gebäude oder in das öffentliche Stromnetz abgeben. Technisch eröffnet dies zahlreiche neue Einsatzmöglichkeiten. Steuerlich wirft dies jedoch eine Vielzahl von Fragen auf, die bislang ungeklärt sind. LGP zeigt anhand der bestehenden lohn- und ertragsteuerlichen Regelungen, welche steuerlichen Folgen sich bereits nach geltendem Recht ableiten lassen, welche Zweifelsfragen bestehen und an welchen Stellen gesetzgeberischer Klarstellungsbedarf besteht.]]></description>
      <pubDate>Tue, 11 Aug 2026 15:22:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/elektromobilitaet-bidirektionales-laden-die-aktuellen-steuerlichen-spielregeln-und-der-klarstellungsbedarf-f175579</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/elektromobilitaet-bidirektionales-laden-die-aktuellen-steuerlichen-spielregeln-und-der-klarstellungsbedarf-f175579</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bidirektionales Laden wandelt Elektrofahrzeuge in mobile Stromspeicher. Diese können gespeicherte Energie an Gebäude oder in das öffentliche Stromnetz abgeben. Technisch eröffnet dies zahlreiche neue Einsatzmöglichkeiten. Steuerlich wirft dies jedoch eine Vielzahl von Fragen auf, die bislang ungeklärt sind. LGP zeigt anhand der bestehenden lohn- und ertragsteuerlichen Regelungen, welche steuerlichen Folgen sich bereits nach geltendem Recht ableiten lassen, welche Zweifelsfragen bestehen und an welchen Stellen gesetzgeberischer Klarstellungsbedarf besteht.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Betriebliche Altersversorgung | Auslegung einer Versorgungszusage: BAG stellt auf langjährige Berechnungspraxis ab</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BAG 27.1.2026, 3 AZR 100/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Die jahrzehntelange Handhabung und Vollzugspraxis einer Versorgungszusage in der Form Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) durch den Arbeitgeber kann bei der Auslegung ergänzend berücksichtigt werden. Das hat das BAG entschieden.]]></description>
      <pubDate>Tue, 11 Aug 2026 11:49:14 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/betriebliche-altersversorgung-auslegung-einer-versorgungszusage-bag-stellt-auf-langjaehrige-berechnungspraxis-ab-f175604</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/betriebliche-altersversorgung-auslegung-einer-versorgungszusage-bag-stellt-auf-langjaehrige-berechnungspraxis-ab-f175604</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die jahrzehntelange Handhabung und Vollzugspraxis einer Versorgungszusage in der Form Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) durch den Arbeitgeber kann bei der Auslegung ergänzend berücksichtigt werden. Das hat das BAG entschieden.]]></content:encoded>
    </item>
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