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  • 28.03.2022 · Fachbeitrag · Lehrvideo 22

    Dienstwagen: Den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil für die Privatnutzung möglichst gering halten

    | Viele Arbeitgeber stellen Mitarbeitern einen Dienstwagen zur Verfügung. Oft darf der nicht nur beruflich, sondern auch privat genutzt werden. Für den Arbeitnehmer ist das ein geldwerter Vorteil (Sachbezug), den er versteuern und verbeitragen muss. In Video 22 dreht sich alles um die Frage, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, um die Besteuerung des Sachbezugs zu reduzieren. |

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