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    <title>Löhne und Gehälter professionell</title>
    <description>Aktuelle Informationen für Mitarbeiter im Lohnbüro</description>
    <pubDate>Thu, 25 Jun 2026 08:45:04 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Sat, 27 Jun 2026 13:00:56 +0200</lastBuildDate>
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      <title>Geringfügige Beschäftigung | Neu zum 01.07.2026: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht kann einmalig widerrufen werden</title>
      <description><![CDATA[Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und damit wieder versicherungspflichtig in der Rentenversicherung zu werden. Bisher galt die Befreiung für die gesamte Dauer des Minijobs. Das ändert sich zum 01.07.2026. Minijobber können die Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig mit Wirkung für die Zukunft  beantragen. Sie sind dann wieder rentenversicherungspflichtig.]]></description>
      <pubDate>Thu, 25 Jun 2026 08:45:04 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/geringfuegige-beschaeftigung-neu-zum-01072026-befreiung-von-der-rentenversicherungspflicht-kann-einmalig-widerrufen-werden-f174691</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und damit wieder versicherungspflichtig in der Rentenversicherung zu werden. Bisher galt die Befreiung für die gesamte Dauer des Minijobs. Das ändert sich zum 01.07.2026. Minijobber können die Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig mit Wirkung für die Zukunft  beantragen. Sie sind dann wieder rentenversicherungspflichtig.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Betriebsveranstaltungen | Pauschal versteuert: SV-rechtliche Fallen bei Sachzuwendungen &amp; Betriebsveranstaltungen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BSG 23.4.2024, B 12 BA 3/22 R, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Arbeitgeber nutzen regelmäßig die lohnsteuerlichen Pauschalierungsmöglichkeiten der §§ 37b und 40 EStG, um Sachzuwendungen und geldwerte Vorteile administrativ einfach und steuerlich effizient zu behandeln. Doch pauschal versteuert heißt nicht automatisch beitragsfrei. LGP zeigt die beitragsrechtliche Behandlung pauschal versteuerter Sachzuwendungen nach § 37b EStG sowie die Besonderheiten der Pauschalbesteuerung nach § 40 EStG unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BSG.]]></description>
      <pubDate>Wed, 24 Jun 2026 15:27:01 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/betriebsveranstaltungen-pauschal-versteuert-sv-rechtliche-fallen-bei-sachzuwendungen-betriebsveranstaltungen-f174688</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Arbeitgeber nutzen regelmäßig die lohnsteuerlichen Pauschalierungsmöglichkeiten der §§ 37b und 40 EStG, um Sachzuwendungen und geldwerte Vorteile administrativ einfach und steuerlich effizient zu behandeln. Doch pauschal versteuert heißt nicht automatisch beitragsfrei. LGP zeigt die beitragsrechtliche Behandlung pauschal versteuerter Sachzuwendungen nach § 37b EStG sowie die Besonderheiten der Pauschalbesteuerung nach § 40 EStG unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BSG.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>In eigener Sache | Lehrvideo zur „E-Auto-Förderung“ ist 100. Jubiläumsvideo</title>
      <description><![CDATA[Im Jahr 2022 hat LGP die Lehrvideo-Reihe ins Leben gerufen. Ihr Ziel war und ist es, den LGP-Lesern steuerliche Sachverhalte und Problemstellungen in einem anderen – modernen – Format zu vermitteln, und so auch die „Zweite Reihe“ und die jüngere Generation in der Steuerkanzlei anzusprechen. Jetzt feiert die Lehrvideo-Reihe Jubiläum. Mit dem Lehrvideo zur „E-Auto-Förderung“ ist das 100. Video erschienen.]]></description>
      <pubDate>Wed, 24 Jun 2026 11:53:24 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/in-eigener-sache-lehrvideo-zur-e-auto-foerderung-ist-100-jubilaeumsvideo-f174685</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Im Jahr 2022 hat LGP die Lehrvideo-Reihe ins Leben gerufen. Ihr Ziel war und ist es, den LGP-Lesern steuerliche Sachverhalte und Problemstellungen in einem anderen ? modernen ? Format zu vermitteln, und so auch die ?Zweite Reihe? und die jüngere Generation in der Steuerkanzlei anzusprechen. Jetzt feiert die Lehrvideo-Reihe Jubiläum. Mit dem Lehrvideo zur ?E-Auto-Förderung? ist das 100. Video erschienen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinar Löhne und Gehälter am 21.09.2026 | Sozialversicherungspflicht von bestimmten Berufs- und Personengruppen: Spielregeln kennen und Fehler vermeiden</title>
      <description><![CDATA[Bei Betriebs- und Sozialversicherungsprüfungen ist das Thema der Sozialversicherungspflicht bei bestimmten Berufs- und Personengruppen immer ein Thema. Werden hier handwerkliche Fehler gemacht, kann das schnell teuer werden und bei der SV-Prüfung zu hohen Nachzahlungen führen. Im IWW-Webinar zur Sozialversicherungspflicht von bestimmten Berufs- und Personengruppen bringt Sie Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky am 21.09.2026 in punkto Sozialversicherungspflicht auf den aktuellen Stand – so lassen sich künftig rechtliche, finanzielle und operative Risiken für Unternehmen minimieren.]]></description>
      <pubDate>Wed, 24 Jun 2026 11:21:38 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/iww-webinar-loehne-und-gehaelter-am-21092026-sozialversicherungspflicht-von-bestimmten-berufs-und-personengruppen-spielregeln-kennen-und-fehler-vermeiden-n174684</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bei Betriebs- und Sozialversicherungsprüfungen ist das Thema der Sozialversicherungspflicht bei bestimmten Berufs- und Personengruppen immer ein Thema. Werden hier handwerkliche Fehler gemacht, kann das schnell teuer werden und bei der SV-Prüfung zu hohen Nachzahlungen führen. Im IWW-Webinar zur Sozialversicherungspflicht von bestimmten Berufs- und Personengruppen bringt Sie Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky am 21.09.2026 in punkto Sozialversicherungspflicht auf den aktuellen Stand ? so lassen sich künftig rechtliche, finanzielle und operative Risiken für Unternehmen minimieren.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Einzel-Webinar | Neues Webinar am 30.06.2026: Aktuelle Steuergestaltungen  für die tägliche Berater-Praxis</title>
      <description><![CDATA[Die meisten Mandanten haben ein Interesse: Steuern sparen. Doch wie? Private Kosten in den betrieblichen Bereich verlagern? Gewinne der Besteuerung entziehen? Steuerliche Abzugsmöglichkeiten optimieren? Fragen, mit denen Sie in der Praxis oft konfrontiert werden. Im IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen Dipl.-Finw. Marvin Gummels einige der interessantesten Gestaltungen vor, die sich bei einer Vielzahl von Mandanten anwenden lassen. Alle Gestaltungen werden anhand von Beispielen erläutert.]]></description>
      <pubDate>Wed, 24 Jun 2026 11:00:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ssp/alle-steuerzahler/iww-einzel-webinar-neues-webinar-am-30062026-aktuelle-steuergestaltungen-fuer-die-taegliche-berater-praxis-f173456</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die meisten Mandanten haben ein Interesse: Steuern sparen. Doch wie? Private Kosten in den betrieblichen Bereich verlagern? Gewinne der Besteuerung entziehen? Steuerliche Abzugsmöglichkeiten optimieren? Fragen, mit denen Sie in der Praxis oft konfrontiert werden. Im IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen Dipl.-Finw. Marvin Gummels einige der interessantesten Gestaltungen vor, die sich bei einer Vielzahl von Mandanten anwenden lassen. Alle Gestaltungen werden anhand von Beispielen erläutert.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Arbeitgeberleistungen | Job-Bike: Abzug vom Nettogehalt bei Kostenüberschreitung ist keine Gehaltsumwandlung</title>
      <description><![CDATA[Ein Arbeitgeber überlässt seinen Arbeitnehmern E-Bikes zur privaten Nutzung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Übersteigen die Anschaffungskosten für das Bike 2.500 Euro, wird vereinbart, dass die Arbeitnehmer die anteiligen Leasingkosten als Abzug vom Nettogehalt tragen. Handelt es sich bei diesem Nettoabzug um eine schädliche Gehaltsumwandlung, die die Steuerfreiheit gefährdet? Oder mindert der Abzug die pauschale Versteuerung (Ein-Prozent- bzw. 0,25-Prozent-Regel)?]]></description>
      <pubDate>Wed, 24 Jun 2026 10:39:42 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/arbeitgeberleistungen-job-bike-abzug-vom-nettogehalt-bei-kostenueberschreitung-ist-keine-gehaltsumwandlung-f174679</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/arbeitgeberleistungen-job-bike-abzug-vom-nettogehalt-bei-kostenueberschreitung-ist-keine-gehaltsumwandlung-f174679</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein Arbeitgeber überlässt seinen Arbeitnehmern E-Bikes zur privaten Nutzung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Übersteigen die Anschaffungskosten für das Bike 2.500 Euro, wird vereinbart, dass die Arbeitnehmer die anteiligen Leasingkosten als Abzug vom Nettogehalt tragen. Handelt es sich bei diesem Nettoabzug um eine schädliche Gehaltsumwandlung, die die Steuerfreiheit gefährdet? Oder mindert der Abzug die pauschale Versteuerung (Ein-Prozent- bzw. 0,25-Prozent-Regel)?]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Arbeitgeberleistungen | Neues aus der Verwaltung zur steuerlichen Behandlung von Firmen-Fitnessprogrammen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: LfSt Bayern 4.3.2026, S 2334.1.1-64/13 St36, Verfügung -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
LGP 07/2025, Seite 142 hat einen bundeseinheitlich abgestimmten Erlass zur lohnsteuerlichen Behandlung von sog. Firmenfitness-Programmen vorgestellt. Dieser Erlass wurde aktualisiert und um eine Regelung zur lohnsteuerlichen Behandlung der sog. Präventionskomponente ergänzt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 23 Jun 2026 12:23:14 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/arbeitgeberleistungen-neues-aus-der-verwaltung-zur-steuerlichen-behandlung-von-firmen-fitnessprogrammen-f174659</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[LGP 07/2025, Seite 142 hat einen bundeseinheitlich abgestimmten Erlass zur lohnsteuerlichen Behandlung von sog. Firmenfitness-Programmen vorgestellt. Dieser Erlass wurde aktualisiert und um eine Regelung zur lohnsteuerlichen Behandlung der sog. Präventionskomponente ergänzt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinar Löhne und Gehälter | Webinar am 16.07.2026 mit einem Wissens-Update für die Lohn- und Gehaltsabrechnung</title>
      <description><![CDATA[Fehler bei der Lohnabrechnung kosten Zeit und Geld. Als Praktiker in der Lohn- und Gehaltsabrechnung müssen Sie daher Ihr Wissen zu Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht aktuell halten. Raschid Bouabba liefert Ihnen im IWW-Webinar am 16.07.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr ein Wissens-Update. Sein Schwerpunkt-Thema wird das Entgelttransparenzgesetz 2.0 sein.]]></description>
      <pubDate>Mon, 22 Jun 2026 12:04:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/iww-webinar-loehne-und-gehaelter-webinar-am-16072026-mit-einem-wissens-update-fuer-die-lohn-und-gehaltsabrechnung-f172365</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Fehler bei der Lohnabrechnung kosten Zeit und Geld. Als Praktiker in der Lohn- und Gehaltsabrechnung müssen Sie daher Ihr Wissen zu Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht aktuell halten. Raschid Bouabba liefert Ihnen im IWW-Webinar am 16.07.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr ein Wissens-Update. Sein Schwerpunkt-Thema wird das Entgelttransparenzgesetz 2.0 sein.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Steuererklärung | Mitarbeiterbeteiligung in Form von Genussrechten:  Sind Zahlungen Arbeitslohn oder Kapitaleinkünfte?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Berlin-Brandenburg 28.4.2026, 6 K 6115/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Einkünfte, die ein Arbeitnehmer aus einer Genussrechtsbeteiligung am Unter nehmen des Arbeitgebers bezieht, sind nur dann Arbeitslohn, wenn der Mitarbeiter das Genussrecht nach Ablauf der Laufzeit nur an seinen Arbeitgeber veräußern kann und die Höhe des Rückkaufswerts davon abhängt, ob das Anstellungsverhältnis bei einer Kündigung mit oder ohne wichtigen Grund endet. Das hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden und Zahlungen aus dem Genussrecht als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingeordnet.]]></description>
      <pubDate>Wed, 17 Jun 2026 10:16:15 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/steuererklaerung-mitarbeiterbeteiligung-in-form-von-genussrechten-sind-zahlungen-arbeitslohn-oder-kapitaleinkuenfte-f174580</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Einkünfte, die ein Arbeitnehmer aus einer Genussrechtsbeteiligung am Unter nehmen des Arbeitgebers bezieht, sind nur dann Arbeitslohn, wenn der Mitarbeiter das Genussrecht nach Ablauf der Laufzeit nur an seinen Arbeitgeber veräußern kann und die Höhe des Rückkaufswerts davon abhängt, ob das Anstellungsverhältnis bei einer Kündigung mit oder ohne wichtigen Grund endet. Das hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden und Zahlungen aus dem Genussrecht als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingeordnet.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Betriebliche Altersversorgung | Musterprozess beim BVerfG: Fünftel-Regelung auch bei Kapitalleistung durch Pensionskassen und Direktversicherungen?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 30.10.2025, X R 28/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Beim BVerfG ist unter dem Az. 2 BvR 372/26 eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die die Frage beantwortet haben will, ob es eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung darstellt, dass die Fünftel-Regelung des § 34 EStG nicht bei Kapitalleistungen aus sämtlichen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgungen gewährt wird.]]></description>
      <pubDate>Mon, 15 Jun 2026 10:07:31 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/betriebliche-altersversorgung-musterprozess-beim-bverfg-fuenftel-regelung-auch-bei-kapitalleistung-durch-pensionskassen-und-direktversicherungen-f174519</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Beim BVerfG ist unter dem Az. 2 BvR 372/26 eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die die Frage beantwortet haben will, ob es eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung darstellt, dass die Fünftel-Regelung des § 34 EStG nicht bei Kapitalleistungen aus sämtlichen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgungen gewährt wird.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Lohnsteueraußenprüfung | Abgeschlossene Lohnsteueraußenprüfung — und dann § 153 Abs. 4 AO!</title>
      <description><![CDATA[Mit Wirkung ab dem 01.01.2025 hat der Gesetzgeber die Anzeige- und Berichtigungspflicht erheblich erweitert. Besonders relevant ist dies für Arbeitgeber nach einer abgeschlossenen Lohnsteueraußenprüfung. Durch den neu eingefügten § 153 Abs. 4 AO entsteht erstmals eine ausdrückliche Pflicht, Prüfungsfeststellungen auch auf andere – nicht geprüfte – Zeiträume und Besteuerungsgrundlagen zu übertragen. Gerade im Bereich der Lohnsteuer kann dies erhebliche praktische und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. LGP erläutert die Handlungsempfehlungen.]]></description>
      <pubDate>Fri, 12 Jun 2026 10:42:41 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/lohnsteueraussenpruefung-abgeschlossene-lohnsteueraussenpruefung-und-dann-153-abs-4-ao-f174457</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/lohnsteueraussenpruefung-abgeschlossene-lohnsteueraussenpruefung-und-dann-153-abs-4-ao-f174457</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit Wirkung ab dem 01.01.2025 hat der Gesetzgeber die Anzeige- und Berichtigungspflicht erheblich erweitert. Besonders relevant ist dies für Arbeitgeber nach einer abgeschlossenen Lohnsteueraußenprüfung. Durch den neu eingefügten § 153 Abs. 4 AO entsteht erstmals eine ausdrückliche Pflicht, Prüfungsfeststellungen auch auf andere ? nicht geprüfte ? Zeiträume und Besteuerungsgrundlagen zu übertragen. Gerade im Bereich der Lohnsteuer kann dies erhebliche praktische und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. LGP erläutert die Handlungsempfehlungen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Mindestlohn | Sind Rückfahrten von auswärtigen  Baustellen vergütungspflichtige Arbeitszeit?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BAG 12.12.2012, 5 AZR 355/12, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Ein Betrieb nutzt für Fahrten zu Baustellen firmeneigene Fahrzeuge zur kostenfreien Beförderung der Mitarbeiter. Lt. Arbeitsvertrag werden lediglich die Hinfahrten als Arbeitszeit vergütet. Da einige Mitarbeiter nur den gesetzlichen Mindestlohn oder eine nur geringfügig darüber liegende Vergütung erhalten, stellt sich die Frage, ob die Nichtvergütung der Rückfahrten zum Betrieb oder nach Hause bei einer Prüfung rechtliche Risiken begründet. LGP zeigt die Risiken auf und erläutert sie.]]></description>
      <pubDate>Fri, 12 Jun 2026 10:03:16 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/mindestlohn-sind-rueckfahrten-von-auswaertigen-baustellen-verguetungspflichtige-arbeitszeit-f174456</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/mindestlohn-sind-rueckfahrten-von-auswaertigen-baustellen-verguetungspflichtige-arbeitszeit-f174456</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein Betrieb nutzt für Fahrten zu Baustellen firmeneigene Fahrzeuge zur kostenfreien Beförderung der Mitarbeiter. Lt. Arbeitsvertrag werden lediglich die Hinfahrten als Arbeitszeit vergütet. Da einige Mitarbeiter nur den gesetzlichen Mindestlohn oder eine nur geringfügig darüber liegende Vergütung erhalten, stellt sich die Frage, ob die Nichtvergütung der Rückfahrten zum Betrieb oder nach Hause bei einer Prüfung rechtliche Risiken begründet. LGP zeigt die Risiken auf und erläutert sie.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Sozialversicherungspflicht | LSG Baden-Württemberg: Qualifizierte Mitarbeiter der Veranstaltungsbranche während einer Tournee sind abhängig beschäftigt</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: LSG Baden-Württemberg  3.3.2026, L 9 BA 234/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Mitarbeiter der Veranstaltungsbranche, nämlich „Backliner“, „Rigger“ oder „Stagemanager“, sind in ihren Einsätzen während einer vorgeplanten Tournee abhängig beschäftigt, wenn sie Einsatzverträge mit dem Tourneeveranstalter geschlossen haben, nach Tages- oder Tourneepauschalen bezahlt werden, ihre eigenen Arbeitsmaterialien („Tool-Cases“) während der Tournee vom Veranstalter mitgeführt werden und sie ihre Arbeit grundsätzlich höchstpersönlich erbringen müssen und ihre Möglichkeit eingeschränkt ist, Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Dies hat das LSG Baden-Württemberg entschieden.]]></description>
      <pubDate>Fri, 12 Jun 2026 08:35:02 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/sozialversicherungspflicht-lsg-baden-wuerttemberg-qualifizierte-mitarbeiter-der-veranstaltungsbranche-waehrend-einer-tournee-sind-abhaengig-beschaeftigt-f174690</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Mitarbeiter der Veranstaltungsbranche, nämlich ?Backliner?, ?Rigger? oder ?Stagemanager?, sind in ihren Einsätzen während einer vorgeplanten Tournee abhängig beschäftigt, wenn sie Einsatzverträge mit dem Tourneeveranstalter geschlossen haben, nach Tages- oder Tourneepauschalen bezahlt werden, ihre eigenen Arbeitsmaterialien (?Tool-Cases?) während der Tournee vom Veranstalter mitgeführt werden und sie ihre Arbeit grundsätzlich höchstpersönlich erbringen müssen und ihre Möglichkeit eingeschränkt ist, Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Dies hat das LSG Baden-Württemberg entschieden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Sozialversicherungspflicht | Fahrlehrer ohne eigene Fahrschulerlaubnis steht in einer abhängigen Beschäftigung</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BSG 5.5.2026,  B 12 BA 2/24 R, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Ein Fahrlehrer, der keine Erlaubnis hat, eine eigene Fahrschule zu führen, steht in einer abhängigen versicherungspflichtigen Beschäftigung. Auf die fehlende wirtschaftliche Abhängigkeit kommt es für die Statusbeurteilung nicht an. Zu diesem Schluss gelangt das BSG und entscheidet eine Grundsatzfrage.]]></description>
      <pubDate>Thu, 11 Jun 2026 16:55:49 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/sozialversicherungspflicht-fahrlehrer-ohne-eigene-fahrschulerlaubnis-steht-in-einer-abhaengigen-beschaeftigung-f174451</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/sozialversicherungspflicht-fahrlehrer-ohne-eigene-fahrschulerlaubnis-steht-in-einer-abhaengigen-beschaeftigung-f174451</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein Fahrlehrer, der keine Erlaubnis hat, eine eigene Fahrschule zu führen, steht in einer abhängigen versicherungspflichtigen Beschäftigung. Auf die fehlende wirtschaftliche Abhängigkeit kommt es für die Statusbeurteilung nicht an. Zu diesem Schluss gelangt das BSG und entscheidet eine Grundsatzfrage.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gesetzliche Unfallversicherung | Basketballturnier auf Kreuzfahrtschiff: SG Hannover sieht in Verletzung eines Crewmitglieds keinen Arbeitsunfall</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: SG Hannover 19.5.2026, S 58 U 169/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: ja -->
Verletzt sich ein Crewmitglied auf einem Kreuzfahrtschiff bei einem freiwilligen Basketballturnier am Knie, ist das kein Arbeitsunfall. So entschied das SG Hannover im Fall eines Schiffsarztes, der auf Anerkennung einer Knieverletzung geklagt hatte.]]></description>
      <pubDate>Thu, 11 Jun 2026 16:52:27 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/gesetzliche-unfallversicherung-basketballturnier-auf-kreuzfahrtschiff-sg-hannover-sieht-in-verletzung-eines-crewmitglieds-keinen-arbeitsunfall-f174450</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Verletzt sich ein Crewmitglied auf einem Kreuzfahrtschiff bei einem freiwilligen Basketballturnier am Knie, ist das kein Arbeitsunfall. So entschied das SG Hannover im Fall eines Schiffsarztes, der auf Anerkennung einer Knieverletzung geklagt hatte.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Dienstwagen | BFH-Urteil mahnt zur Vorsicht bei „Über-Kreuz-Nutzung“ von Dienst- und Privatwagen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 21.1.2026, VI R 30/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die steuer- und beitragsfreie Erstattung von Reisekosten bei Dienstfahrten mit dem privaten Pkw gehört zum Standardrepertoire der HR-Praxis. Arbeitgeber nutzen diese Möglichkeit gerne, um Arbeitnehmern den dienstlichen Einsatz des privaten Fahrzeugs unbürokratisch zu vergüten. Ein aktuelles Urteil des BFH stellt diese Praxis bei der „Über-Kreuz-Nutzung“ von Dienst- und Privatwagen jedoch infrage und bürdet Arbeitgebern neue Haftungsrisiken auf.]]></description>
      <pubDate>Mon, 08 Jun 2026 08:57:41 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/dienstwagen-bfh-urteil-mahnt-zur-vorsicht-bei-ueber-kreuz-nutzung-von-dienst-und-privatwagen-f174347</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die steuer- und beitragsfreie Erstattung von Reisekosten bei Dienstfahrten mit dem privaten Pkw gehört zum Standardrepertoire der HR-Praxis. Arbeitgeber nutzen diese Möglichkeit gerne, um Arbeitnehmern den dienstlichen Einsatz des privaten Fahrzeugs unbürokratisch zu vergüten. Ein aktuelles Urteil des BFH stellt diese Praxis bei der ?Über-Kreuz-Nutzung? von Dienst- und Privatwagen jedoch infrage und bürdet Arbeitgebern neue Haftungsrisiken auf.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Arbeitsentgelt | EU-Entgelttransparenz-Richtlinie: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen und tun sollten</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BAG 16.2.2023, 8 AZR 450/21, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Auch wenn die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie noch nicht bis zum 07.06.2026 in deutsches Recht umgesetzt ist, steht fest, dass sie neue Herausforderungen für Arbeitgeber mit sich bringt – beginnend mit neuen Anforderungen im Bewerbungsprozess über die Gehaltsverhandlungen bis hin zu Berichts- und Informationspflichten sowie Auskunftsansprüchen der Arbeitnehmer. Der folgende Beitrag erläutert, was Arbeitgeber jetzt wissen müssen und tun sollten.]]></description>
      <pubDate>Thu, 04 Jun 2026 11:01:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/arbeitsentgelt-eu-entgelttransparenz-richtlinie-was-arbeitgeber-jetzt-wissen-muessen-und-tun-sollten-f174120</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/arbeitsentgelt-eu-entgelttransparenz-richtlinie-was-arbeitgeber-jetzt-wissen-muessen-und-tun-sollten-f174120</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Auch wenn die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie noch nicht bis zum 07.06.2026 in deutsches Recht umgesetzt ist, steht fest, dass sie neue Herausforderungen für Arbeitgeber mit sich bringt ? beginnend mit neuen Anforderungen im Bewerbungsprozess über die Gehaltsverhandlungen bis hin zu Berichts- und Informationspflichten sowie Auskunftsansprüchen der Arbeitnehmer. Der folgende Beitrag erläutert, was Arbeitgeber jetzt wissen müssen und tun sollten.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Sozialversicherungspflicht | SV-Pflicht von Lehrkräften: Übergangsregelung ist bis 31.12.2027 verlängert worden</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BSG 28.6.2022, B 12 R 3/20 R; ArbG Berlin 15.7.2025, 22 Ca 10650/24, Urteil;  -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der Gesetzgeber hat die Geltungsdauer des als Ausnahmeregelung gedachten § 127 SGB IV um ein weiteres Jahr verlängert. Versicherungs- und Beitragspflichten aus Lehrtätigkeiten werden damit unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zum 31.12.2027 aufgeschoben. Die dauerhafte Klärung der Statusfrage ist aber nicht vom Tisch. Bildungsträger und Honorarkräfte sollten die Zeit bis zum 31.12.2027 nutzen, ihre Verträge anzupassen.]]></description>
      <pubDate>Mon, 18 May 2026 07:55:02 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/sozialversicherungspflicht-sv-pflicht-von-lehrkraeften-uebergangsregelung-ist-bis-31122027-verlaengert-worden-f174032</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Gesetzgeber hat die Geltungsdauer des als Ausnahmeregelung gedachten § 127 SGB IV um ein weiteres Jahr verlängert. Versicherungs- und Beitragspflichten aus Lehrtätigkeiten werden damit unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zum 31.12.2027 aufgeschoben. Die dauerhafte Klärung der Statusfrage ist aber nicht vom Tisch. Bildungsträger und Honorarkräfte sollten die Zeit bis zum 31.12.2027 nutzen, ihre Verträge anzupassen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gesetzesvorhaben | Feststellung des Erwerbsstatus „Selbstständigkeit“  im Sozialversicherungsrecht soll vereinfacht werden</title>
      <description><![CDATA[Selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt? Diese Frage beschäftigt Unternehmer immer wieder, wenn es um die Beschäftigung von freien Mitarbeitern bzw. Solo-Selbstständigen geht. Die Rechtsprechung sorgt hier immer wieder für Unsicherheit. Das soll sich ändern. Das BMAS hat im April 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt, der die Feststellung des Erwerbsstatus von Selbstständigen im Sozialversicherungsrecht vereinfachen soll.]]></description>
      <pubDate>Fri, 15 May 2026 09:49:26 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/gesetzesvorhaben-feststellung-des-erwerbsstatus-selbststaendigkeit-im-sozialversicherungsrecht-soll-vereinfacht-werden-f174024</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/gesetzesvorhaben-feststellung-des-erwerbsstatus-selbststaendigkeit-im-sozialversicherungsrecht-soll-vereinfacht-werden-f174024</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt? Diese Frage beschäftigt Unternehmer immer wieder, wenn es um die Beschäftigung von freien Mitarbeitern bzw. Solo-Selbstständigen geht. Die Rechtsprechung sorgt hier immer wieder für Unsicherheit. Das soll sich ändern. Das BMAS hat im April 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt, der die Feststellung des Erwerbsstatus von Selbstständigen im Sozialversicherungsrecht vereinfachen soll.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Elterngeld | LSG Baden-Württemberg: Urlaubsabgeltung erhöht Elterngeld nicht</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: LSG Baden-Württemberg 21.10.2025, L 11 EG 1724/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Allein die einschlägige lohnsteuerrechtliche Begriffsbestimmung entscheidet darüber, ob ein Einkommensbestandteil als sonstiger Bezug im Sinne des § 2c Abs. 1 S. 2 BEEG elterngeldrechtlich unbeachtlich ist. Das hat das LSG Baden-Württemberg klargestellt.]]></description>
      <pubDate>Wed, 13 May 2026 08:37:33 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/elterngeld-lsg-baden-wuerttemberg-urlaubsabgeltung-erhoeht-elterngeld-nicht-f173943</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/elterngeld-lsg-baden-wuerttemberg-urlaubsabgeltung-erhoeht-elterngeld-nicht-f173943</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Allein die einschlägige lohnsteuerrechtliche Begriffsbestimmung entscheidet darüber, ob ein Einkommensbestandteil als sonstiger Bezug im Sinne des § 2c Abs. 1 S. 2 BEEG elterngeldrechtlich unbeachtlich ist. Das hat das LSG Baden-Württemberg klargestellt.]]></content:encoded>
    </item>
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