Die Stiftungsrechtsreform hat die Struktur des Stiftungsvermögens erstmalig grundlegend geregelt und in diesem Zusammenhang neue Begrifflichkeiten eingeführt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Eigenkapitalgliederung ...
Stiftungen rund um Schulfördervereine aufgepasst. Spenden Eltern und nahe Angehörige von Kindern Geld direkt an einen Schulförderverein, damit dieser Lehrmittel für die Kinder beschafft, ist dies weder ...
Die Vermögensverwaltung stellt bei gemeinnützigen Körperschaften einen Sonderfall dar. Sie bleibt ertragsteuerfrei, gehört aber nicht zu den
satzungsmäßigen steuerbegünstigten Tätigkeiten. Deswegen ist es ...
Vorstände und Geschäftsführer gemeinnütziger Einrichtungen unterliegen durch das Selbstlosigkeitsgebot einer besonderen Bindung, die auch bei der Bewertung eines Untreuetatbestands einbezogen werden muss. Das hat das Arbeitsgericht (ArbG) Paderborn im Fall eines Vereinsgeschäftsführers klargestellt, dem ein überhöhtes Altersruhegeld gewährt wurde.
Ebenso wie Stadt- und Museumsführer können auch Wanderführer vom Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG in Höhe von 3.000 Euro profitieren. So lautet die Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche ...
Erneut hat sich die Rechtsprechung mit der Frage befasst, ob der sog. strukturelle Inlandsbezug in Spendenrecht und AO mit EU-Recht konform ist. Das FG Münster meint „Nein“. Es sieht in diesen Regelungen eine ...
Neue Gestaltungsoptionen beim Zusammenschluss von Stiftungen
Das neue Stiftungsrecht hat deutliche Erleichterungen, mehr Rechtssicherheit und neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Zu- oder Zusammenlegung von Stiftungen geschaffen. Einen systematischen Überblick über die neuen Spielregeln bietet Ihnen jetzt die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Bei der satzungsmäßigen Feststellung der Gemeinnützigkeit kann das
Finanzamt Erkenntnisse heranziehen, die über die bloße Satzungsprüfung hinausgehen. Es kann die Freistellung ablehnen, wenn bis zum Zeitpunkt des ...