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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Unsere Leserin, G.K., geprüfte Bürovorsteherin im Anwaltsfach, Berlin, hatte es mit Bestattungskosten zu tun, die der Schuldner nicht begleichen wollte. Doch als die Staatsanwaltschaft ermittelte, ging alles ganz schnell. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Wenn die StA dreimal klingelt

    Schuldner S. hatte eine opulente Bestattung für rd. 8.000 EUR in Auftrag gegeben. Der Verstorbene V. war sein Onkel und lebte in seinem Haushalt. S. erklärte, die Kirche werde die Kosten der Bestattung (inkl. einer Messe) tragen, da V. ein hoher Kirchenbeamter im Ruhestand gewesen sei.

     

    Hierauf vertraute das Bestattungsunternehmen und nahm den Auftrag an. Es führte die Bestattung samt Feierlichkeiten beanstandungslos durch. Die Kirche übernahm die Kosten allerdings nicht. S. weigerte sich beharrlich, seiner Zahlungsverpflichtung aus dem Werkvertrag nachzukommen und verwies nur auf die Eintrittspflicht von dritter Seite, für die eine materiell-rechtliche Grundlage jedoch nicht ersichtlich war.

     

    Es folgte das übliche Prozedere, angefangen mit dem gerichtlichen Mahnverfahren. S. legte Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, sodass die Angelegenheit - anwaltlich vertreten - vor dem LG ausgefochten werden musste. Das LG verurteilte S. erwartungsgemäß dazu, zu zahlen. Er gab jedoch die eidesstattliche Versicherung ab und erwies sich als mittellos (selbstständiger Makler ohne Aufträge). Immer wieder rief S. im Büro unserer Leserin an und beschimpfte sie wegen der Vollstreckungsmaßnahmen. Er drohte mit der Presse und Verleumdungen.

    Ein Anruf bei der Kirche ergab, dass V. ein hohes Ruhegehalt bezogen hatte und man versehentlich nach seinem Ableben noch drei Monatsbezüge auf sein Konto überwiesen habe. Die Kirche sah daher keine Veranlassung, auch noch die Trauerfeierlichkeiten und die Beisetzung zu bezahlen.

    Es lag dann für unsere Leserin auf der Hand, dass S. wohl das Konto des Onkels „abgeräumt“ und das Geld nicht für die Bestattung, sondern für andere Belange verwendet hatte.

    Daraufhin schrieb unsere Leserin eine Betrugsanzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft. Diese nahm die Ermittlungen auf. Kurz vor der Hauptverhandlung rief S. an, behauptete einen Kredit bekommen zu haben und überwies die gesamte Forderung innerhalb von drei Tagen.

     

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen. Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2016 | Seite 60 | ID 43872021