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  • · Fachbeitrag · Ausgleichsanspruch

    Ausgleichsanspruch (Teil 5): So gehen Sie bei der Berechnung des Ausgleichs vor

    von Rechtsanwalt Mathias Effenberger, Anwaltskanzlei Küstner, v. Manteuffel Partnerschaft mbB, Göttingen

    | Der Ausgleichsanspruch stellt für viele Versicherungsvertreter die wirtschaftliche Absicherung oder gar zentrale Altersversorgung dar. In der Rechtsprechung ist und bleibt der Ausgleichsanspruch daher seit Jahrzehnten ein Dauerbrenner. VVP erläutert Ihnen deshalb in einer Beitragsreihe die wichtigsten Regeln im Umgang mit dem Ausgleichsanspruch. In Teil 5 der Beitragsserie erfahren Sie anhand eines praxistypischen Beispiels, wie Sie bei der Berechnung des Ausgleichs vorgehen. |

    Praxisfall: Untervertreter scheidet aus Agentur aus

    Für die Berechnung wird ein Untervertreter gewählt, der aus der Agentur ausgeschieden ist.

     

    • Beispiel

    Der ausgleichsberechtigte Handelsvertreter war ab dem 01.10.2010 insgesamt elf Jahre und drei Monate als echter Untervertreter eines Agenturinhabers tätig. Der Schwerpunkt seiner Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit lag im SUH-Bereich. Dem Untervertreter wurde zu Vertragsbeginn ein Bestand übertragen, den er kontinuierlich vergrößerte. Das Vertragsverhältnis endete in gegenseitigem Einvernehmen aus Altersgründen zum 31.12.2021.