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  • 03.01.2008 | Leserforum

    Versicherungssonderpreise spielen bei den Stundenverrechnungssätzen keine Rolle

    Ein Sachverständiger fragt: Versicherungen haben mit bestimmten Markenbetrieben Vereinbarungen über Stundenverrechnungssätze getroffen. Wenn ein anderer Händler einer dieser Marken nun ein Fahrzeug unrepariert in Zahlung nimmt, rechnet die Versicherung den im Gutachten bezifferten Schaden neuerdings auf diese speziell vereinbarten Beträge herunter. Ist das rechtens?  

     

    Unsere Antwort: Jedenfalls agiert die Versicherung in dem von Ihnen beschriebenen Zusammenhang geschickter als andere.  

     

    Basis ist die Porsche Entscheidung

    Die Porsche Entscheidung des BGH (Urteil vom 29.4.2003, Az: VI ZR 393/02; Abruf-Nr. 031070) wird ja in der Instanzrechtsprechung überwiegend so verstanden, dass ein Verweis auf Stundenverrechnungssätze auf andere Werkstätten als die der betroffenen Marke nicht möglich ist. Jüngst hat zum Beispiel das LG Essen in einer sauber begründeten Berufungsentscheidung dazu Stellung genommen (Urteil vom 27.9.2005, Az: 13 S 115/05, Abruf-Nr. 072176).  

     

    Bei Markengleichheit wird es gefährlich