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    <title>Löhne und Gehälter professionell</title>
    <description>Aktuelle Informationen für Mitarbeiter im Lohnbüro</description>
    <pubDate>Wed, 12 Aug 2026 08:20:10 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Wed, 12 Aug 2026 13:52:00 +0200</lastBuildDate>
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      <title>Lohnsteuererstattung/Doppelbesteuerungsabkommen | Kein Erstattungsanspruch nach § 50d Abs. 1 S. 2 EStG a. F. analog in Lohnsteuerfällen mehr</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 9.4.2026, VI R 12/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Arbeitnehmer haben keinen eigenen Erstattungsanspruch mehr gegen das Finanzamt in analoger Anwendung des § 50d Abs. 1 S. 2 EStG a. F., wenn der Arbeitgeber Lohnsteuer zu Unrecht einbehalten hat. Mit dieser Aussage hat der sechste Senat des BFH eine wegweisende Entscheidung gefällt und der früheren Rechtsprechung des ersten Senats widersprochen. Zugleich hat der BFH Vertrauensschutz gewährt. Der folgende Beitrag erläutert die Hintergründe sowie Folgen für die Praxis.]]></description>
      <pubDate>Wed, 12 Aug 2026 08:20:10 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/lohnsteuererstattungdoppelbesteuerungsabkommen-kein-erstattungsanspruch-nach-50d-abs1-s2-estg-af-analog-in-lohnsteuerfaellen-mehr-f175617</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Arbeitnehmer haben keinen eigenen Erstattungsanspruch mehr gegen das Finanzamt in analoger Anwendung des § 50d Abs. 1 S. 2 EStG a. F., wenn der Arbeitgeber Lohnsteuer zu Unrecht einbehalten hat. Mit dieser Aussage hat der sechste Senat des BFH eine wegweisende Entscheidung gefällt und der früheren Rechtsprechung des ersten Senats widersprochen. Zugleich hat der BFH Vertrauensschutz gewährt. Der folgende Beitrag erläutert die Hintergründe sowie Folgen für die Praxis.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Elektromobilität | Bidirektionales Laden: Die aktuellen steuerlichen Spielregeln und der Klarstellungsbedarf</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 11.11.2025, IV C 5 – S 2334/00087/014/013, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Bidirektionales Laden wandelt Elektrofahrzeuge in mobile Stromspeicher. Diese können gespeicherte Energie an Gebäude oder in das öffentliche Stromnetz abgeben. Technisch eröffnet dies zahlreiche neue Einsatzmöglichkeiten. Steuerlich wirft dies jedoch eine Vielzahl von Fragen auf, die bislang ungeklärt sind. LGP zeigt anhand der bestehenden lohn- und ertragsteuerlichen Regelungen, welche steuerlichen Folgen sich bereits nach geltendem Recht ableiten lassen, welche Zweifelsfragen bestehen und an welchen Stellen gesetzgeberischer Klarstellungsbedarf besteht.]]></description>
      <pubDate>Tue, 11 Aug 2026 15:22:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/elektromobilitaet-bidirektionales-laden-die-aktuellen-steuerlichen-spielregeln-und-der-klarstellungsbedarf-f175579</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bidirektionales Laden wandelt Elektrofahrzeuge in mobile Stromspeicher. Diese können gespeicherte Energie an Gebäude oder in das öffentliche Stromnetz abgeben. Technisch eröffnet dies zahlreiche neue Einsatzmöglichkeiten. Steuerlich wirft dies jedoch eine Vielzahl von Fragen auf, die bislang ungeklärt sind. LGP zeigt anhand der bestehenden lohn- und ertragsteuerlichen Regelungen, welche steuerlichen Folgen sich bereits nach geltendem Recht ableiten lassen, welche Zweifelsfragen bestehen und an welchen Stellen gesetzgeberischer Klarstellungsbedarf besteht.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Betriebliche Altersversorgung | Auslegung einer Versorgungszusage: BAG stellt auf langjährige Berechnungspraxis ab</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BAG 27.1.2026, 3 AZR 100/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Die jahrzehntelange Handhabung und Vollzugspraxis einer Versorgungszusage in der Form Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) durch den Arbeitgeber kann bei der Auslegung ergänzend berücksichtigt werden. Das hat das BAG entschieden.]]></description>
      <pubDate>Tue, 11 Aug 2026 11:49:14 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/betriebliche-altersversorgung-auslegung-einer-versorgungszusage-bag-stellt-auf-langjaehrige-berechnungspraxis-ab-f175604</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die jahrzehntelange Handhabung und Vollzugspraxis einer Versorgungszusage in der Form Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) durch den Arbeitgeber kann bei der Auslegung ergänzend berücksichtigt werden. Das hat das BAG entschieden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Nebentätigkeiten | Mehrfachbeschäftigung bei einem oder mehreren AG: SV-rechtliche Besonderheiten</title>
      <description><![CDATA[Mehrfachbeschäftigungen und Nebentätigkeiten zählen zu den klassischen Prüffeldern der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Die LGP-Beitragsserie erläutert die wesentlichen sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten bei Nebentätigkeiten und zeigt typische Praxisfälle, Fehlerquellen sowie Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber und Entgeltabrechner auf. Los geht es im ersten Teil der Serie mit den SV-rechtlichen Besonderheiten und Fallstricken bei der Mehrfachbeschäftigung beim selben oder bei verschiedenen Arbeitgebern.]]></description>
      <pubDate>Tue, 11 Aug 2026 11:03:12 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/nebentaetigkeiten-mehrfachbeschaeftigung-bei-einem-oder-mehreren-ag-sv-rechtliche-besonderheiten-f175601</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mehrfachbeschäftigungen und Nebentätigkeiten zählen zu den klassischen Prüffeldern der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Die LGP-Beitragsserie erläutert die wesentlichen sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten bei Nebentätigkeiten und zeigt typische Praxisfälle, Fehlerquellen sowie Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber und Entgeltabrechner auf. Los geht es im ersten Teil der Serie mit den SV-rechtlichen Besonderheiten und Fallstricken bei der Mehrfachbeschäftigung beim selben oder bei verschiedenen Arbeitgebern.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Elektromobilität/Dienstwagen | BayLfSt klärt Praxisfragen zum steuerfreien Auslagenersatz für Ladestrom</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 11.11.2025, IV C 5 – S 2334/00087/014/013, Schreiben; BayLfSt 18.6.2026, S 2334.1.1-73/11 St36, Verfügung -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt) beantwortet aktuell Praxisfragen zur ab 2026 geltenden Neuregelung der steuerlichen Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten für betriebliche (Hybrid-)Elektrofahrzeuge des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden. LGP stellt Ihnen die wesentlichen Aussagen vor.]]></description>
      <pubDate>Tue, 11 Aug 2026 09:22:58 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/elektromobilitaetdienstwagen-baylfst-klaert-praxisfragen-zum-steuerfreien-auslagenersatz-fuer-ladestrom-f175598</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt) beantwortet aktuell Praxisfragen zur ab 2026 geltenden Neuregelung der steuerlichen Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten für betriebliche (Hybrid-)Elektrofahrzeuge des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden. LGP stellt Ihnen die wesentlichen Aussagen vor.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Sozialversicherungspflicht | Ist (Minderheits-)Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und zugleich Vorstand einer beteiligten AG sv-pflichtig?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: LSG Sachsen 18.2.2026, L 1 BA 20/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Das LSG Sachsen hat einen (Minderheits-)Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der Vorstand einer AG ist, die einen Minderheitsanteil am Stammkapital der GmbH hält, als abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig eingestuft. Das letzte Wort hat aber das BSG. Dort ist die Revision unter dem Az. B 12 BA 3/26 R anhängig.]]></description>
      <pubDate>Mon, 10 Aug 2026 14:16:36 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/sozialversicherungspflicht-ist-minderheits-gesellschafter-geschaeftsfuehrer-einer-gmbh-und-zugleich-vorstand-einer-beteiligten-ag-sv-pflichtig-f175578</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das LSG Sachsen hat einen (Minderheits-)Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der Vorstand einer AG ist, die einen Minderheitsanteil am Stammkapital der GmbH hält, als abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig eingestuft. Das letzte Wort hat aber das BSG. Dort ist die Revision unter dem Az. B 12 BA 3/26 R anhängig.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Elektromobilität/Dienstwagen | Wie sind Blockiergebühren lohnsteuerlich zu behandeln?</title>
      <description><![CDATA[In der Ausgabe 08/2026, Seite 186 hatte LGP arbeitsrechtliche Grundsätze für Fair-Use- /Blockierungsgebühren beim Laden von E-Dienstwagen an der betrieblichen und der öffentlichen Ladeinfrastruktur dargestellt. Ein Leser fragt, ob solche Gebühren, die beim Laden an öffentlichen Ladesäulen anfallen, als Auslagenersatz steuerfrei vom Arbeitgeber übernommen werden können. Steuerberaterin Susanne Weber antwortet.]]></description>
      <pubDate>Mon, 10 Aug 2026 13:47:53 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/elektromobilitaetdienstwagen-wie-sind-blockiergebuehren-lohnsteuerlich-zu-behandeln-f175574</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/elektromobilitaetdienstwagen-wie-sind-blockiergebuehren-lohnsteuerlich-zu-behandeln-f175574</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In der Ausgabe 08/2026, Seite 186 hatte LGP arbeitsrechtliche Grundsätze für Fair-Use- /Blockierungsgebühren beim Laden von E-Dienstwagen an der betrieblichen und der öffentlichen Ladeinfrastruktur dargestellt. Ein Leser fragt, ob solche Gebühren, die beim Laden an öffentlichen Ladesäulen anfallen, als Auslagenersatz steuerfrei vom Arbeitgeber übernommen werden können. Steuerberaterin Susanne Weber antwortet.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Krankenversicherung | BSG hält rückwirkende Feststellung des Nichtbestehens einer Familienversicherung für rechtens</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BSG 10.12.2025, B 6a/12 KR 10/24 R, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen ist bei Statusentscheidungen in der Sozialversicherung aufgrund einer Prognose für die Zukunft festzustellen. Dies gilt nach einem Urteil des BSG auch für Entscheidungen über das Bestehen einer Familienversicherung für einen bereits abgelaufenen Zeitraum, ohne damit gegen Grundsätze des Vertrauensschutzes zu verstoßen. Dabei sind die Angaben im Einkommensteuerbescheid eine geeignete Grundlage für die anzustellende nachträgliche Prognose.]]></description>
      <pubDate>Mon, 10 Aug 2026 10:21:48 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/krankenversicherung-bsg-haelt-rueckwirkende-feststellung-des-nichtbestehens-einer-familienversicherung-fuer-rechtens-f175567</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/krankenversicherung-bsg-haelt-rueckwirkende-feststellung-des-nichtbestehens-einer-familienversicherung-fuer-rechtens-f175567</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen ist bei Statusentscheidungen in der Sozialversicherung aufgrund einer Prognose für die Zukunft festzustellen. Dies gilt nach einem Urteil des BSG auch für Entscheidungen über das Bestehen einer Familienversicherung für einen bereits abgelaufenen Zeitraum, ohne damit gegen Grundsätze des Vertrauensschutzes zu verstoßen. Dabei sind die Angaben im Einkommensteuerbescheid eine geeignete Grundlage für die anzustellende nachträgliche Prognose.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gesetzliche Unfallversicherung | SG München: Sturz bei freiwilliger und individueller Firmenmassage ist kein Arbeitsunfall</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: SG München 22.7.2026, S 9 U 498/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Ein Sturz einer Arbeitnehmerin im betriebseigenen Massageraum auf dem Weg zur Massage ist kein Arbeitsunfall, wenn der Betrieb die Massage freiwillig und individuell anbietet. Das SG München ordnet eine solche Maßnahme dem persönlichen Lebensbereich zu; Arbeitszeit, Kostenübernahme und Ort im Betrieb ändern daran nichts.]]></description>
      <pubDate>Mon, 10 Aug 2026 08:13:52 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/gesetzliche-unfallversicherung-sg-muenchen-sturz-bei-freiwilliger-und-individueller-firmenmassage-ist-kein-arbeitsunfall-f175566</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein Sturz einer Arbeitnehmerin im betriebseigenen Massageraum auf dem Weg zur Massage ist kein Arbeitsunfall, wenn der Betrieb die Massage freiwillig und individuell anbietet. Das SG München ordnet eine solche Maßnahme dem persönlichen Lebensbereich zu; Arbeitszeit, Kostenübernahme und Ort im Betrieb ändern daran nichts.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Abfindung | Fehler bei Gestaltung einer Abfindung vermeiden und so Steuervergünstigung sichern</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 6.12.2021,IX R 10/21, Urteil; BFH 8.4.2014, IX R 28/13, Urteil; BFH 13.3.2018, IX R 16/17, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Bei Abfindungen ist das Interesse groß, die Tarifermäßigung nach § 34 EStG in Anspruch nehmen zu können, um die Steuerlast zu senken. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass kleine Fehler bei der vertraglichen Gestaltung dazu führen können, dass die Steuervergünstigung vollständig verloren geht. LGP gibt nachfolgend einen Überblick über die gängigen Fehlerquellen bei der Abfindung im Lichte der Rechtsprechung und erläutert Ihnen, wie diese bereits im Aufhebungsvertrag oder bei der Abfindungsvereinbarung vermieden werden können.]]></description>
      <pubDate>Tue, 04 Aug 2026 09:01:21 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/abfindung-fehler-bei-gestaltung-einer-abfindung-vermeiden-und-so-steuerverguenstigung-sichern-f175483</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/abfindung-fehler-bei-gestaltung-einer-abfindung-vermeiden-und-so-steuerverguenstigung-sichern-f175483</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bei Abfindungen ist das Interesse groß, die Tarifermäßigung nach § 34 EStG in Anspruch nehmen zu können, um die Steuerlast zu senken. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass kleine Fehler bei der vertraglichen Gestaltung dazu führen können, dass die Steuervergünstigung vollständig verloren geht. LGP gibt nachfolgend einen Überblick über die gängigen Fehlerquellen bei der Abfindung im Lichte der Rechtsprechung und erläutert Ihnen, wie diese bereits im Aufhebungsvertrag oder bei der Abfindungsvereinbarung vermieden werden können.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinar Löhne und Gehälter am 21.09.2026 | Spezial-Webinar zur Sozialversicherungspflicht bestimmter Berufs- und Personengruppen von A bis Z am 21.09.2026</title>
      <description><![CDATA[Ob Rechtsanwalt oder Steuerberater, Versicherungsvermittler oder Verein, Architekt oder Arzt: Für viele Berufs- und Personengruppen gelten spezielle Regeln bei der Sozialversicherungspflicht. Werden hier handwerkliche Fehler gemacht, kann das in der Betriebs- oder Sozialversicherungsprüfung schnell teuer werden. Das IWW-Webinar am 21.09.2026 sensibilisiert Sie für genau diese Besonderheiten und zeigt, wie Sie Fehler vermeiden. Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky stellt Ihnen die einzelnen Berufs- und Beschäftigungsgruppen vor und gibt Tipps zur rechtssicheren Anwendung der Regeln.]]></description>
      <pubDate>Tue, 04 Aug 2026 08:54:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/iww-webinar-loehne-und-gehaelter-am-21092026-spezial-webinar-zur-sozialversicherungspflicht-bestimmter-berufs-und-personengruppen-von-a-bis-z-am-21092026-f174874</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ob Rechtsanwalt oder Steuerberater, Versicherungsvermittler oder Verein, Architekt oder Arzt: Für viele Berufs- und Personengruppen gelten spezielle Regeln bei der Sozialversicherungspflicht. Werden hier handwerkliche Fehler gemacht, kann das in der Betriebs- oder Sozialversicherungsprüfung schnell teuer werden. Das IWW-Webinar am 21.09.2026 sensibilisiert Sie für genau diese Besonderheiten und zeigt, wie Sie Fehler vermeiden. Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky stellt Ihnen die einzelnen Berufs- und Beschäftigungsgruppen vor und gibt Tipps zur rechtssicheren Anwendung der Regeln.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Aktivrente | FAQ zur Aktivrente: BMF schafft Klarheit  bei untermonatlichen Wechseln und Midijobs</title>
      <description><![CDATA[Mit der Aktualisierung seines FAQ-Katalogs (Stand: 25.06.2026) hat das BMF zwei bislang noch offene Praxisfragen zur Aktivrente beantwortet. Betroffen sind untermonatliche Arbeitgeber-Wechselszenarien sowie Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijobs). LGP zeigt, worauf Arbeitgeber achten müssen.]]></description>
      <pubDate>Mon, 03 Aug 2026 08:45:33 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/aktivrente-faq-zur-aktivrente-bmf-schafft-klarheit-bei-untermonatlichen-wechseln-und-midijobs-f175462</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit der Aktualisierung seines FAQ-Katalogs (Stand: 25.06.2026) hat das BMF zwei bislang noch offene Praxisfragen zur Aktivrente beantwortet. Betroffen sind untermonatliche Arbeitgeber-Wechselszenarien sowie Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijobs). LGP zeigt, worauf Arbeitgeber achten müssen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Versorgungsleistungen | US-Invaliditätsentschädigung ist steuerfrei</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 23.4.2026, X R 29/22, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Eine Invaliditätsentschädigung, die ein ehemaliger Angehöriger der US-Streitkräfte wegen einer im Dienst erlittenen gesundheitlichen Schädigung erhält, ist nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfrei. Der BFH stellt klar: Das Tatbestandsmerkmal „aus öffentlichen Mitteln“ in § 3 Nr. 6 S. 1 EStG erfasst auch Leistungen ausländischer Staaten. Das BFH-Urteil ist über den Fall hinaus bedeutend.]]></description>
      <pubDate>Fri, 31 Jul 2026 08:27:20 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/versorgungsleistungen-us-invaliditaetsentschaedigung-ist-steuerfrei-f175443</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/versorgungsleistungen-us-invaliditaetsentschaedigung-ist-steuerfrei-f175443</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Eine Invaliditätsentschädigung, die ein ehemaliger Angehöriger der US-Streitkräfte wegen einer im Dienst erlittenen gesundheitlichen Schädigung erhält, ist nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfrei. Der BFH stellt klar: Das Tatbestandsmerkmal ?aus öffentlichen Mitteln? in § 3 Nr. 6 S. 1 EStG erfasst auch Leistungen ausländischer Staaten. Das BFH-Urteil ist über den Fall hinaus bedeutend.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Sozialversicherungspflicht | Übergangsregelung in § 127 Abs. 1 SGB IV: Erklärung der Lehrkraft auch noch in Prüf- und Gerichtsverfahren möglich</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: LSG Schleswig-Holstein, 31.3.2026, L 10 BA 14/22, Urteil  -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Als Reaktion auf das „Herrenberg-Urteil“ hat der Gesetzgeber in § 127 SGB IV eine Übergangsregelung für Honorarlehrkräfte verankert; diese ist bis zum 31.12.2027 befristet. Nun hat das LSG Schleswig‑Holstein unter Bezugnahme auf die BSG‑Rechtsprechung entschieden, dass die nach § 127 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB IV erforderliche Erklärung der Lehrkraft auch noch in Prüf‑ und nachfolgenden Gerichtsverfahren für vor dem Inkrafttreten dieser Regelung geprüfte und abgeschlossene Sachverhalte abgegeben werden kann.]]></description>
      <pubDate>Fri, 31 Jul 2026 08:16:34 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/sozialversicherungspflicht-uebergangsregelung-in-127-abs-1-sgb-iv-erklaerung-der-lehrkraft-auch-noch-in-pruef-und-gerichtsverfahren-moeglich-f175442</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/sozialversicherungspflicht-uebergangsregelung-in-127-abs-1-sgb-iv-erklaerung-der-lehrkraft-auch-noch-in-pruef-und-gerichtsverfahren-moeglich-f175442</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Als Reaktion auf das ?Herrenberg-Urteil? hat der Gesetzgeber in § 127 SGB IV eine Übergangsregelung für Honorarlehrkräfte verankert; diese ist bis zum 31.12.2027 befristet. Nun hat das LSG Schleswig?Holstein unter Bezugnahme auf die BSG?Rechtsprechung entschieden, dass die nach § 127 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB IV erforderliche Erklärung der Lehrkraft auch noch in Prüf? und nachfolgenden Gerichtsverfahren für vor dem Inkrafttreten dieser Regelung geprüfte und abgeschlossene Sachverhalte abgegeben werden kann.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinare Löhne und Gehälter | Wissens-Update für die Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Schwerpunkt-Thema Gutscheine am 15.10.2026</title>
      <description><![CDATA[Fehler in der Lohnabrechnung vermeiden Sie mit klaren, prägnanten und rechtssicheren Informationen – genau diese bietet Ihnen die IWW-Webinar-Reihe Löhne und Gehälter. Steuerberaterin Susanne Weber und Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeits- sowie Sozialrecht, liefern Ihnen am 15.10.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr ein fundiertes Wissens-Update zu Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Ihr Schwerpunkt-Thema wird Gutscheine sein.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 17:06:10 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/iww-webinare-loehne-und-gehaelter-wissens-update-fuer-die-lohn-und-gehaltsabrechnung-mit-schwerpunkt-thema-gutscheine-am-15102026-f175380</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/iww-webinare-loehne-und-gehaelter-wissens-update-fuer-die-lohn-und-gehaltsabrechnung-mit-schwerpunkt-thema-gutscheine-am-15102026-f175380</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Fehler in der Lohnabrechnung vermeiden Sie mit klaren, prägnanten und rechtssicheren Informationen ? genau diese bietet Ihnen die IWW-Webinar-Reihe Löhne und Gehälter. Steuerberaterin Susanne Weber und Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeits- sowie Sozialrecht, liefern Ihnen am 15.10.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr ein fundiertes Wissens-Update zu Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Ihr Schwerpunkt-Thema wird Gutscheine sein.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Arbeitgeberleistungen | Vorsorgeuntersuchungen und Check-ups: Verschärfung der Lohnsteuerpflicht</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 17.9.1982, VI R 75/79, Urteil; FG Hamburg 13.4.1989, II 56/87, Urteil; FG Düsseldorf 30.9.2009, 15 K 2727/08 L, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
In den LStH 2026 wurde der Hinweis auf ein BFH-Urteil aus dem Jahr 1982 gestrichen, in dem der BFH entschieden hatte, dass Vorsorgeuntersuchungen für leitende Angestellte als Leistungen im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers nicht zum Arbeitslohn gehören. Der folgende Beitrag erläutert die Folgen dieser Streichung für die Praxis. Denn mit der Streichung könnte eine Verschärfung bei der Lohnsteuerpflicht einhergehen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 14:03:57 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/arbeitgeberleistungen-vorsorgeuntersuchungen-und-check-ups-verschaerfung-der-lohnsteuerpflicht-f175376</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/arbeitgeberleistungen-vorsorgeuntersuchungen-und-check-ups-verschaerfung-der-lohnsteuerpflicht-f175376</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In den LStH 2026 wurde der Hinweis auf ein BFH-Urteil aus dem Jahr 1982 gestrichen, in dem der BFH entschieden hatte, dass Vorsorgeuntersuchungen für leitende Angestellte als Leistungen im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers nicht zum Arbeitslohn gehören. Der folgende Beitrag erläutert die Folgen dieser Streichung für die Praxis. Denn mit der Streichung könnte eine Verschärfung bei der Lohnsteuerpflicht einhergehen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Sozialversicherungspflicht | SV-Pflicht des GmbH-GGf: Aktuelle Rechtsprechung und Empfehlungen für die Praxis</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BSG 1.2.2022, B 12 KR 37/19 R, Urteil; BSG 20.7.2023, B 12 BA 1/23 R, Urteil; BSG 10.12.2019, B 12 KR 9/18 R, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers entscheidet über Beitragspflichten, Leistungsansprüche und erhebliche Haftungsrisiken. Die neuere Rechtsprechung des BSG hat die Anforderungen für eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht bei Minderheitsbeteiligungen deutlich verschärft. LGP gibt Ihnen einen Überblick über die Spielregeln und Praxisempfehlungen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 21 Jul 2026 14:52:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/sozialversicherungspflicht-sv-pflicht-des-gmbh-ggf-aktuelle-rechtsprechung-und-empfehlungen-fuer-die-praxis-f175253</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/sozialversicherungspflicht-sv-pflicht-des-gmbh-ggf-aktuelle-rechtsprechung-und-empfehlungen-fuer-die-praxis-f175253</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers entscheidet über Beitragspflichten, Leistungsansprüche und erhebliche Haftungsrisiken. Die neuere Rechtsprechung des BSG hat die Anforderungen für eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht bei Minderheitsbeteiligungen deutlich verschärft. LGP gibt Ihnen einen Überblick über die Spielregeln und Praxisempfehlungen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Dienstwagen | Pfändungsschutz und Dienstwagen: Kostenfalle Dienstwagenüberlassung zu privaten Zwecken</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BAG 25.3.2026, 5 AZR 38/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Eine Vereinbarung über die private Nutzung eines Dienstwagens ist in den Monaten unwirksam, in denen der Wert dieses Sachbezugs den pfändbaren Teil des Arbeitsentgelts übersteigt. Dies hat zur Folge, dass der unteilbare Sachbezug in diesen Monaten die Vergütungsansprüche nicht erfüllen und der Arbeitnehmer eine Geldzahlung in Höhe von ein Prozent des Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung beanspruchen kann. Das hat das BAG entschieden. Für Arbeitgeber lauert eine Kostenfalle.]]></description>
      <pubDate>Mon, 20 Jul 2026 12:44:39 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/dienstwagen-pfaendungsschutz-und-dienstwagen-kostenfalle-dienstwagenueberlassung-zu-privaten-zwecken-f175234</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/dienstwagen-pfaendungsschutz-und-dienstwagen-kostenfalle-dienstwagenueberlassung-zu-privaten-zwecken-f175234</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Eine Vereinbarung über die private Nutzung eines Dienstwagens ist in den Monaten unwirksam, in denen der Wert dieses Sachbezugs den pfändbaren Teil des Arbeitsentgelts übersteigt. Dies hat zur Folge, dass der unteilbare Sachbezug in diesen Monaten die Vergütungsansprüche nicht erfüllen und der Arbeitnehmer eine Geldzahlung in Höhe von ein Prozent des Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung beanspruchen kann. Das hat das BAG entschieden. Für Arbeitgeber lauert eine Kostenfalle.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Doppelbesteuerungsabkommen | Arbeit an Bord eines Schiffes im nationalen Fährverkehr: Wer darf Einkünfte besteuern?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 9.4.2026, VI R 1/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Deutschland hat nach dem DBA Zypern 2011 als Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für den Lohn von Arbeitnehmern, die an Bord von Schiffen im nationalen Seeverkehr arbeiten, sofern die Person in Deutschland wohnt. Zu diesem Schluss gelangt der BFH. Dabei hat er auch definiert, was ein „Schiff im Binnenverkehr“ gemäß Art. 14 Abs. 4 DBA-Zypern ist.]]></description>
      <pubDate>Fri, 17 Jul 2026 12:48:49 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/doppelbesteuerungsabkommen-arbeit-an-bord-eines-schiffes-im-nationalen-faehrverkehr-wer-darf-einkuenfte-besteuern-f175192</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/doppelbesteuerungsabkommen-arbeit-an-bord-eines-schiffes-im-nationalen-faehrverkehr-wer-darf-einkuenfte-besteuern-f175192</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Deutschland hat nach dem DBA Zypern 2011 als Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für den Lohn von Arbeitnehmern, die an Bord von Schiffen im nationalen Seeverkehr arbeiten, sofern die Person in Deutschland wohnt. Zu diesem Schluss gelangt der BFH. Dabei hat er auch definiert, was ein ?Schiff im Binnenverkehr? gemäß Art. 14 Abs. 4 DBA-Zypern ist.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Elterngeld | LSG Baden-Württemberg: Urlaubsabgeltung erhöht  Elterngeld nicht</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: LSG Baden-Württemberg 21.10.2025, Beschluss, L 11 EG 1724/25 -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Beim Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit als Grundlage für die Ermittlung des Elterngeldes sind nach § 2c Abs. 1 S. 2 BEEG Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind, nicht zu berücksichtigen. Bei einer Urlaubsabgeltung handelt es sich lt. LSG Baden-Württemberg um einen solchen sonstigen Bezug. Das bedeutet, dass die Urlaubsabgeltung bei der Ermittlung des Elterngeldes nicht einkommenserhöhend berücksichtigt wird.]]></description>
      <pubDate>Thu, 16 Jul 2026 08:12:07 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/elterngeld-lsg-baden-wuerttemberg-urlaubsabgeltung-erhoeht-elterngeld-nicht-f175164</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/sozialversicherung/elterngeld-lsg-baden-wuerttemberg-urlaubsabgeltung-erhoeht-elterngeld-nicht-f175164</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Beim Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit als Grundlage für die Ermittlung des Elterngeldes sind nach § 2c Abs. 1 S. 2 BEEG Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind, nicht zu berücksichtigen. Bei einer Urlaubsabgeltung handelt es sich lt. LSG Baden-Württemberg um einen solchen sonstigen Bezug. Das bedeutet, dass die Urlaubsabgeltung bei der Ermittlung des Elterngeldes nicht einkommenserhöhend berücksichtigt wird.]]></content:encoded>
    </item>
  </channel>
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