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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Viele Menschen haben in den letzten Jahren ‒ auch Corona-bedingt ‒ ihren Erwerbsbiografien neuen Schwung verliehen. Jedoch: Bei einem Jobwechsel ist auch die Lohnpfändung passé. Das wusste auch unsere Leserin J. Perel, Potsdam, deren Schuldner als Fahrradkurier „umsattelte“. Sie hat eine clevere Strategie entwickelt, um an aktuelle Kontoauszüge von Schuldnern zu gelangen und diese effektiv auszuwerten. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Schnell wie ein Kurier … zum Kontoauszug

    S. war mit seinen 27 Jahren ein vergleichsweise junger Schuldner, der schon öfter den Job gewechselt hatte. Früher in der Logistikbranche tätig, war er immer wieder arbeitslos und hatte Gelegenheitsjobs. Dann schloss sich Arbeitslosigkeit an.

     

    In solchen ‒ unklaren ‒ Fällen bittet unsere Leserin Schuldner um vereinzelte Kontoauszüge aus verschiedenen Monaten, um „besondere Ausgaben und Belastungen“ zu dokumentieren. Solche Nachweise können helfen, dem Schuldner entgegenzukommen, damit er z. B. seine Ratenzahlungen aussetzen kann. Das kommuniziert unsere Leserin auch so. Der Clou: „Quasi nebenbei“ erhält unsere Leserin aussagekräftige Übersichten zu aktuellen Kontobewegungen, Abbuchungen, Käufen oder neuen Versicherungen.

     

    S. hatte angegeben, er würde derzeit nichts verdienen und bat, zunächst ein halbes Jahr keine Raten zahlen zu müssen. Bei Sichtung der Kontoauszüge stolperte unsere Leserin über mehrere Abbuchungen eines Radgeschäfts, ein Betrag bezog sich auf eine „Radinspektion“. Verdiente S. sich vielleicht jetzt als Bote oder Fahrradkurier etwas hinzu?

     

    Unsere Leserin entdeckte zudem noch eine Abbuchung für einen Anhänger. Sie war sich zwar schon sicher, schaute aber trotzdem im lokalen Radgeschäft nahe ihrer Kanzlei vorbei. Im Aushang des Geschäfts entdeckte sie zwei mittelgroße Plakate einer städtischen Klinik und eines Dienstleisters, die Radkuriere zu attraktiven Verdiensten suchten. Unsere Leserin konfrontierte S. mit seinen Angaben und ihren Entdeckungen. S. war „platt wie ein Reifen“. Unsere Leserin ging davon aus, dass S. seinen neuen Job nicht so leicht aufs Spiel setzen würde, nachdem er bereits umfassend in seine Ausrüstung investiert hatte. Und tatsächlich zahlte er sofort wieder und nun sogar höhere Raten. Er tilgte seine Schuld binnen fünf Monaten.

     

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.

     

    Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2022 | Seite 134 | ID 48365404