Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Haftung

    Verfahrensbevollmächtigter darf sich nicht blind auf mitgeteiltes Zustelldatum vertrauen

    | Nach Ansicht des BGH (14.2.19, IX ZR 181/17) hatte ein Anwalt die ihm obliegenden vertraglichen Pflichten schuldhaft verletzt. Er hatte die Kündigungsfrist versäumt, da er sich auf das von der Mandantin mitgeteilte ‒ falsche ‒ Zugangsdatum der Kündigung verlassen hatte. |

     

    Bei von Mandanten mitgeteilten Fristen und Zustellungszeitpunkten handelt es sich um Rechtstatsachen. In solchen Fällen muss der Verfahrensbevollmächtigte stets nachforschen, ob ein Datum auch tatsächlich stimmt. Kann er dies nicht, muss er den sichersten Weg gehen. Das hätte hier bedeutet, den frühestmöglichen Zustellungszeitpunkt anzunehmen und die Kündigungsschutzklage entsprechend rechtzeitig zu erheben. Die Pflicht für den Anwalt entfällt nur, wenn der Zugang nachweisbar ist (z. B. Mandant legt die Zustellungsurkunde vor).

    Quelle: ID 45925350

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents