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  • · Fachbeitrag · GmbH

    Abgeltungsteuer: Antrag auf Regelbesteuerung (= Teileinkünfteverfahren) rechtzeitig stellen

    | Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) können unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass eine Gewinnausschüttung nicht mit der Abgeltungsteuer, sondern nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert wird. Die aktuelle Rechtsprechung lehrt, dass der Antrag oft deswegen abgelehnt wird, weil er zu spät gestellt wurde. Ziehen Sie daraus die richtigen Schlüsse. |

    Grundsätze zur Besteuerung nach Teileinkünfteverfahren

    Ein Gesellschafter, der Beteiligungen an einer GmbH oder AG im Privatvermögen hält, kann beantragen, dass Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG). Der Vorteil: Bei der Ermittlung der Kapitaleinkünfte darf er Werbungskosten abziehen. Vom verbleibenden Kapitalertrag muss er nur 60 Prozent versteuern (Teileinkünfteverfahren). Voraussetzungen für das Teileinkünfteverfahren sind:

     

    • 1. Der Gesellschafter stellt in der Anlage KAP einen entsprechenden Antrag.
       

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