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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Unsere Leserin Franka Erich, Hamburg, hat sich ein Netzwerk aus mehreren Gerichtsvollziehern „gestrickt“. Sie erfährt auf diese Weise immer wieder neue Schuldnertricks und optimiert ihr Vorgehen. Ein besonderes „Erfolgsrezept“: Sie lässt Gerichtsvollzieher darauf achten, ob der Schuldner mobil ist, reist oder regelmäßig unterwegs sein könnte. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Vorfahrt für den Gläubiger

    Unsere Leserin hatte wieder einmal zwei Schuldner, S. und T., bei denen sie sich aufgrund deren Ausbildung sicher war, dass diese einer Beschäftigung nachgingen, obwohl sie das Gegenteil behaupteten. Sie geht in solchen Fällen wie folgt vor: Sie lässt bei der Vermögensauskunft nicht nur gezielt nach Arbeitsstellen und Jobwechseln etc. fragen, sondern erstellt sich auch ein Jobprofil. So kann sie besser vermuten, wohin sich der Schuldner erwerbsmäßig bewegen könnte. Da dies allein nicht genug ist, bittet sie Gerichtsvollzieher ergänzend darum, auf Hinweise zu achten, die eine neue Mobilität des Schuldners anzeigen. Dazu gehören z. B. Monatstickets, Einzelfahrkarten, Onlinetickets, Fahrpläne, ausgedruckte Fahrtrouten, aber auch Flyer und Reiseführer von Städten und Regionen.

     

    Was exotisch klingt, hat unserer Leserin bei S. und T. zu einem Vollstreckungserfolg verholfen: So entdeckte Gerichtsvollzieher X. eine einen Monat alte Bahncard auf einem Schreibtisch des S., obwohl dieser angab, keinerlei Einkommen zu haben und von Arbeitslosengeld II zu leben. Ein solches Indiz allein genügt zwar nicht, ist aber ein erster Ansatzpunkt. Unsere Leserin schrieb S. an und wies auf die Folgen falscher Angaben zu Arbeitsstellen oder Einkommen hin. Dann setzte sie telefonisch nach: Sie bot S. an, schnell und unkompliziert eine Lösung zu finden. Das klappte. S. nahm die Zahlungen wieder auf.

     

    Auch bei Schuldner T. kam der entscheidende Tipp vom Gerichtsvollzieher. Denn auch im digitalen Zeitalter mit seinen Online-Routenplanern und Apps hinterlassen Schuldner häufig analoge bezüglich ihrer Mobilität. So entdeckte Gerichtsvollzieher Y. auf der Couch des T. eine ausgedruckte Fahrtroute zu einer 40 km entfernten Nachbarstadt. Auch hier rief unsere Leserin bei T. an. Sie erwähnte, dass neue Beschäftigungen „immer herauskommen“ und auch Jobs in Nachbarstädten meist entdeckt würden. T. verstand den „Wink mit dem Zaunpfahl“ und wollte seine neue Stelle keinesfalls gefährden. Diese war offenbar so lukrativ, dass er die offene Forderung in zwei Raten bezahlte.

     

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.

     

    Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2022 | Seite 78 | ID 48041742