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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Bundesrat billigt „Girokonto für Jedermann“

    | Das „Girokonto für Jedermann“ kommt: Der Bundesrat billigte am 18.3.16 ein entsprechendes Gesetz. |

     

    Das Gesetz basiert auf einer europäischen Richtlinie, die die Mitgliedstaaten der EU bis zum 18.9.16 in nationales Recht umsetzen müssen. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung zugeleitet.

     

    PRAXISHINWEIS | Da nun jede natürliche Person innerhalb der EU einen Anspruch auf eine Bankverbindung hat, bietet sich hierbei für Gläubiger eine zusätzliche Vollstreckungsmöglichkeit. Schuldner müssen insbesondere bei der Abgabe der Vermögensauskunft zu einem solchen Konto Angaben machen.