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26.06.2008 | Altersversorgung

Gezillmerte Tarife – arbeitgeberfreundliche Entscheidung

Ob Arbeitgeber schadenersatzpflichtig sind, wenn sie eine auf gezillmerten Tarifen beruhende betriebliche Altersversorgung in Form einer Entgeltumwandlung anbieten, ist noch nicht entschieden. Offen ist auch, ob eine ausreichende Aufklärung den Arbeitgeber schützt. Das Arbeitsgericht Stuttgart und die vierte Kammer des Landesarbeitsgerichts (LAG) München haben Arbeitgeber zuletzt in die Pflicht genommen (Ausgabe 6/2006, Seite 9 und 6/2007, Seite 7). Die zehnte Kammer des LAG München hat jedoch jetzt eine Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers abgelehnt.  

Unser Tipp: Endgültige Klarheit wird erst das beim Bundesarbeitsgericht unter Az: 3 AZR 376/07 anhängige Verfahren bringen. (Urteil vom 11.7.2007, Az: 10 Sa 12/07) (Abruf-Nr. 081704)  

Quelle: Ausgabe 07 / 2008 | Seite 1 | ID 120032