Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Basiszins zum 1.1.16 unverändert

    | Um zeitaufwendige Zwischenverfügungen zu vermeiden, sollten Gläubiger bei Forderungsaufstellungen unbedingt beachten: Der Basiszins ist zum 1.1.16 unverändert geblieben. |

     

    Er liegt auch vom 1.1.16 bis zum 30.6.16 bei -0,83 Prozent (§ 247 BGB). Der Verzugszins für Verbrauchergeschäfte beläuft sich damit auf 4,17 Prozent, der Verzugszins für Handelsgeschäfte auf 8,17 Prozent. Damit haben sich die Werte seit dem 1.1.15 nicht geändert.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2016 | Seite 21 | ID 43797554