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02.10.2008 | Personalmanagement

Verzicht des Mitarbeiters auf Weihnachtsgeld

Nimmt ein Mitarbeiter zweimal widerspruchslos hin, dass der Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld zahlt, verzichtet er damit nicht auch für die Zukunft darauf. Das Landesarbeitsgericht Köln begründet seine Entscheidung wie folgt. Ein Mitarbeiter verzichtet in der Regel nur auf ein Weihnachtsgeld, wenn ihm klargemacht werde, dass der Arbeitgeber derzeit finanziell nicht in der Lage sei, die Leistung zu erbringen, und ansonsten möglicherweise das Unternehmen in seinem Bestand gefährdet sei. Die Hinnahme der Nichtzahlung könne dann aber nicht als ein Verzicht für die Zukunft gewertet werden, weil der Mitarbeiter nur wegen der aktuellen Lage bereit sei, seine ansonsten bestehenden Ansprüche nicht durchzusetzen. (Urteil vom 23.11.2007, Az: 4 Sa 1154/079) (Abruf-Nr. 081668)  

Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 3 | ID 121834