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  • · Fachbeitrag · Vereinsrecht

    Vereinsautonomie: Wie weit darf ein Verein von einer einzelnen Person beherrscht werden?

    | Dass ein Verein durch eine einzelne Person beherrscht wird, kann im Sonderfall eine rechtlich erwünschte Gestaltung sein. Es stößt aber an die Grenzen des vereinsrechtlich Zulässigen. Das lehrt eine Entscheidung des OLG Düsseldorf. |

    Der aktuelle Fall vor dem OLG Düsseldorf

    Im konkreten Fall wollte der Eigentümer eines Golfplatzes einen Golfverein gründen, der der Mitbestimmung durch die Mitglieder weitgehend entzogen sein sollte. Der jeweilige Eigentümer des Golfplatzes sollte laut Satzung „geborener“ Vorstandsvorsitzender sein. Weitere Vorstandsmitglieder wurden von ihm bestellt und abberufen. Außerdem sollten wesentliche Satzungsregelungen nur mit Zustimmung des Vorstandsvorsitzenden geändert werden können. Ebenfalls allein in seiner Zuständigkeit lag die Aufnahme von Mitgliedern. Sie war sogar ausdrücklich an den Abschluss eines Kaufvertrags über die Spielberechtigung auf dem Golfplatz geknüpft.

     

    Das Registergericht lehnte die Eintragung der Satzung ab, weil diese Satzungsbestimmungen seiner Auffassung nach nicht mit der Vereinsautonomie vereinbar waren. Das OLG bestätigte diese Rechtsauffassung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2021, Az. 3 Wx 67/20, Abruf-Nr. 225975).