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  • 02.07.2020 · Downloads allgemein · Downloads · Allgemeines Versicherungsvertragsrecht

    Folgen der unwirksam erhobenen Klage

    Eine Vollmacht die nur den Schädiger, aber nicht die Haftpflichtversicherung als Gegner aufführt, genügt im Prozess des Geschädigten gegen die Haftpflichtversicherung (ohne prozessuale Beteiligung des Schädigers) nicht. Hierauf wies das Amtsgericht Münster hin (23.1.20, 48 C 3675/19, Abruf-Nr. 216349). Die Übersicht zeigt, welche Folgen die unwirksam erhobene Klage hat.