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  • · CME-Beitrag

    Abkürzungen in der neuen PAR-Richtlinie

    Bild: ©Ralf Geithe - stock.adobe.com

    | ATG, MHU, PMPR ‒ Behandlerinnen und Behandler müssen sich im Umgang mit der neuen PAR-Behandlungsrichtlinie neben den bekannten noch einige neue Abkürzungen merken. Je alltäglicher die Beantragung wird, desto schneller sind die Begriffe eingängig [1, 2]. |

    PAR-Therapie-Begriffskatalog

    • AIT: Antiinfektiöse Therapie (geschlossene Therapie) zur Beseitigung entzündlicher Prozesse, einschl. weitgehender Beseitigung von Blutung/Suppuration auf Sondierung durch Entfernung aller supragingivalen und erreichbaren subgingivalen Beläge (ST ≥ 4 mm) möglichst innerhalb von vier Wochen. Die subgingivale Instrumentierung sollte entweder traditionell quadrantenweise oder im Full-Mouth-Vorgehen (innerhalb von 24 h) durchgeführt werden.

     

    • ATG: Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch: Aufklärung über und Einschätzung von alternativen Therapiemöglichkeiten, Festlegen des einvernehmlichen weiteren Vorgehens inkl. der Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT), Information des Patienten über den Umgang mit exogenen und endogenen Risikofaktoren, z. B. Tabakkonsum, sowie über Wechselwirkungen mit anderen Erkrankungen. Nach den Vorgaben des Patientenrechtegesetzes müssen GKV-Patient*innen über alle zahnmedizinisch sinnvollen Therapiealternativen aufgeklärt werden. Dies beinhaltet je nach Indikation auch die Aufklärung über gegebenenfalls notwendige Extraktionen bis hin zu außervertraglichen Maßnahmen wie Knochenaufbau mit Membrantechniken. Die Durchführung des ATGs kann erst nach der Genehmigung, die Abrechnung erst nach Durchführung der AIT erfolgen [3].