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  • 03.12.2020 · Nachricht · Zweckbetriebe

    Tagungsräume: Überlassung an Mitglieder kann begünstigt sein

    | Die Überlassung von Tagungs- und Seminarräumen an Mitglieder kann ein Zweckbetrieb sein. Das hat das FG Rheinland-Pfalz bei einem gemeinnützigen Verein entschieden, der die Förderung der Religion als Satzungszweck hatte und ein Priester- und Gästehaus führte, in dem er neben Gästezimmern auch Seminar- und Tagungsräume vermietete. |