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  • 24.06.2022 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof (BGH)

    „Kinderzahnarztpraxis“ ist zulässige Werbung!

    | Ein Zahnarzt kann mit dem Begriff „Kinderzahnarztpraxis“ werben, ohne damit die Patienten irrezuführen, sofern der Zahnarzt eine kindgerechte Ausstattung der Praxis vorhält und die Behandler für die Belange von Kindern aufgeschlossen sind (BGH, Urteil vom 07.04.2022, Az. I ZR 217/20). |