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  • · Fachbeitrag · Kanzleicontrolling

    Der Stundenverrechnungssatz als wichtige Kennzahl des Kanzleicontrollings

    von Dipl.-Kfm. Carl-Dietrich Sander, Neuss

    | Der Stundenverrechnungssatz ist die Kalkulationsgrundlage in jeder Kanzlei. Seine regelmäßige Berechnung ist die Chance, gleichzeitig die Produktivität der Kanzlei in den Blick zu nehmen. |

    Berechnung des Stundenverrechnungssatzes

    Der Stundenverrechnungssatz ist eine Kennziffer, die sich aus drei Größen zusammensetzt: der Summe der Kanzleikosten, dem Gewinnzuschlag und den maximal abrechenbaren Stunden. Er wird mit folgender Formel berechnet:

     

    Kostensumme + Gewinnzuschlag

    = Netto-Stundenverrechnungssatz (EUR)

    maximal abrechenbare Stunden

          

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