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  • 02.11.2020 · Nachricht · Vereinsregister

    Mitglieder haben bei Satzungsverstößen kein Beschwerderecht

    | Wurde eine Eintragung im Vereinsregister vorgenommen, obwohl dabei ein Satzungsverstoß vorlag, haben einfache Mitglieder dagegen kein Beschwerderecht beim Registergericht. Das hat das KG Berlin entschieden (KG Berlin, Beschluss vom 17.07.2020, Az. 22 W 8/20, Abruf-Nr. 218507 ). |