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  • 25.10.2019 · Sonderausgaben · Pfändung · Amtliche Formulare

    Amtliche Pfändungsformulare

    Bereits seit dem 1.3.13 schreibt der Gesetzgeber für die Forderungspfändung vor, die allgemein verbindlichen, amtlichen Formulare zu verwenden (vgl. § 829 Abs. 4 S. 1 ZPO). In der Praxis herrscht hierbei nach wie vor große Unsicherheit, wie diese Formulare auszufüllen sind. Die Sonderausgabe beleuchtet daher die formularmäßigen Ansprüche im Einzelnen, um es Gläubigern so zu erleichtern, optimal zu pfänden.