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  • 08.06.2021 · Nachricht · Streitwertecke

    Auskunftsanspruch: Erfüllungsinteresse schlägt Abwehrinteresse

    | Geht es um den Streitwert für die Vollstreckung einer Auskunft, kommt es auf den Wert an, den diese Auskunft für die Gläubigerseite hat, so das OLG Bremen (31.3.21, 4 UF 44/21, Abruf-Nr. 222414 ). Es spielt keine Rolle, dass zuvor ein besonders niedriger Streitwert festgesetzt wurde, der sich auf eine Beschwerde gegen die Auskunftspflicht bezog. Denn für beide Werte gelten unterschiedliche Voraussetzungen. |